Ex-Heimkind setzt Klage gegen Land Kärnten fort
Am Landesgericht Klagenfurt wird die Klage von Andreas K. gegen das Land Kärnten fortgesetzt. Er fordert weitere 30.000 Euro Schadenersatz.
Am Landesgericht Klagenfurt wird am Freitag die Schadenersatzklage des 45-jährigen Andreas K. gegen das Land Kärnten weiterverhandelt. Er verlangt zusätzliche 30.000 Euro.
Andreas K. bringt als ehemaliges Heimkind vor, in Einrichtungen unter der Obhut des Landes sexuelle, körperliche und psychische Gewalt erfahren zu haben. Nach seinen Angaben leidet er an einer posttraumatischen Belastungsstörung, für die er Schadenersatz begehrt.
Bereits erhalten oder zugesprochen wurden ihm 18.000 Euro Heimopferentschädigung, eine Heimopferrente sowie Therapiestunden.
Richterwechsel und strafrechtliche Prüfung
Beim ersten Verhandlungstermin im November 2025 erklärte Andreas K., der verurteilte Kinderarzt Franz Wurst stehe für ein größeres Missbrauchssystem. Seiner Auffassung nach hätten sich weitere Täter dahinter verbergen können, während zu viele Menschen weggesehen hätten. Sein Vertreter Hubert Niedermayer spricht von langjährigem, erheblichen körperlichen und teilweise sexuellen Missbrauch in mehreren Kärntner Heimen.
Seit dem ersten Termin wechselte der Richter: Den Vorsitz führt nun Franz Kampl. In der Causa Landesjugendheim Rosental prüft die Oberstaatsanwaltschaft Graz nach Angaben Niedermayers die strafrechtliche Relevanz. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte dieses sowie weitere Verfahren unter anderem wegen Verjährung eingestellt.
Land verweist auf Schlüssigkeit der Klage
Der Anwalt des Landes, Hannes Walder, betont die Trennung von Straf- und Zivilverfahren. Deshalb könne der Termin auch rasch beendet sein: Zunächst müsse Andreas K. die Schlüssigkeit seiner Klage darlegen. Zu prüfen sei insbesondere, weshalb das Land für Personen einstehen solle, die teils keine ausreichende oder überhaupt keine Rechtsbeziehung zum Land hätten.
Das Gericht wird auch ausloten, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Sollte die Klage weitergeführt werden können, soll der weitere Ablauf des Verfahrens festgelegt werden. Danach könnten neben Andreas K. auch weitere Zeugen einvernommen werden.
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