Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG). Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung im Rahmen von Nachrichten.jetzt, einem Angebot von Marcel Sandro Truskaller, Dellach am Millstätter See 38, 9872 Millstatt am See, Österreich.
1. Verantwortlicher
Marcel Sandro Truskaller
Dellach am Millstätter See 38
9872 Millstatt am See
Österreich
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Bereitstellung der Website und Inhalte (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung).
- Nutzung des Chatbots (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung und lit. f DSGVO zur Missbrauchsprävention).
- Registrierung und Nutzerkonto (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Maßnahmen).
- Reichweitenmessung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer belastbaren eigenen Reichweitenzahl für redaktionelle Entscheidungen, für die Auslegung der Technik und für den Nachweis gegenüber Werbekunden; für die weitergehende Auswertung – Sitzungen, Live-Auswertung, die gemessenen Werte für Lesezeit und Scrolltiefe sowie die Rückkehrereignisse der Apps – Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
3. Server-Logs und Sicherheitszwecke
Beim Zugriff auf unsere Website werden durch den Hosting-Provider automatisch Informationen erhoben (z. B. IP-Adresse, Datum/Uhrzeit, aufgerufene Seiten, Referrer). Diese Daten dienen der technischen Bereitstellung, Sicherheit und Fehleranalyse und werden spätestens nach 14 Tagen gelöscht; die Zugriffsprotokolle des Webservers werden täglich rotiert und reichen höchstens elf Tage zurück.
4. Chatbot-Nutzung und IP-Speicherung
Bei der Nutzung des Chatbots speichern wir zu Sicherheitszwecken Ihre IP-Adresse für bis zu 3 Stunden und löschen sie anschließend automatisch. Diese vorübergehende Speicherung dient der Erkennung von Missbrauch, der Abwehr von Angriffen und der Gewährleistung eines stabilen Betriebs.
5. Auftragsverarbeiter und Dritte
- Hosting: netcup GmbH (Österreich/Deutschland). Verarbeitung zur Bereitstellung von Infrastruktur und Speicherung von Server-Logs.
- Content-Delivery/Sicherheit: Cloudflare, Inc. (USA/EU). Einsatz als CDN und zum Schutz vor Angriffen. Es können dabei Verbindungsdaten (insb. IP-Adresse) durch Cloudflare verarbeitet und in Rechenzentren außerhalb der EU zwischengespeichert werden. Es bestehen geeignete Garantien (u. a. Standardvertragsklauseln) und datenschutzfreundliche Einstellungen.
- Push, Anmeldung und Ortsauflösung auf iOS: Apple Inc. (USA). Zustellung der iOS-Mitteilungen und Live-Anzeigen über den Apple Push Notification service, Durchführung der Anmeldung mit Apple und Auflösung von Gerätekoordinaten zu groben Ortsstufen. Einzelheiten im Abschnitt „Apple als Empfänger“.
- Kartenkacheln der Verkehrskarte in der Android-App: OpenFreeMap. Öffnest Du in der Android-App die Karte der Verkehrslage, lädt Dein Gerät die Kartenkacheln unmittelbar von tiles.openfreemap.org; dieser Dienst erhält dabei die IP-Adresse Deines Geräts und die angeforderten Kartenausschnitte. Einzelheiten im Abschnitt „Weitere Empfänger“.
6. Cookies und lokale Speicherung
Wir setzen technisch erforderliche Cookies und lokale Speicherung (LocalStorage) ein, z. B. für Sitzungsinformationen und Chatverlauf. Soweit nicht erforderlich, holen wir Ihre Einwilligung ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
7. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Server-Logs werden spätestens nach 14 Tagen gelöscht – die Zugriffsprotokolle des Webservers werden täglich rotiert und reichen höchstens elf Tage zurück, die bei unserem Hosting-Dienstleister netcup anfallenden Verbindungsdaten zu Mail-, FTP- und SSH-Zugriffen werden dort spätestens nach 14 Tagen gelöscht; die IP-Adresse im Zusammenhang mit dem Chatbot nach 3 Stunden. Die Tageskennung der Reichweitenmessung wird spätestens 48 Stunden nach ihrem Tag gelöscht, das geheime Tagesgeheimnis spätestens 25 Stunden nach Beginn des jeweiligen Tages; erhalten bleibt je Tag und Plattform nur die Anzahl.
8. Ihre Rechte
- Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit (Art. 15–20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at)
Dein Widerspruchsrecht
Du kannst der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen – nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO, ohne Grund und ohne Nachteil für Dich. Dieses Recht besteht überall dort, wo wir uns auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen; bei uns ist das vor allem die Reichweitenmessung. Ein formloser Satz an office@agentur.jetzt genügt. Auf der Website wirkt außerdem sofort der Bereich Widerspruch gegen die Reichweitenmessung ganz unten in den Cookie-Einstellungen, ebenso ein Global-Privacy-Control- oder Do-Not-Track-Signal Deines Browsers. Wie weit ein Widerspruch reicht und was er beendet, steht weiter unten im Abschnitt Dein Widerspruch – und wie er wirkt. Alles bleibt danach vollständig nutzbar.
9. Kontakt
Für Datenschutzanliegen kontaktieren Sie bitte: Marcel Sandro Truskaller, Dellach am Millstätter See 38, 9872 Millstatt am See, Österreich.
10. Aktualisierungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen. Es gilt die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung. Stand: . Dieses Datum wird automatisch mitgeführt.
Support-Anfragen in der iOS-App
Wenn Du in der iOS-App ein App-Problem meldest, speichern wir Deinen Nachrichtentext, den Nutzerkonto-Bezug und technische App-/Geräteangaben wie App-Version, iOS-Version und Gerätemodell, um die Anfrage zu bearbeiten und Missbrauch zu verhindern. Screenshots werden nicht übertragen. Support-Anfragen, Antworten und der technische Kontext werden spätestens 30 Tage nach der letzten Aktualisierung endgültig vom Server gelöscht.
Story-Zusendungen, Verifizierung und Zusatzrechte
Wenn Du Fotos oder Videos als Story einsendest, werden Nutzerkonto-Bezug, rechtliche Zustimmungszeitpunkte, ein maskiertes Sicherheitsmerkmal statt Klartext-IP, technische Mediendaten, Moderationsstatus, Zielgebiet und bei Veröffentlichung die öffentlichen Story-Medien verarbeitet. Wenn Du in der iOS-App Blur-Masken setzt, werden nur die lokal gerenderten, verwischten Exportdaten hochgeladen. Verifizierung und Zusatzrechte werden ausschließlich durch Administrator:innen im WordPress-Backend gesetzt und serverseitig geprüft; dafür speichern wir den Status, den Zeitpunkt, die interne Admin-ID der Freigabe sowie optional ausdrücklich erlaubte Story-Zielgebiete oder das Recht zur Verkehrsmoderation. Nach Freigabe kann eine First-Party-Push-Benachrichtigung mit Deep-Link zu Deinen Story-Einsendungen ausgelöst werden.
Standort- und Nachrichtenregion in der iOS-App
Die iOS-App nutzt den iOS-Standort für den normalen Nachrichtenmix nur bei App-Verwendung und reduziert ihn unmittelbar auf grobe Standortebenen wie Land, Bundesland, Bezirk, Gemeinde oder Ort. Breiten- und Längengrad werden für Region, Feed, Wetter, Highlights und Hintergrund-Bezirksaktualisierung nicht gespeichert und nicht an Nachrichten.jetzt übertragen. Bei längerer Nutzung in Österreich kann die App aus diesen groben Angaben eine Wohnregion als Nachrichtenregion ableiten und am Nutzerkonto speichern. Ist die Erkennung nicht sicher genug oder befindet sich der Nutzer im Ausland, wird eine österreichische Region vorgeschlagen oder manuell abgefragt. Die Auswahl kann in der App jederzeit durch Bundesland und Bezirk überschrieben werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Du aktiv eine standortbasierte Verkehrs- oder Radar-Schnellmeldung sendest; dann kann der konkrete Ereignispunkt als Meldungsinhalt verarbeitet werden.
Leser-Reporter-Einsendungen in Web und iOS-App
Wenn Du über die Website oder die iOS-App Hinweise, Fotos oder Videos an die Redaktion sendest, speichern wir Beschreibung, Nutzerkonto-Bezug bzw. freiwillige Kontaktangaben, rechtliche Zustimmungszeitpunkte, ein maskiertes Sicherheitsmerkmal statt Klartext-IP und technische Mediendaten, um die Einsendung bearbeiten und Missbrauch verhindern zu können. Diese Leser-Reporter-Einsendungen inklusive privater Uploads werden spätestens 7 Tage nach Eingang aus dem Einsendungssystem gelöscht; als Beitragsbild, Galerieinhalt oder bewusst in der Mediathek behaltene Medien bleiben im redaktionell erforderlichen Umfang als Medienasset erhalten.
Zum Schutz des Leser-Reporter-Formulars auf der Website verwenden wir Cloudflare Turnstile. In der iOS-App schützen Anmeldung, Bearer-Token, Nutzer- und Sicherheits-Buckets sowie Datei-Limits die Einsendung. Dabei werden zur Bot- und Missbrauchsabwehr Verbindungs- und Browser-Signale sowie ein Einmal-Token durch Cloudflare verarbeitet und serverseitig geprüft.
Artikelmeinungen
Bei der freiwilligen Emoji-Reaktion „Deine Meinung zu diesem Artikel?“ speichern wir Artikel-ID, gewählte Emoji-Reaktion, Zeitpunkte, bei eingeloggten Nutzer:innen die Nutzer-ID und bei Gästen nur einen gesalzenen Sicherheits-Hash aus einer lokalen Zufallskennung. Roh-IP-Adressen, Standortkoordinaten und öffentliche Bewertungslisten werden hierfür nicht gespeichert. Die Verarbeitung dient der redaktionellen Qualitätsrückmeldung und Missbrauchsabwehr; die Daten werden nach spätestens 365 Tagen über den bestehenden CLI-Cleanup bereinigt.
Redaktionell übernommene Medien bei Kontolöschung
Wenn Fotos oder Videos aus Story- oder Leser-Reporter-Einsendungen redaktionell veröffentlicht oder im Redaktionssystem ausdrücklich zur dauerhaften Mediathek- oder Archivnutzung übernommen werden, werden sie ab diesem Zeitpunkt getrennt von Konto-, Einsendungs- und Kontaktdaten als redaktionelles Medienasset verarbeitet. Bilder werden beim Übernehmen in die öffentliche Mediathek serverseitig neu gespeichert, damit unnötige technische Bild-Metadaten reduziert werden. Bei Kontolöschung werden Konto-, Einsendungs-, Kontakt- und private Uploaddaten gelöscht; redaktionell übernommene Medien bleiben ohne Nutzerkonto- und Einsendungsbezug erhalten, soweit ihre weitere Verarbeitung für journalistische, redaktionelle, archivalische oder rechtsbezogene Zwecke erforderlich ist. Berechtigte Lösch-, Widerspruchs- oder Einschränkungsanfragen werden im Einzelfall nach DSGVO, DSG und österreichischem Recht geprüft.
iOS-Tagescheck und lokale Relevanzhinweise
Der iOS-Tagescheck „Seit Deinem letzten Check“ nutzt die bestehende Zustimmung „Aus Nutzung lernen“: Nur wenn diese aktiv ist, speichert die App lokal in UserDefaults, wann ein grober Feed-Kontext zuletzt geprüft wurde. Dieser Zeitstempel bleibt maximal 8 Tage auf dem Gerät, enthält keine Standortkoordinaten, wird nicht an Nachrichten.jetzt übertragen und löst keine KI-Anfrage aus. Ohne Zustimmung zeigt die App nur eine aktuelle „Heute für Dich“-Zusammenfassung aus dem bereits geladenen Feed und schreibt keinen Check-Zeitpunkt.
Wetter-Highlights und Wetter-Benachrichtigungen
Ortsbezogene Wetter-Highlights und allgemeine Verkehrsflächen nutzen bei automatischem iOS-Standort die bereits vom Gerät abgeleitete Gemeinde bzw. Locality, den Bezirk und das Bundesland. Nachrichten.jetzt speichert und übermittelt dafür keine Breiten- oder Längengrade an WordPress, Cloudflare Worker, GeoSphere Austria oder ASFINAG.
Für Wetter-Benachrichtigungen sind Gewitter und Hagelrisiko in der iOS-App standardmäßig vorausgewählt, sobald Push genutzt wird; die Zustellung setzt die iOS-Mitteilungsfreigabe voraus. Regen, Starkregen, weitere Wetter-Situationen oder eine vollständige Deaktivierung kannst Du freiwillig im Profil unter Benachrichtigungen ändern. Serverseitig speichern wir dafür Aktivstatus, ausgewählte Wetter-Situationen, Ort bzw. Ortsteil, Gemeinde/Bezirk/Bundesland/Land, Zeitpunkte, Consent-Version, APNS-Gerätetoken und technische Versand-/Deduplizierungsdaten.
Die Wetterdaten stammen aus öffentlichen GeoSphere-Austria-Modellwerten und werden über den Cloudflare Worker für 3 Stunden serverseitig gecacht. Verkehrsdaten stammen aus dem ASFINAG-RSS-Feed und bleiben beim bestehenden 15-Minuten-Cache. Bei Kontolöschung werden Wetter-Push-Präferenzen, APNS-Tokens, nutzerbezogene Wetter-Push-Zuordnungen und Benachrichtigungsverlauf gelöscht.
Eigene Reichweiten- und KPI-Messung
Die Webanwendung nutzt eine interne First-Party-Messung ohne Google Analytics, Google Tag Manager, Cloudflare Web Analytics, Analytics-Cookies oder Analytics-LocalStorage. Bekannte Drittanbieter-Analytics-Skripte werden im Theme nicht aktiviert und bei versehentlicher Einbindung durch andere Frontend-Pfade aus der Ausgabe entfernt.
Wenn der Browser Global Privacy Control oder Do Not Track signalisiert, sendet das Web-KPI-Skript nur noch den reinen Aufrufping – page_view und presence – und keine Engagement- oder Performance-Signale. Der Analytics-Endpoint bildet daraus keine Kennung und verwirft die optionalen Signale, falls sie dennoch eintreffen.
Zur Sicherung der öffentlichen Web-KPIs werden eindeutig interne Redaktions-/Adminaufrufe sowie Bot-/Crawler-, Lighthouse-/PageSpeed-, Headless- und Monitoring-Aufrufe nicht als Nutzeraktivität gespeichert. Solche Schutzfälle können höchstens als gedrosselte aggregierte Tageszähler im internen Dashboard erscheinen; es entstehen dafür keine KPI-Event-Zeilen, keine Besucher-Buckets, keine Nutzerlisten und User-Agents werden nicht gespeichert.
Für öffentliche Webaufrufe werden page_view und presence an POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/analytics/ping gesendet. Dabei entsteht eine Tageskennung: eine Prüfsumme aus Deinem gekürzten Netzabschnitt – bei IPv4 die ersten drei Zahlenblöcke, bei IPv6 die ersten drei Gruppen – und einer groben Browserfamilie. Weder eine Klartext-IP noch vollständige User-Agents werden gespeichert. Die Kennung gilt nur für den laufenden Kalendertag, wird spätestens 48 Stunden danach gelöscht und ist danach niemandem mehr zuzuordnen; auf Deinem Endgerät wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen. Sie macht unterschiedliche Geräte eines Tages unterscheidbar: Nur dadurch lässt sich sagen, wie viele Menschen an einem Tag hier waren – und nicht bloß, wie oft eine Seite aufgerufen wurde. Mehr tut sie nicht: Sie wird eingetragen, sonst nichts – ausgewertet wird am Ende allein, wie viele verschiedene Einträge ein Tag hat. Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Du kannst dem jederzeit nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO widersprechen. Mit Deiner Einwilligung in die Cookie-Kategorie „Reichweitenmessung mit Personenzählung“ kommt die weitergehende Auswertung hinzu: Sitzungen – aus einem gültigen page_view höchstens eine web_session pro 30-Minuten-Fenster – und die Live-Auswertung. Eine dauerhafte oder geräteübergreifende Kennung entsteht in keinem Fall. Wie die Tageskennung gebildet und vernichtet wird, steht unten im Abschnitt Wie wir unterschiedliche Besucher zählen.
Zusätzlich können für öffentliche Webaufrufe nur aggregierte Akquise- und Engagement-Signale gespeichert werden: Seitenpfad, externer Referrer-Host ohne vollständige Referrer-URL, freiwillige UTM-Felder, Beitragskarten-Klicks, App-Bridge-Klicks, Teilen-Klicks nach Plattformkategorie, Quellen- bzw. Verifikationsinteresse ohne Ziel-URL, Klicks auf externe Links nur mit Host- oder Typkategorie, Suchnutzung ohne Suchbegriffe, Story-Öffnungen, sichtbare Engagement-Zeit als Sekundenwert, Scrolltiefe nur als 50-/90-Prozent-Schwelle und Core-Web-Vitals-Werte wie LCP, INP und CLS. UTM- und sonstige KPI-Felder werden vor der Speicherung zusätzlich auf offensichtliche E-Mail-Adressen, Token, Geräte- oder Werbe-IDs, Koordinatenparameter und Telefonnummern geprüft und bei Treffern verworfen. Es wird keine externe Web-Vitals-Bibliothek geladen.
Der anonyme Herzschlag der iOS- und der Android-App an POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/app/heartbeat läuft ohne Einwilligung – er ist die schlichte Reichweitenzählung. Die freiwillige Nutzungsanalyse entscheidet nicht darüber, ob ein Herzschlag gesendet wird, sondern nur darüber, womit gezählt wird: Mit Deiner Zustimmung liefert die App eine lokal erzeugte, spätestens nach 24 Stunden rotierende Zufallskennung mit, die serverseitig tagesgebunden gehasht und nie im Klartext gespeichert wird; ohne Zustimmung entsteht überhaupt keine Kennung, sondern nur ein Zählschlag aus Minute, Art des Aufrufs, Plattform und grober Oberfläche. Die Prüfsumme gilt nur für den laufenden Kalendertag: Am nächsten Tag ist sie eine andere, und über Tage hinweg lässt sich damit nichts verbinden. Die Zeile, die diese Prüfsumme trägt, wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht. An Deine Zustimmung gebunden sind dagegen die Rückkehrsignale an POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/app/event wie push_open, push_permission_status, widget_open, notification_inbox_open, notification_open und story_open; sie enthalten nur technische Produktkontexte. Beim Push-Berechtigungsstatus wird nur der grobe Status wie erlaubt, abgelehnt oder noch nicht gefragt gespeichert, aber kein Gerätetoken. GPS-Koordinaten oder genaue Standortdaten werden nicht in KPI-Events gespeichert.
Das interne KPI-Dashboard wertet diese Daten aggregiert aus, etwa für Live-Nutzung, Nutzer in den letzten 30 Minuten, Web/iOS-Plattformsplit, Web-zu-App-Funnel, Core Web Vitals, Push-Wirkung, Daily-Return-Zeitfenster und Retention. Die Auswertung erzeugt keine Nutzerliste, kein Werbeprofil, keine personenbezogene Push-Rangliste und keine geräteübergreifende 1:1-Verknüpfung zwischen Web-Besucher:innen und iOS-Konten oder iOS-Gästen.
KPI-Metadaten werden vor dem Speichern zusätzlich zentral gefiltert. Schlüssel für IP, vollständigen User-Agent, Authorization-/Cookie-/Token-Werte, APNS-/Geräte-Token, Koordinaten, Kontaktangaben und Werbe-IDs werden verworfen; Werte werden gekürzt und verschachtelte Strukturen begrenzt. Diese Schutzschicht ersetzt nicht die sparsame Erfassung in Web und iOS, verhindert aber, dass neue KPI-Ereignisse versehentlich sensible Rohdaten in meta_json speichern.
KPI-Rohdaten bleiben maximal 90 Tage erhalten und werden bei Kontolöschung für das betroffene Konto entfernt. Aggregierte Produktkennzahlen bleiben ohne Nutzerliste erhalten. Die Messung dient Betrieb, Produktverbesserung, redaktioneller Reichweitensteuerung, PageSpeed- und Stabilitätsbewertung sowie Daily-Return-Loop-KPIs; eine Weitergabe an externe Analytics-Anbieter, Datenbroker oder Drittanbieter-Werbenetzwerke findet nicht statt.
Push-Learning am Konto wird nur nach explizit synchronisierter iOS-Nutzungsanalyse aktiviert. Heartbeats oder App-Events gelten nicht als Zustimmung; Aktivierung und Widerruf werden über einen eigenen Konto-Endpoint synchronisiert. Bei Widerruf wird das Push-Lernprofil entfernt und nicht weiter für Timing oder Frequenz verwendet.
Serverseitig gespeicherte Benachrichtigungsverläufe werden spätestens nach 28 Tagen bereinigt; die iOS-App entfernt zusätzlich lokal ausgelieferte Mitteilungen, die älter als 28 Tage sind.
Verkehrs- und Radarhinweise in der iOS-App
Wenn Du aktiv eine standortbasierte Verkehrsmeldung wie Stau, Polizeikontrolle, Unfall, Sperre, Gefahr oder Wetterproblem sendest, kann Nachrichten.jetzt den konkreten Ereignispunkt mit Breiten-/Längengrad, horizontaler Genauigkeit, optionaler Fahrtrichtung sowie Ort, Bezirk, Bundesland und Straße/Detailbezeichnung speichern. Diese Daten beschreiben den gemeldeten Vorfall, nicht Deinen Fahrverlauf. Bei einer Freitextmeldung ohne Vorlage wird die Position Deines Geräts dagegen nie übernommen; sie wird bereits beim Einlesen verworfen. Nennt der Meldungstext selbst einen Ort, kann die Meldung trotzdem als Kartenpunkt erscheinen: Die Koordinate ist dann der Mittelpunkt dieses Ortes und damit Inhalt Deiner Meldung, nicht Dein Aufenthaltsort. Genauigkeit und Fahrtrichtung bleiben dabei leer.
Radar-/Blitzerhinweise von Nutzerinnen und Nutzern werden als Kandidaten an die Redaktion übermittelt. Im öffentlichen Radar-Paket für Karten- und geräteinterne Warnfunktionen erscheinen österreichische Punkte aus fünf benannten Herkunftsarten: aus OpenStreetMap übernommene Punkte (Lizenz ODbL 1.0, Namensnennung „© OpenStreetMap contributors“), redaktionell angelegte Punkte, redaktionell geprüfte Community-Hinweise, Community-Hinweise, die ein verifizierter Nutzer mit ausdrücklich erteiltem Radar-Moderationsrecht bestätigt hat, und Community-Hinweise, die automatisch nach drei unabhängigen Meldungen bestätigt wurden. Eine redaktionelle Bestätigung sind nur die redaktionell angelegten und die redaktionell geprüften Punkte. Jeder Punkt trägt seine Herkunft mit. Feste Radarwarnpunkte erscheinen nicht in der normalen Verkehrsliste.
Google-Anmeldung und Drittanbieter-Login
Wenn Du in der App oder in einem unterstützten Client „Mit Google fortfahren“ nutzt, wirst Du zur Anmeldung an Google weitergeleitet. Google verarbeitet diesen Anmeldevorgang als Identitätsanbieter nach den eigenen Datenschutzinformationen. Nachrichten.jetzt verwendet die Google-Anmeldung ausschließlich, um Dein Nachrichten.jetzt-Konto anzulegen, Dich anzumelden, die Konto-Verknüpfung wiederzuerkennen, Missbrauch zu verhindern und die Kontolöschung korrekt auszuführen.
Dafür verarbeitet Nachrichten.jetzt aus dem Google-ID-Token nur die erforderlichen Basisdaten des Umfangs openid email profile: eindeutige Google-ID (Subject), verifizierte E-Mail-Adresse, E-Mail-Verifizierungsstatus und, falls von Google bereitgestellt, Vorname, Nachname bzw. Anzeigename. Das ID-Token und die Nonce werden zur Serverprüfung an Nachrichten.jetzt übertragen und gegen die öffentlichen Google-Schlüssel validiert. Google-Zugriffstoken werden nicht serverseitig dauerhaft gespeichert.
Nachrichten.jetzt liest über die Google-Anmeldung keine Gmail-Inhalte, keine Kontakte, keinen Kalender, keine Google-Drive-Daten und keine sonstigen Google-Kontoinhalte. Ein Google-Profilbild wird derzeit nicht aus der Google-Anmeldung als Nachrichten.jetzt-Profilbild gespeichert. Die gespeicherte Google-Identitätsverknüpfung enthält Anbieter, Subject, E-Mail-Adresse, Verifizierungsstatus und technische Zeitpunkte und wird bei Kontolöschung gelöscht.
Automatisierte Wetter- und Erdbebenbeiträge
Automatisierte Wetter- und Erdbebenbeiträge werden zentral redaktionell für alle Nutzer:innen erzeugt, nicht pro Nutzerprofil. Dafür verarbeitet Nachrichten.jetzt ausschließlich öffentliche Wetter-, Warn- und Erdbebenmessdaten wie Zeitpunkt, Region, Warnart, Magnitude, Tiefe, Quelle und Quellenstand. Nutzerstandorte, APNS-Gerätetoken oder personenbezogene Feed-Profile werden dafür nicht an KI-Anbieter übermittelt.
App-Öffnungen und Artikelaufrufe werden als anonyme Reichweitenwerte gezählt: iOS- und Android-Apps senden beim Öffnen POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/app/heartbeat und beim Öffnen eines veröffentlichten Beitrags POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/welcome/view. Diese Basissignale enthalten Plattform, App-/OS-Version, grobe Geräteklasse, Oberfläche und veröffentlichte Beitrags-ID, aber keine Konto-ID, Werbe-ID, GPS-Koordinaten oder genaue Standortinformation. Eine Tageskennung entsteht dabei nicht. Aus iOS- und Android-App zählen wir ausschließlich anonyme Aufrufe: keine Prüfsumme aus Deinem Netzabschnitt, kein Pseudonym, nichts, woran sich ein Gerät wiedererkennen ließe. Auf Deinem Gerät wird dafür nichts abgelegt und nichts ausgelesen. Mit der freiwilligen Nutzungsanalyse liefert die App zusätzlich eine lokal erzeugte, spätestens nach 24 Stunden wechselnde Zufallskennung mit; erst daraus bildet der Server eine tagesgebundene Prüfsumme, und erst sie macht unterschiedliche Geräte unterscheidbar. Rückkehrsignale wie push_open, push_permission_status, widget_open, notification_inbox_open, notification_open und story_open laufen ausschließlich mit dieser Einwilligung. Beim Push-Berechtigungsstatus wird nur der grobe Status gespeichert, aber kein Gerätetoken.
Redaktionelle KI-Quellenverarbeitung
Automatisierte Beiträge werden zentral redaktionell erstellt, nicht pro Nutzerprofil. Vor normalen KI-Beiträgen können serverseitig gepflegte Primärquellen wie Blaulicht-Quellen sowie Scanning-&-Scraping-Quellen erneut geprüft werden, damit Ursprungsquellen bevorzugt und Duplikate gegen frisch veröffentlichte Beiträge verhindert werden.
Für normale KI-Beiträge können öffentliche Quellen-URLs serverseitig vollständig abgerufen, der Hauptartikeltext extrahiert und als interne Faktenbasis an den Artikel-Writer übergeben werden. Öffentliche Quellen können personenbezogene Angaben aus dem jeweiligen Bericht enthalten; diese Verarbeitung dient ausschließlich der redaktionellen Quellenprüfung, Beitragsgenerierung, Aktualitätsbewertung und Duplikatvermeidung.
Der Volltext wird nicht als öffentliche Citation, nicht im öffentlichen REST-Feed und nicht als sichtbare Quellenliste ausgespielt. Öffentlich bleiben nur kurze Quellenangaben, Titel, URLs, Datumsangaben und redaktionell formulierte Artikeltexte. Nutzerstandorte, APNS-/FCM-Gerätetoken, Konto-Profile oder personenbezogene Feed-Profile werden dafür nicht an KI-Anbieter übermittelt.
Redaktionelle Evergreen-Entwürfe
Redaktionelle Evergreen-Entwürfe werden zentral für die Redaktion erzeugt. Dafür können veröffentlichte und redaktionell vorbereitete Evergreen-Titel, Entwurfs-/Planungsstatus, grobe Taxonomie-/Regionsangaben, aggregierte Beitrags-/KPI-Signale ohne Nutzerlisten sowie öffentliche Webquellen an die jeweils aktivierten KI-Dienstleister übermittelt werden. Eine xAI-Websuche erfolgt erst nach manueller Titelauswahl im WordPress-Backend; vorhandene Evergreen-Beiträge und -Entwürfe werden zur Dublettenvermeidung berücksichtigt; Nutzerprofile und Standortkoordinaten werden dafür nicht übermittelt.
Interessenbasierte Push-Benachrichtigungen
Wenn Du in der App die freiwillige Personalisierte Nutzung aktiviert und den aktuellsten Nutzungsbedingungen zugestimmt hast, können wir Dir bei neu veröffentlichten Beiträgen, die zu Deinen Interessen passen, Push-Benachrichtigungen senden. Grundlage ist ausschließlich Deine ausdrückliche, jederzeit widerrufbare Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Nutzung der App ist ohne diese Personalisierung uneingeschränkt möglich.
Dafür bilden wir serverseitig aus Deinen Beitragsinteraktionen (z. B. geöffnete Beiträge, Lesedauer, Gefällt-mir/Gefällt-mir-nicht, geöffnete oder nicht geöffnete Push-Benachrichtigungen) themenbezogene Interessenswerte und ordnen Dich groben Interessensklassen wie Politik, Sport, Chronik oder Wirtschaft zu. Diese Werte verfallen automatisch mit der Zeit, enthalten keine GPS-Koordinaten und werden nicht an externe KI-Anbieter, Werbenetzwerke oder sonstige Dritte übermittelt. Die Anzahl solcher Benachrichtigungen ist technisch begrenzt.
Du kannst die Personalisierung jederzeit in den App-Einstellungen widerrufen; dabei werden Dein Push-Lernprofil und Deine Interessensklassen gelöscht. Bei Löschung Deines Kontos werden diese Daten ebenfalls unwiderruflich gelöscht.
Lesezeichen, Push-Steuerung und Live-Anzeigen
Lesezeichen stehen nur angemeldeten Nutzer:innen zur Verfügung. Nachrichten.jetzt speichert dafür Nutzerkonto, veröffentlichte Beitrags-ID sowie Erstellungs- und Änderungszeitpunkt, damit die persönliche Liste nach einer erneuten Anmeldung oder auf einem neuen Gerät wiederhergestellt werden kann. Die mobilen Apps halten pro Konto zusätzlich eine Offline-Fassung gemerkter Artikel im lokalen App-Speicher vor. Bei verfügbarer Internetverbindung wird stets die aktuelle Artikelfassung vom Server geladen; lokal gespeicherte Inhalte dienen nur als Offline-Fallback. Beim Logout, Kontowechsel oder bei der Kontolöschung wird der lokale kontoabhängige Cache entfernt.
Nutzer:innen können einzelne Lesezeichen jederzeit über die Artikelaktion oder per Swipe löschen. Bei Kontolöschung werden alle serverseitigen Lesezeichen unwiderruflich entfernt. Lesezeichen werden nicht an KI-Anbieter, Datenbroker oder Drittanbieter-Werbenetzwerke übermittelt und nicht öffentlich angezeigt.
Für das Push-Kontrollzentrum speichert Nachrichten.jetzt am Konto den absoluten Aktivstatus, den automatisch ermittelten effektiven Zustand je Themen- und Funktionskanal, kanalweise dauerhafte Nutzervorgaben „manuell an“ oder „manuell aus“, Ruhezeiten sowie freiwillig ausgewählte grobe Regionen oder Verkehrsbezirke. Eine auswählbare Intensität gibt es nicht; intern beginnt die Ausspielung mit „Relevant für mich“. „Manuell aus“ blockiert den Kanal, „manuell an“ erlaubt ihn grundsätzlich, garantiert aber nicht den Versand jedes Beitrags. Jede konkrete Meldung wird weiterhin auf Relevanz, Aktualität, regionale Passung, bisherige Abdeckung, Zeitpunkt, Digest-Eignung und Fatigue-Grenzen geprüft. Nutzer:innen können jede einzelne Vorgabe über „Wieder automatisch entscheiden“ zurücksetzen. Breiten- oder Längengrade werden dafür nicht gespeichert. Für eine aktiv verfolgte iOS-Live-Anzeige können technische ActivityKit-Push-to-start- und Update-Tokens kontobezogen verarbeitet werden; sie dienen nur der Zustellung des Live-Status und werden bei Widerruf, Ende, Logout oder Kontolöschung entfernt bzw. ungültig gemacht.
nnnnFür den automatischen Kaltstart verwendet die Kanalwahl nur ausdrücklich gewählte Onboarding-Interessen und die grobe Nachrichtenregion als Funktionssignale. Das eigentliche Lernen aus Leseverhalten, Lesedauer, Reaktionen, Lesezeichen und Push-Interaktionen erfolgt ausschließlich bei aktiver freiwilliger „Personalisierte Nutzung“ beziehungsweise Nutzungsanalyse. Beim Widerruf werden daraus abgeleitete Themenklassen, Frequenz- und Timingzähler gelöscht und die Automatik auf die Funktionssignale zurückgeführt. Push-Texte, Benachrichtigungsinhalte, APNS-/FCM-Token, Werbe-IDs und Standortkoordinaten werden nicht im Lernprofil gespeichert; es erfolgt keine Übermittlung an KI-Anbieter, Datenbroker oder Drittanbieter-Werbenetzwerke.
Ein Foto wird nur als Rich Push versendet, wenn Herkunft, Rechte- bzw. Copyrightstatus und der Nicht-KI-Ursprung positiv als redaktionelles, Quellen- oder Community-Foto belegt sind. KI-generierte Beitragsbilder, Grafiken und Medien unbekannter Herkunft werden nicht in Push-Benachrichtigungen eingebettet.
Persönliche Reihung des Nachrichtenfeeds
Was passiert. Wenn Du „Aus Nutzung lernen“ eingeschaltet hast, wertet Nachrichten.jetzt aus, welche Beiträge Du öffnest, wie lange und wie weit Du liest, was Du merkst, teilst oder mit einer Reaktion bewertest und was Du rasch überspringst. Daraus entsteht kein Lesetagebuch, sondern eine kleine Menge zusammengefasster Zähler. Sie beantworten nur die Frage, wie gut eine Beitragseigenschaft bei Dir bisher angekommen ist.
Welche Eigenschaften gezählt werden. Themenklasse, Ortsstufe des Beitrags (Ort, Bezirk, Bundesland, Österreich, Global), Tageszeitfenster, Ton (aufbauend, ausgewogen, kritisch), Alter des Beitrags und Ereignistyp. Zu jeder dieser Eigenschaften werden zwei zeitlich abgewertete Zahlen geführt: wie oft ein Ergebnis eingetreten ist und wie oft die Gelegenheit dazu bestand.
Zusätzlich Deine persönlichen Grundwerte. Für jede der sieben Handlungen — Öffnen, gründliches Lesen, Merken, Teilen, positive Reaktion, Überspringen, negative Reaktion — wird außerdem ein eigenes Zahlenpaar geführt, das nur festhält, wie häufig Du diese Handlung insgesamt vornimmst. Diese Grundwerte enthalten keinen Bezug zu einzelnen Beiträgen, Themen oder Orten. Sie sind nötig, damit häufige Handlungen wie das Öffnen die seltenen wie das Teilen nicht allein durch ihre Häufigkeit überdecken.
Und schließlich führt die App auf Deinem Gerät höchstens 120 Kennungen zuletzt geöffneter Beiträge, damit derselbe Beitrag nicht unmittelbar erneut oben steht. Diese Kennungen bleiben auf dem Gerät: Seit dem 18.08.2026 werden sie nicht mehr an Dein Konto übertragen und dort nicht mehr gespeichert; bereits am Konto liegende Kennungen werden beim nächsten Zugriff auf das Profil entfernt. Von der Wiederherstellung nach einem Gerätewechsel sind sie damit ausgenommen.
Neu: Wiederherstellung nach Gerätewechsel. Bisher lag diese Feinreihung ausschließlich auf Deinem Gerät. Mit Deiner gesonderten Einwilligung wird sie zusätzlich in Deinem Konto gespeichert. Zweck ist allein, dass Dein Lernstand nach einem Gerätewechsel, nach einer Neuinstallation und auf einem zweiten angemeldeten Gerät erhalten bleibt. Ein anderer Zweck ist damit nicht verbunden.
Rechtsgrundlage. Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Einwilligungsversion 2026-08-19-feed-ranking-v4. Für das Speichern und Auslesen auf Deinem Endgerät zusätzlich Deine Zustimmung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021. Die Einwilligung ist freiwillig und standardmäßig ausgeschaltet. Sie ist weder Voraussetzung für ein Konto noch für die Nutzung von Nachrichten.jetzt; ohne sie bleibt die App vollständig nutzbar und Du siehst denselben Nachrichtenbestand, nur in einer nicht persönlich verfeinerten Reihenfolge.
Speicherdauern
- Rohe Interaktionsereignisse und die Erkennung doppelt übermittelter Meldungen: 45 Tage.
- Abgeleitete Profilwerte: Halbwertszeit 30 Tage — ein Wert verliert also alle 30 Tage die Hälfte seines Gewichts — und vollständige Entfernung nach 180 Tagen ohne Nutzung.
- Kennungen zuletzt geöffneter Beiträge: 48 Stunden, höchstens 120 Stück – ausschließlich auf Deinem Gerät.
- Verweil- und Anzeigesignale auf Deinem Gerät (gesehen, geöffnet, Verweildauer, Zahl und Zeitpunkt der Verweilvorgänge): 72 Stunden, höchstens 400 Beiträge je Zusammenstellung. Sie verlassen das Gerät nicht.
- Werte, die durch die Abwertung unter die Erheblichkeitsschwelle fallen, werden sofort gelöscht.
Was nicht passiert. Es werden keine Breiten- oder Längengrade gespeichert. Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten abgeleitet oder gespeichert — weder politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit noch Sexualleben oder sexuelle Orientierung; weder als Rangfolgefaktor noch als Gruppenmerkmal. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, keine Übermittlung an KI-Anbieter, Datenbroker oder Werbenetzwerke und keine geräte- oder anbieterübergreifende Verfolgung.
Keine Ausblendung von Nachrichten. Gelernte negative Signale blenden Beiträge nicht aus. Sie verändern ausschließlich die Reihenfolge. Amtliche Warnungen, Blaulicht- und Sicherheitsmeldungen sowie redaktionell hervorgehobene Beiträge stehen unabhängig von Deinem Lernstand vorne. Vollständig ausgeblendet wird nur, was Du selbst ausdrücklich ausgeschlossen hast.
Startwert aus einer Gruppe. Solange zu wenige eigene Daten vorliegen, wird ein grober Startwert aus einer Gruppe ähnlicher Konten verwendet. Die Gruppe ist grob geschnitten (ungefähre Region und Nutzungsintensität), wird erst ab zehn Konten gebildet, enthält keine sensiblen Merkmale und wird nicht veröffentlicht.
Deine Kontrolle. In den App-Einstellungen unter „Datenschutz & Personalisierung“ siehst Du getrennt, was Du selbst gewählt hast und was die App gelernt hat. Du kannst einzelne gelernte Einträge entfernen, den gesamten Lernstand zurücksetzen und die Einwilligung mit einem Schalter widerrufen — genauso einfach, wie Du sie erteilt hast. Der Widerruf wirkt für die Zukunft und entfernt Serverprofil, Zähler, Gruppenzuordnung, noch nicht übertragene Meldungen und den lokalen Lernstand auf Deinen Geräten. Die von Dir selbst gewählten Interessen und Regionen bleiben erhalten, weil sie Funktionseinstellungen und kein Lernergebnis sind.
Kontolöschung. Mit der Löschung Deines Kontos werden Serverprofil, Zähler, Gruppenzuordnung und offene Übertragungen unwiderruflich mitgelöscht.
Flammen, tägliche App-Nutzung und Erinnerung
Bei angemeldeten Nutzer:innen speichert Nachrichten.jetzt für die dauerhaft verfügbare Flammen-Funktion den nach der WordPress-Zeitzone bestimmten Kalendertag eines erfolgreichen App-Aufrufs, den aktuellen und besten Flammenstand sowie den Status des einmal pro Kalendermonat kostenlosen Jokers. Mehrere Aufrufe am selben Tag werden nur einmal gewertet. Gerätezeit, GPS-Koordinaten, anonyme Webaufrufe und Hintergrundaktivität entscheiden nicht über den Flammenstand. Die Verarbeitung dient der kontobezogenen, geräteübergreifenden Bereitstellung dieser freiwillig genutzten App-Funktion.
Die abendliche Erinnerung vor dem Tagesende ist bei Flammen-Konten standardmäßig aktiviert und kann jederzeit direkt in der Flammen-Ansicht der App deaktiviert werden; eine Deaktivierung bleibt dauerhaft gespeichert. Der tatsächliche Versand setzt zusätzlich voraus, dass Du der App auf Deinem Gerät Mitteilungen erlaubt hast. Ohne gesicherten heutigen Tag wird um 20:00 Uhr laut WordPress-Zeitzone höchstens eine Erinnerung versandt; nach einem Check-in entfällt sie. Diese Einstellung ist von Nutzungsanalyse, Werbung und einer späteren Gewinnspielteilnahme getrennt.
Kompakte Tages- und Jokerdaten werden rollierend nach rund 90 Tagen, spätestens nach vier Kalendermonaten, bereinigt; der aktuelle und beste Flammenstand bleiben bis zur Kontolöschung am Konto. Bei Kontolöschung werden Flammen-, Joker-, Reminder- und nicht gesetzlich aufzubewahrende Gewinnspieldaten unwiderruflich gelöscht. Gewinnspiele sind eine getrennte, standardmäßig deaktivierte Funktion. Alters-, Hauptwohnsitz- und Preiswahldaten werden erst bei einer bewussten Teilnahme an einer konkreten Kampagne verarbeitet; Geräte- oder Feed-Standorte werden nicht als Hauptwohnsitz verwendet.
Android-App: Standort, Streckencheck, Firebase Push und KI-Funktionen
Die folgenden Angaben konkretisieren die vorstehenden allgemeinen und teilweise nur auf iOS bezogenen Hinweise für die Android-App. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur ausdrücklich angeforderten regionalen, Verkehrs-, Routen- oder Kontofunktion erforderlich ist. Freiwillige Hintergrundstandort-, Push- und Personalisierungsoptionen beruhen zusätzlich auf Deiner aktiven Auswahl und, soweit erforderlich, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Sicherheits- und Missbrauchsschutz erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Standort und Hintergrundstandort
Bei automatischer Regionsermittlung verarbeitet die Android-App den vom Gerät bereitgestellten genauen Standort zunächst auf dem Gerät und reduziert ihn für Nachrichten, Highlights, Wetter und grobe Bezirksaktualisierungen auf Land, Bundesland, Bezirk, Gemeinde oder Ort. An Nachrichten.jetzt werden dafür nur diese groben Regionsfelder und technische Aktualisierungszeitpunkte übertragen und gespeichert, nicht Breiten- oder Längengrad. Optionaler Hintergrundstandort wird erst nach einer erklärenden App-Anzeige, Deiner aktiven Auswahl und der Android-Systemfreigabe für grobe Bezirksaktualisierungen und ortsbezogene Verkehrswarnungen genutzt. Dabei wird kein Bewegungsprofil erstellt und es werden keine Standortkoordinaten für die Bezirksaktualisierung an Nachrichten.jetzt übertragen oder gespeichert.
Wenn Du dagegen aktiv eine Verkehrs- oder Radar-Schnellmeldung sendest, wird der präzise Ereignispunkt als von Dir eingereichter Meldungsinhalt an Nachrichten.jetzt übertragen und nach den für Verkehrsmeldungen ausgewiesenen Fristen verarbeitet. Diese punktuelle Übermittlung beschreibt den gemeldeten Vorfall und keinen Fahrverlauf.
Streckencheck mit Nominatim und OSRM
Der Streckencheck wird nur nach Deiner ausdrücklichen Anfrage ausgeführt. Nur wenn Du aktiv nach einem Ort oder Bezirk suchst, übermittelt der Nachrichten.jetzt-Server den eingegebenen Suchtext an die öffentliche Geocoding-Instanz Nominatim. Präzise Start- oder Zielkoordinaten werden nicht an Nominatim gesendet und dort nicht zur Ortszuordnung abgefragt. Für die eigentliche Straßenroute übermittelt der Nachrichten.jetzt-Server die aufgelösten Start- und Zielkoordinaten an die öffentliche OSRM-Routinginstanz. Die externen Dienste erhalten dabei die Server-IP von Nachrichten.jetzt, nicht die Geräte-IP aus der App.
Nachrichten.jetzt speichert keine präzisen Start-/Zielkoordinaten, Reverse-Geocoding-Ergebnisse oder Routenverläufe aus dem Streckencheck. Sie werden nur im Arbeitsspeicher für die laufende Antwort verarbeitet. Öffentliche Orts-/Bezirks-Suchergebnisse können zur Entlastung von Nominatim höchstens 30 Tage gecacht werden; der lesbare Suchtext wird nicht in der Cachezeile gespeichert. Ein Plesk-Cleanup entfernt abgelaufene Orts-Caches spätestens beim nächsten 30-Minuten-Lauf und bereinigt außerdem historische Route-/Reverse-Cachezeilen. Für eine Verarbeitung in den externen Diensten gelten deren eigene Datenschutz- und Nutzungsbedingungen; Nominatim verweist hierfür auf die Datenschutzinformationen der OpenStreetMap Foundation. Für die öffentliche OSRM-Instanz gelten die am Dienst veröffentlichten Betriebs- und Datenschutzbedingungen.
Android-Push über Firebase Cloud Messaging
Für Android-Push verwendet Nachrichten.jetzt Firebase Cloud Messaging (FCM) von Google. Das Firebase-SDK kann beim App-Start einen installationsbezogenen Registrierungs-Token bzw. eine Firebase-Installationskennung erzeugen, auch bevor Du ein Nachrichten.jetzt-Konto anmeldest oder die Android-Mitteilungsberechtigung erteilst. An Nachrichten.jetzt wird der FCM-Token nur bei bestehender Kontoanmeldung übertragen; zusammen damit speichert Nachrichten.jetzt die Plattform, Gerätebezeichnung bzw. das Gerätemodell, App-Version und Aktualisierungszeitpunkt, um Meldungen an das richtige App-Gerät zuzustellen und ungültige Tokens zu entfernen.
Beim Versand übermittelt der Nachrichten.jetzt-Server an Google/FCM den Registrierungs-Token und die für die konkrete Benachrichtigung erforderlichen Inhalte und technischen Zielangaben, etwa Titel, Kurztext, Beitrags-/Zielkennung und Deep-Link. Google verarbeitet FCM weltweit als Auftragsverarbeiter nach den Firebase-Datenschutz- und Datenverarbeitungsbedingungen. Der kontobezogene Token bleibt bei Nachrichten.jetzt bis zu seiner Ersetzung, technischen Ungültigkeit oder Kontolöschung gespeichert; Benachrichtigungsverläufe werden spätestens nach 28 Tagen bereinigt. FCM-Daten werden nicht an KI-Anbieter, Datenbroker oder Drittanbieter-Werbenetzwerke verkauft oder für Werbung übermittelt.
Android-KI-Zustimmung
Auch in der Android-App bleiben nutzerbezogene KI-Funktionen wie KI-Dialog, Fotoanalyse, Verkehr-Freitext und KI-Personalisierung gesperrt, bis Du der jeweils aktuellen zentralen KI-Offenlegung ausdrücklich und kontobezogen zugestimmt hast. Die Offenlegung nennt die aktiv konfigurierten Drittanbieter, Zwecke, Datenarten, Verarbeitungsländer und Aufbewahrung. Du kannst die Einwilligung im Profil unter Konto → KI & Datenschutz widerrufen; die betroffenen Funktionen werden dann bis zu einer erneuten Zustimmung deaktiviert. Diese Android-Klarstellung ändert weder KI-Anbieter noch KI-Policy-Version.
Android-Support und Einsendungen
Die Angaben zu Story- und Leser-Reporter-Einsendungen gelten gleichermaßen für die Android-App. Bei einer Android-Supportanfrage verarbeitet Nachrichten.jetzt Nachrichtentext, Nutzerkonto-Bezug, App-Version, Android-Version und Gerätemodell zur Bearbeitung und Fehleranalyse; ein Screenshot wird dabei nicht automatisch übertragen. Support-Anfragen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Aktualisierung gelöscht. Private Leser-Reporter-Daten und Uploads werden nach den vorstehend ausgewiesenen Fristen bereinigt; redaktionell übernommene Inhalte können nur ohne Konto- und Kontaktbezug erhalten bleiben.
Google-Play-Datensicherheit und Kontolöschung
Für die Google-Play-Angaben sind insbesondere grober Standort für die Regionsfunktionen, präziser Standort für aktiv gesendete Verkehrs-/Radarmeldungen und die vorübergehende Streckencheck-Weitergabe sowie Geräte- oder andere Kennungen für FCM zu berücksichtigen. Die Übermittlung an einen externen Dienst gilt dabei auch dann als Erhebung, wenn Nachrichten.jetzt die Koordinate selbst nicht speichert. Datenschutz- und Betroffenenrechtsanfragen richtest Du am besten unmittelbar an office@agentur.jetzt; dort bleibt Dein Antrag nachweisbar. Ohne Anmeldung geht es zusätzlich über das öffentliche Kontaktformular, das Deine Nachricht sofort an die Redaktion weiterleitet – die dort gespeicherte Kopie wird allerdings nach sieben Tagen gelöscht. Übermittle niemals ein Passwort oder Zugriffs-Token. Eine loginfreie Anleitung zur Löschung für E-Mail-, Apple- und Google-Konten sowie der dafür vorgesehene sichere Antragsweg stehen unter Konto und Daten löschen.
Eingeloggte Redaktions- und Adminaufrufe zählen in der aggregierten Reichweite mit, liefern aber keine Verweildauer. Von diesen Konten nimmt die Messung der Website nur drei Signale an: den Aufruf einer Seite, das Lebenszeichen, das sagt, dass die Seite noch offen ist, und die Ladezeitmessung. Die ersten beiden sind die Reichweite selbst – ohne sie fehlten die Aufrufe der eigenen Redaktion in der Zahl. Die Ladezeitmessung misst, wie schnell die Seite ausgeliefert und dargestellt wurde, also Netz, Gerät und Darstellung; über die Person davor sagt sie nichts.
Alle übrigen Messsignale bleiben für diese Konten aus – die sichtbare Lesezeit und die Scrolltiefe ebenso wie Klicks auf Beiträge und auf ausgehende Links, das Teilen, das Öffnen und Anklicken von Quellen, das Öffnen der Suche, Suchanfragen und Klicks auf Suchtreffer, das Öffnen von Storys sowie die Signale rund um den App-Hinweis und den QR-Code. Der Browser sendet sie für diese Konten gar nicht erst, und der Server nimmt sie zusätzlich nicht an, falls sie doch eintreffen. Damit fehlen genau jene Signale, aus denen sich eine Klick- und Suchspur zusammensetzen ließe. Dadurch entsteht keine personenbezogene Nutzungs- oder Leistungsauswertung von Mitarbeitenden.
Technische Anmelde- und Sitzungsdiagnose
Damit Anmeldungen sicher und dauerhaft funktionieren, protokolliert Nachrichten.jetzt bei ausgewählten Anmelde-, Token-Erneuerungs-, Abmelde- und Widerrufsvorgängen ausschließlich den technischen Ereignistyp und Ausgang sowie, soweit für die Fehleranalyse erforderlich, einen begrenzten Grund, den betroffenen Auth-Endpunkt und die HTTP-Methode, gekappte Token-Store-/Sitzungsanzahlen und die App-Version. Ereignisse zu einem bestätigten Konto erhalten nur einen mit einem serverseitigen Geheimnis gebildeten Pseudonym-Hash; unbekannte oder syntaktisch ungültige Tokens werden keinem Konto zugeordnet und global stark gedrosselt protokolliert.
In dieser Diagnose werden niemals Zugriffs- oder Erneuerungs-Tokens, Token-Hashes, Sitzungskennungen, Klartext-Konto-IDs, Gerätenamen, IP-Adressen oder User-Agents gespeichert. Die Daten werden nicht für Werbung, Tracking, Personalisierung oder KI-Verarbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung dient ausschließlich der Stabilität, Missbrauchsabwehr und sicheren Durchsetzung von Abmeldung, Passwortänderung, Kontolöschung und Apple-Widerrufen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Auth-Diagnoseereignisse werden spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Bei einer Kontolöschung werden die dem Konto pseudonym zuordenbaren Sitzungs- und Apple-Anmeldeereignisse unmittelbar und unwiderruflich mit den übrigen Kontodaten entfernt.
Reichweitenmessung: zwei Stufen, Rechtsgrundlagen und Widerspruchssignale
Dieser Abschnitt stellt die Reichweitenmessung abschließend klar: Weicht eine Aussage weiter oben von einer der folgenden ab, gilt die hier genannte.
Was ohne Einwilligung läuft – und was nicht
Die Reichweitenmessung läuft in zwei Stufen. Die Zählung unterschiedlicher Geräte läuft ohne Einwilligung: im Web über die Signale page_view und presence. Aus den Apps entsteht sie nicht. Gespeichert werden dabei ein Zählschlag – Minute, Art des Aufrufs, Plattform, grobe Oberfläche –, beim Öffnen eines Beitrags zusätzlich eine kennungsfreie Beitragsaufruf-Zeile (Zeitpunkt, Beitrags-ID, Plattform, Oberfläche; Löschung spätestens nach 90 Tagen) und eine Tageskennung, die nur für den laufenden Kalendertag gilt und spätestens nach 48 Stunden gelöscht wird; auf Deinem Endgerät wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen. § 165 Abs. 3 TKG 2021 verlangt eine Einwilligung, sobald auf dem Endgerät gespeichert oder darauf zugegriffen wird; weil hier beides unterbleibt, greift die Norm nicht. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer belastbaren eigenen Reichweitenzahl nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Du kannst dem jederzeit nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO widersprechen. Die weitergehende Auswertung – Sitzungen, Live-Auswertung, Lesezeit und Scrolltiefe, die Rückkehrereignisse der Apps und die von der App selbst erzeugte Präsenzkennung – entsteht ausschließlich mit Deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Wie die Tageskennung gebildet und vernichtet wird, steht unten im Abschnitt Wie wir unterschiedliche Besucher zählen.
Auf Deiner Einwilligung beruhen dagegen: die Sitzungsbildung und die Live-Auswertung, die gemessenen Werte für Lesezeit und Scrolltiefe, die optionale Anzeigenmessung im Web, die freiwillige Nutzungsanalyse in den Apps mit den Rückkehrsignalen, das Push-Lernprofil am Konto sowie die lokal erzeugte, rotierende Präsenzkennung der Apps. Alle davon sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; ohne sie bleibt die Nutzung vollständig möglich. Bei Lesezeit und Scrolltiefe geht es dabei um den gemessenen Wert: Ohne Deine Einwilligung halten wir nur fest, dass ein solches Signal eintraf, dazu den Zeitpunkt auf die Minute, die Plattform und den groben Bereich der Seite. Wie lange Du gelesen und wie weit Du gescrollt hast, speichern wir dann nicht; hast Du widersprochen, nehmen wir diese Signale gar nicht erst an.
Widerspruch über Global Privacy Control oder Do Not Track
Signalisiert Dein Browser Global Privacy Control oder Do Not Track, werten wir das als Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Er wirkt sofort, ohne dass Du etwas speichern oder bestätigen musst, und er wirkt genau dort, wo es um Dich geht: auf jede Wiedererkennung. Es entsteht dann keine Tageskennung, keine Pseudonym-Kennung und keine Sitzung; Seitenpfad, Herkunftsseite und Kampagnenparameter werden gar nicht erst ausgewertet. Auch die weitergehende Auswertung unterbleibt, für die es sonst Deine Einwilligung gäbe – und zwar selbst dann, wenn Du sie erteilt hast: Ein Widerspruch ist die deutlichere und speziellere Entscheidung und geht der Einwilligung vor.
Was weiterläuft, ist die anonyme Aufrufzählung. Wir erhöhen einen Zähler um eins und halten dazu vier Angaben fest: den Zeitpunkt auf die Minute, die Art des Aufrufs, die Plattform und den groben Bereich der Seite. Sonst nichts – kein Pseudonym, keine Prüfsumme, kein Wert, der aus Deiner IP-Adresse gebildet würde, und nichts, was auf Deinem Gerät gespeichert oder von dort ausgelesen wird. Zwei solche Zeilen lassen sich nicht als „derselbe Besucher“ erkennen, auch von uns nicht; gezählt werden darin Aufrufe, nicht Menschen. Auch die Art des Aufrufs ist dabei dieselbe wie bei jedem anderen: In der Zeile steht nicht, dass Du ein Nichtverfolgt-Signal gesetzt hast – sie ist von jeder anderen Zählzeile nicht zu unterscheiden. Wie viele Aufrufe unter Widerspruch laufen, sehen wir allein als eine Zahl pro Tag, ohne Uhrzeit und ohne Bezug zu einer einzelnen Zeile.
Warum wir hier unterscheiden. Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO gilt der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Zählzeile aus Minute, Aufrufart, Plattform und Bereich ist keine: Sie sagt, dass ein Aufruf stattgefunden hat, und nichts über Dich. Wir sagen Dir das offen, statt sie stillschweigend mit abzuschalten – denn fiele auch sie weg, wüssten wir nicht einmal, wie viele Menschen dieses Signal setzen. Eine Zahl, die man nicht kennt, kann man weder ausweisen noch erklären noch berichtigen.
Was das für Dich bedeutet. Wer ein Nichtverfolgt-Signal setzt, will nicht verfolgt werden – und genau das wird eingehalten. Nach dem Widerspruch gibt es kein Wiedererkennen, keine Sitzung, keinen Verlauf, kein Profil und keinen Wert, der Dich von jemand anderem unterscheidet. Was bleibt, ist eine Strichliste, auf der niemand steht. Verweildauer, Scrolltiefe, Ladezeitmessung sowie Klick-, Such- und Einblendungssignale sendet Dein Browser dann gar nicht erst, und der Server nimmt sie zusätzlich nicht an.
Wie die Tageskennung gebildet wird
Damit eine Reichweitenzahl nicht jeden Seitenaufruf als neues Gerät zählt, braucht sie eine Kennung, die einen Tag lang gleich bleibt. Diese Kennung entsteht bei jedem Aufruf und gilt nur für den laufenden Kalendertag. Mit Deiner Einwilligung kommt in den Apps zusätzlich eine von der App selbst erzeugte, spätestens nach 24 Stunden wechselnde Zufallskennung hinzu, die dann an die Stelle des Netzabschnitts tritt.
In diese Kennung fließen ein: die gekürzte IP-Adresse – bei IPv4 wird das letzte Feld auf null gesetzt (Netzbereich /24), bei IPv6 werden nur die ersten 48 Bit übernommen –, eine grobe Browser- und Geräteklasse wie „Chrome, mobil“, und bei App-Aufrufen mit erteilter Einwilligung die von der App gelieferte Zufallskennung. Aus diesen Angaben und einem geheimen Zufallsschlüssel des Tages wird eine kryptografische Prüfsumme (HMAC-SHA256) berechnet. Gespeichert wird ausschließlich diese Prüfsumme. Weder die vollständige IP-Adresse noch der vollständige Browserkennstring werden gespeichert, und aus der Prüfsumme lassen sie sich nicht zurückrechnen.
Die Prüfsumme ist tagesgebunden: Sie wechselt spätestens zum Tageswechsel und wird nicht über mehrere Tage hinweg verkettet. Es entsteht daraus keine dauerhafte Kennung, kein Wiedererkennen an späteren Tagen, keine geräteübergreifende Verknüpfung und keine Verbindung zu Deinem Konto. Die Genauigkeit ist bewusst begrenzt: Hinter demselben Netzanschluss können mehrere Geräte auf denselben Wert fallen. Die Zahlen sind deshalb Näherungswerte und werden nur aggregiert ausgewertet.
Grober Bereich der App im anonymen Herzschlag
Solange die iOS- oder die Android-App geöffnet ist, meldet sie etwa alle zwei Minuten einen anonymen Herzschlag an POST /wp-json/nachrichten-jetzt/v1/app/heartbeat. Er sagt, dass die App gerade offen ist, und dazu den groben Bereich der App, in dem Du Dich dabei gerade befindest.
Dafür gibt es genau neun feste Möglichkeiten, und die App kann keine anderen erfinden: die Startseite, ein Regionsfeed, ein geöffneter Beitrag, die Verkehrslage, der Chat, die Spiele, das Profil, die Suche und eine Story. Alles andere fasst der Server zu „sonstige Ansicht“ zusammen – auch ältere App-Fassungen, die dieses Feld noch gar nicht kennen.
Was dabei ausdrücklich nicht übertragen wird. Kein Bezirks- oder Ortsname, kein Beitragstitel, keine Beitrags- oder sonstige Kennung und kein freier Text. Übertragen wird allein eines dieser neun Wörter. Aus „Beitrag“ ist deshalb nicht ablesbar, welchen Beitrag Du geöffnet hast, und aus „Regionsfeed“ nicht, welche Region Du Dir ansiehst.
Der Wert wird auf Deinem Gerät nicht gespeichert. Er entsteht nur im Arbeitsspeicher der laufenden App, reist mit dem nächsten ohnehin fälligen Herzschlag mit und ist mit dem Beenden der App fort. Es wird dafür nichts auf Deinem Endgerät abgelegt und nichts von dort ausgelesen. Die Bereichsangabe fügt dem Herzschlag also keinen Zugriff auf Dein Endgerät hinzu; wie wir den Herzschlag insgesamt rechtlich einordnen, steht unten im Abschnitt „Reichweitenmessung in den Apps: Rechtsgrundlage und Widerspruch“.
Der Bereich fließt in keine Kennung ein. Aus den Apps entsteht ohne Deine Einwilligung keine Kennung; mit erteilter Nutzungsanalyse entsteht die tagesgebundene Prüfsumme bevor der Bereich überhaupt gelesen wird, und aus anderen Angaben. Ein Wechsel zwischen Startseite, Beitrag und Verkehrslage erzeugt deshalb weder eine neue Kennung noch einen zusätzlichen Zählschlag. Gespeichert wird je Herzschlag eine einzelne Bereichsangabe, kein Verlauf: Ausgewertet wird sie rein summarisch: „so viele Aufrufe entfielen in den letzten 30 Minuten auf die Startseite, so viele auf Beiträge“. Eine Auswertung des Bereichs je Gerät findet nicht statt. Es entsteht keine Nutzerliste, keine Abfolge von Ansichten und kein Verhaltensprofil.
Rechtsgrundlage und Widerspruch. Die Bereichsangabe steht in der Zählschlag-Zeile, und die ist keiner Person zuzuordnen; eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO ist dafür nicht zu benennen. In eine Kennung fließt sie nicht ein. Hast Du der Nutzungsanalyse zugestimmt, wird sie zusätzlich in der Identitätszeile des Herzschlags mitgeführt – auf Grundlage dieser Einwilligung –, aber auch dort nicht je Gerät ausgewertet. Sie ist bewusst nicht von der Nutzungsanalyse abhängig, weil sie den Aufruf beschreibt und nicht das Gerät; aktivierst oder widerrufst Du die Nutzungsanalyse, ändert das deshalb nur, ob die App ihre selbst erzeugte, rotierende Zufallskennung mitliefert. Was aus den Apps überhaupt gemeldet wird, steht unten in einem eigenen Abschnitt. Die Zählschläge werden mit zunehmendem Alter nur gröber zusammengefasst: erst minutengenau, dann stundengenau, dann tagesgenau. Aus den Apps entsteht keine Tageskennung; für die Tageskennungen der Webaufrufe gilt die Löschung spätestens 48 Stunden nach ihrem Tag.
Zeitpunkt des ersten Reichweiten-Pings im Web
Auf der Startseite und den Feed-Seiten werden page_view und presence früh gesendet: bei dem, was zuerst eintritt – kurz nach dem vollständigen Laden der Seite, bei Deiner ersten Berührung oder Tasteneingabe, oder beim Verlassen beziehungsweise Ausblenden der Seite. Gesendet werden dabei dieselben Felder wie bei jedem anderen Reichweiten-Ping, an denselben Endpunkt und auf derselben Rechtsgrundlage; ein zusätzlicher oder doppelter Ping entsteht dadurch nicht.
Auch dieser frühe Ping speichert und liest nichts auf Deinem Endgerät. Die Zusage weiter oben gilt für ihn unverändert: Signalisiert Dein Browser Global Privacy Control oder Do Not Track, entsteht aus ihm keine Kennung – er zählt den Aufruf, und mehr nicht. Seiten, die Dein Browser nur spekulativ im Hintergrund vorlädt und die Du nie zu Gesicht bekommst, lösen ihn gar nicht erst aus; er wartet dann ab, bis die Seite wirklich angezeigt wird.
Reichweitenmessung in den Apps: Rechtsgrundlage und Widerspruch
Dieser Abschnitt gilt für die iOS- und die Android-App. Er stellt die Reichweitenmessung dort abschließend klar: Weicht eine Angabe weiter oben von einer der folgenden ab, gilt die hier genannte.
Zwei Stufen: Aufrufe zählen und Geräte unterscheiden
Stufe 1 – die anonyme Aufrufzählung. Sie läuft ohne Einwilligung. Der Server erhöht dabei einen Zähler um eins und speichert dazu nur vier Angaben: den Zeitpunkt auf die Minute genau, die Art des Aufrufs (etwa Herzschlag oder Beitragsaufruf), die Plattform und den groben Bereich der App. Es entsteht dabei keine Kennung – kein Pseudonym, keine Prüfsumme, kein Wert, der aus Deinem Netzabschnitt gebildet würde, und nichts, das auf Deinem Gerät abgelegt oder von dort ausgelesen wird. Zwei Zeilen dieser Art lassen sich nicht als „dasselbe Gerät“ erkennen; gezählt werden deshalb Aufrufe, nicht Geräte. Öffnest Du einen Beitrag, wird zusätzlich eine kennungsfreie Beitragsaufruf-Zeile gespeichert: Zeitpunkt, Beitrags-ID, Plattform, Oberfläche und Herkunft des Aufrufs (etwa Feed oder Beitragsansicht) – ohne Kennung und ohne Konto-ID; sie wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht. Ein Verhaltensprofil entsteht daraus nicht.
Stufe 2 – die weitergehende Auswertung. Sie läuft nur mit Deiner Zustimmung zur freiwilligen Nutzungsanalyse. Die App liefert dann eine selbst erzeugte, spätestens nach 24 Stunden wechselnde Zufallskennung mit; daraus bildet der Server eine tagesgebundene Prüfsumme, und erst sie macht unterschiedliche Geräte unterscheidbar. Erst mit dieser Stufe entstehen Gerätezahlen, Sitzungen und die Live-Auswertung. Die App teilt dem Server ihren Zustimmungsstand in einem eigenen Feld der Anfrage mit; solange Deine App-Fassung dieses Feld nicht mitsendet, bleibt es bei Stufe 1. Nur in dieser Stufe stellt der Server beim Herzschlag zusätzlich ein Gast-Token aus, das die App auf Deinem Gerät ablegt und mit dem sie Rückkehrereignisse melden kann; ohne Zustimmung wird keines ausgestellt.
Was das Ablehnen bewirkt – und was nicht. Ohne Zustimmung wird Dein Aufruf weiterhin vollständig gezählt, aber ohne jede Kennung; unterschiedliche Geräte werden aus den Apps dann nicht gezählt. Was fehlt, ist allein die genauere Unterscheidung über die von der App selbst erzeugte Kennung sowie die Auswertung von Sitzungen und Rückkehrereignissen.
In den Apps: was heute gilt
Aus den Apps entsteht keine Tageskennung. Was iOS- und Android-App melden, sind kennungsfreie Aufrufe: der anonyme Zählschlag – Zeitpunkt auf die Minute, Plattform, grobe Oberfläche – und je geöffnetem Beitrag eine Aufrufzeile mit Zeitpunkt, Beitrags-ID, Plattform und Oberfläche. Keine Kennung, kein Pseudonym, nichts, woran sich ein Gerät wiedererkennen ließe. Die Zahl der Aufrufe bleibt damit vollständig; unterschieden werden Geräte dort nicht.
Deshalb gibt es dort auch nichts, dem Du widersprechen müsstest. Ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO richtet sich gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der anonyme Zählschlag ist keine: Er sagt, dass ein Aufruf stattgefunden hat, und nichts über Dich.
Die freiwillige Nutzungsanalyse ist etwas anderes. Sie ist eine Einwilligung, keine Widerspruchsmöglichkeit, und sie ist standardmäßig aus. Erst wenn Du sie einschaltest, erzeugt die App eine eigene, spätestens täglich wechselnde Zufallskennung und schickt sie mit; daraus entstehen Geräte- und Sitzungszahlen. Du findest sie in den App-Einstellungen unter Datenschutz & Personalisierung und kannst sie dort jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Verhältnis zur freiwilligen Nutzungsanalyse
In den Apps gibt es heute nur einen Schalter, und er ist keine Widerspruchsmöglichkeit. Die Nutzungsanalyse ist eine freiwillige Einwilligung, ist standardmäßig ausgeschaltet und schaltet die zweite Stufe frei: die lokal erzeugte, spätestens nach 24 Stunden wechselnde Präsenzkennung, die daraus gebildete Tagesprüfsumme, die Sitzungen und die Rückkehrereignisse.
Für die Zählung, die ohne Einwilligung läuft, gibt es in den Apps derzeit keinen Schalter – und auch nichts, dem Du widersprechen müsstest: Sie erzeugt keine Kennung. Nimmst Du die Nutzungsanalyse zurück, endet die genauere Zählung im selben Augenblick. Sie lebt später nicht von selbst wieder auf, sondern erst, wenn Du sie ausdrücklich erneut erlaubst – eine einmal erloschene Einwilligung darf nicht von selbst wieder aufleben.
Rechtsgrundlagen der beiden Stufen
Stufe 1: Zeilen ohne Kennung. Aus den Apps entsteht die Zählschlag-Zeile: Minute, Art des Aufrufs, Plattform, grober Bereich und eine Trefferzahl. Sie lässt sich weder Dir noch Deinem Gerät zuordnen, auch nicht durch Kombination dieser Angaben; für sie ist keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO zu benennen. Beim Öffnen eines Beitrags kommt eine Beitragsaufruf-Zeile hinzu – Zeitpunkt, Beitrags-ID, Plattform, Oberfläche und Herkunft des Aufrufs, ohne Kennung und ohne Konto-ID –, die spätestens nach 90 Tagen gelöscht wird. Eine Tageskennung entsteht aus den Apps nicht. Wo sie entsteht – bei Webaufrufen –, behandeln wir sie, solange der Tagesschlüssel lebt, als personenbezogenes Datum: Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer belastbaren eigenen Reichweitenzahl nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und Du kannst ihr dort jederzeit nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO widersprechen. Für beide gilt: Auf Deinem Endgerät wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen. Die Einwilligungspflicht des § 165 Abs. 3 TKG 2021 knüpft genau daran an, ob auf einem Endgerät gespeichert oder darauf zugegriffen wird; hier geschieht weder das eine noch das andere. Unberührt bleibt, dass Deine Anfrage uns wie jeder Aufruf im Internet technisch mit Deiner IP-Adresse erreicht; gespeichert wird sie dafür nicht, und was mit ihr sonst geschieht, steht oben im Abschnitt zu den Server-Logs. Flüchtig geprüft wird allein, ob eine Anfrage von einem automatisierten Aufruf oder von einer fremden Seite stammt; gespeichert wird dabei nichts.
Stufe 2 beruht auf Deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – in den Apps auf der Nutzungsanalyse, im Web auf der Cookie-Kategorie „Reichweitenmessung mit Personenzählung“. Sie ist freiwillig, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar, und ohne sie bleibt alles nutzbar. Für die dabei entstehenden Daten gilt die Aufbewahrung von höchstens 90 Tagen und die rein aggregierte Auswertung: keine Nutzerliste, kein Werbeprofil, keine geräteübergreifende Verknüpfung.
Wie lange die Zahlen bleiben. Die Zählschlag-Zeilen werden nicht nach 90 Tagen gelöscht. Das ist keine Datenschutzmaßnahme, sondern eine schlichte Folge davon, dass sie keine personenbezogenen Daten enthalten: Es gibt für sie keine Löschpflicht, und deshalb bleiben langjährige Reichweitenverläufe erhalten. Sie werden mit zunehmendem Alter nur gröber zusammengefasst – nach gut einer Woche stundenweise, nach gut einem Jahr tageweise. Die Summen bleiben dabei unverändert; es geht nur Zeitauflösung verloren. Die Tageskennungen der einwilligungsfreien Stufe – sie entstehen nur bei Webaufrufen – werden spätestens 48 Stunden nach ihrem Tag gelöscht; erhalten bleibt je Tag und Plattform nur die Anzahl. Für alles, was in Stufe 2 anfällt, gilt unverändert die Löschung nach höchstens 90 Tagen.
Wenn Du uns eine Werbeanfrage schickst
Was gespeichert wird. Über das Formular auf der Seite „Werben“ kannst Du uns eine Anfrage zu Werbeschaltungen senden. Gespeichert werden die Angaben, die Du selbst machst – Firma, Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Deine Nachricht, das gewünschte Produkt, die gewünschte Region und ein etwaiger Rückrufwunsch – sowie, falls Dir bereits ein Preis genannt wurde, der genannte Betrag. Dazu kommen der Zeitpunkt, der Bearbeitungsstand und interne Notizen unserer Redaktion zur Anfrage.
Zwei technische Angaben zum Schutz vor Missbrauch. Zusätzlich speichern wir einen Prüfwert Deiner IP-Adresse und eine gekürzte Angabe zu Deinem Browser. Die IP-Adresse selbst wird dabei nicht gespeichert: Aus ihr wird mit einem geheimen Schlüssel ein Prüfwert gebildet, aus dem sich die Adresse nicht zurückrechnen lässt. Er dient allein dazu, massenhaftes automatisiertes Absenden zu bremsen, und wird zu keinem anderen Zweck ausgewertet – insbesondere nicht zur Wiedererkennung über diese eine Anfrage hinaus.
Wie lange. Eine Anfrage, die wir bearbeitet und abgeschlossen haben, wird spätestens nach 730 Tagen gelöscht. Eine Anfrage, die offen geblieben ist, wird spätestens nach 365 Tagen gelöscht. Die längere Frist für abgeschlossene Anfragen hat einen kaufmännischen Grund: Aus ihnen entstehen Angebote und Geschäftsbeziehungen, zu denen wir nachvollziehen können müssen, was vereinbart wurde. Du kannst die Löschung jederzeit vorher verlangen.
Rechtsgrundlage. Die Bearbeitung Deiner Anfrage stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – es geht um vorvertragliche Maßnahmen auf Deine eigene Anfrage hin. Der Prüfwert Deiner IP-Adresse und die Browserangabe beruhen auf unserem berechtigten Interesse an einem funktionsfähigen, nicht durch automatisierte Massenanfragen blockierten Formular (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Deine Anfrage wird nicht für Werbung an Dich, nicht für Profilbildung und nicht für KI-Verarbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wie wir unterschiedliche Besucher zählen
Wir wollen wissen, wie viele verschiedene Geräte unsere Angebote an einem Tag nutzen – nicht nur, wie oft eine Seite aufgerufen wurde. Dafür bildet unser Server eine Tageskennung. Sie entsteht bei jedem Aufruf neu, sie gilt nur für den laufenden Kalendertag, und sie ist das Einzige, was uns unterschiedliche Geräte unterscheidbar macht. Dieser Abschnitt beschreibt sie vollständig: woraus sie entsteht, wozu, wie lange sie besteht und wie Du sie abstellst.
Woraus die Tageskennung entsteht
In die Kennung fließen genau zwei Angaben ein, und beide schickt Dein Gerät bei jedem Aufruf im Internet ohnehin mit:
- Dein Netzabschnitt statt Deiner Adresse. Von Deiner IP-Adresse verwenden wir nur den vorderen Teil: bei IPv4 die ersten drei Zahlenblöcke (Netzabschnitt /24), bei IPv6 die ersten drei Gruppen (Netzabschnitt /48). Der Rest wird verworfen, bevor irgendetwas gerechnet wird. Ein /24-Abschnitt umfasst bis zu 256 Adressen; welche davon Deine war, steht in der Kennung nicht mehr drin und lässt sich aus ihr auch nicht zurückholen.
- Eine grobe Browserfamilie. Aus der Kennung Deines Browsers behalten wir nur eine von weniger als zwanzig festen Möglichkeiten – etwa „Firefox, Mobilgerät“ oder „Chrome, Schreibtischrechner“. Keine Versionsnummer, kein Gerätemodell, keine Bildschirmgröße, keine Schriftartenliste, keine Zeitzone, keine Spracheinstellung.
Für die Messung wird auf Deinem Gerät nichts gespeichert und nichts ausgelesen. Kein Cookie, kein Eintrag im lokalen Speicher, keine Abfrage von Geräteeigenschaften, kein Skript, das Merkmale einsammelt. Verarbeitet wird ausschließlich, was uns Dein Browser von sich aus mitschickt, damit die Seite bei Dir ankommt. Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie entsteht nur, wenn Du sie selbst auslöst: Legst Du Widerspruch ein, merken wir uns das in einem Cookie, der nichts weiter enthält als den Wert „1“ – ohne ihn wüssten wir bei der nächsten Anfrage nichts mehr davon.
In den iOS- und Android-Apps kann an die Stelle des Netzabschnitts eine von der App selbst erzeugte, spätestens nach 24 Stunden wechselnde Zufallskennung treten – aber nur, wenn Du der freiwilligen Nutzungsanalyse zugestimmt hast. Alles Weitere dazu steht oben im Abschnitt Reichweitenmessung in den Apps: Rechtsgrundlage und Widerspruch.
Was daraus wird
Aus diesen beiden Angaben und einem geheimen Zufallsschlüssel des Tages rechnet der Server eine Prüfsumme – das ist die Tageskennung. Den Schlüssel erzeugen wir jeden Tag neu aus dem Zufallsgenerator; er ist weder aus dem Datum noch aus irgendeinem anderen Wert unseres Systems ableitbar. Gespeichert wird anschließend nur eine einzige Zeile: Kalendertag, Plattform, Kennung. Keine Uhrzeit, keine aufgerufene Seite, keine Beitragsnummer, kein Ort, kein Verlauf. Aus dieser Zeile ist nicht ablesbar, was Du gelesen hast, wann Du da warst oder wie lange Du geblieben bist.
Am Ende des Tages zählen wir die Zeilen und behalten nur das Ergebnis: eine Zahl je Plattform. Die Kennungen selbst werden dabei gelöscht, spätestens 48 Stunden nach dem Tag, zu dem sie gehören – der Aufschlag deckt Zeitzonen und Nachzügler ab. Danach existiert für diesen Tag nur noch die Zahl, und eine Zahl gehört niemandem.
Der Schlüssel wird täglich vernichtet
Das Tagesgeheimnis wird täglich neu zufällig erzeugt, liegt ausschließlich in einer eigenen Datei außerhalb des Webverzeichnisses, die von der Datensicherung ausgenommen ist, und wird spätestens 25 Stunden nach Beginn des jeweiligen Tages gelöscht; danach lässt sich die Tageskennung nicht mehr nachrechnen. Die knappe Übergangszeit über den Tageswechsel hinaus gibt es nur, damit Anfragen, die noch aus dem alten Tag stammen, sauber zu Ende gezählt werden. Wir protokollieren, dass die Löschung stattgefunden hat; das Protokoll enthält nur den Tag, die Zeitpunkte und eine kurze, nicht umkehrbare Prüfziffer – kein Geheimnis und keine Angabe über Besucher.
Was das bedeutet, ehrlich in zwei Sätzen. Am selben Tag, solange der Schlüssel noch existiert, ist die Kennung ein Pseudonym: Wir könnten sie mit erheblichem Aufwand einem Netzabschnitt zuordnen. Deshalb behandeln wir sie in diesem Zeitraum als personenbezogenes Datum und nennen Dir unten die Rechtsgrundlage dafür. Sobald der Schlüssel gelöscht ist, ist die Kennung eines vergangenen Tages aus keiner IP-Adresse mehr nachzubilden – auch von uns nicht, auch nicht mit einem Gerichtsbeschluss, auch nicht mit den vollständigen Zugriffsprotokollen unseres Webservers in der Hand. Sie lässt sich dann niemandem mehr zuordnen.
Keine Wiedererkennung über Tage hinweg
Weil der Schlüssel jeden Tag ein anderer ist, bekommst Du jeden Tag eine andere Kennung. Zwei Kennungen aus zwei Tagen lassen sich nicht als „derselbe Besucher“ erkennen – auch von uns nicht. Es gibt deshalb bei uns keine Wiederkehrer-Quote, keine Besuchertreue, keine Kohorten, keine Nutzungsverläufe und keine Wochen- oder Monatszahl für unterschiedliche Besucher. Wo wir eine Wochenzahl zeigen, ist sie die Summe von Tageswerten: Wer an fünf Tagen da war, zählt darin fünfmal. Das steht an der Zahl auch so dran.
Die Zählung ist aus demselben Grund bewusst ungenau nach unten. Mehrere Geräte im selben Netzabschnitt mit derselben Browserfamilie – ein Haushalt, ein Büro, ein Mobilfunknetz – erhalten dieselbe Kennung und zählen als eines. Wir nehmen das in Kauf: Die Ungenauigkeit ist der Preis dafür, dass die Kennung Dich nicht herausgreift.
Wozu, auf welcher Grundlage, und was wir damit nicht tun
Zweck. Wir wollen wissen, wie viele verschiedene Geräte unsere Angebote an einem Tag nutzen. Diese Zahl brauchen wir für drei Dinge: um redaktionell zu entscheiden, welche Themen und Regionen wir stärker abdecken; um Technik und Kapazität auf die tatsächliche Nutzung auszulegen und Störungen zu erkennen; und um unsere Reichweite gegenüber Werbekunden belegen zu können, weil sich unser Angebot daraus finanziert.
Rechtsgrundlage. Solange die Kennung besteht, verarbeiten wir sie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse ist das im vorigen Absatz genannte: eine belastbare eigene Reichweitenzahl. Wir halten es für überwiegend, weil die Kennung aus einem gekürzten Netzabschnitt und einer groben Browserfamilie besteht, weil an ihr keinerlei inhaltliche Angabe hängt, weil sie nach spätestens 48 Stunden gelöscht ist, weil der Schlüssel täglich vernichtet wird und weil Du sie jederzeit abstellen kannst. Unsere Abwägung dazu ist schriftlich festgehalten; Du kannst sie unter der unten genannten Adresse anfordern.
Speicherdauer. Die Kennungszeile: höchstens 48 Stunden. Der geheime Tagesschlüssel: höchstens 25 Stunden nach Beginn des Tages, zu dem er gehört. Das Ergebnis, also die reine Anzahl je Tag und Plattform: dauerhaft – sie enthält keine personenbezogenen Daten mehr. Was mit Deiner vollständigen IP-Adresse geschieht, während unser Server Deine Anfrage beantwortet, steht oben im Abschnitt zu den Server-Logs; für diese Zählung wird sie weder gespeichert noch weitergegeben.
Was wir mit der Kennung nicht tun. Sie wird mit nichts anderem zusammengeführt – nicht mit Deinem Konto, nicht mit Push-Kennungen, nicht mit Einsendungen, nicht mit Werbedaten, nicht mit Daten Dritter und nicht über die Grenze zwischen Website, iOS- und Android-App hinweg. Sie verlässt unser Haus nicht: Kein Analysedienstleister, kein Werbenetzwerk, kein Datenhändler bekommt sie. Es entsteht daraus keine Nutzerliste, kein Profil und keine Entscheidung über Dich.
Dein Widerspruch – und wie er wirkt
Weil wir uns auf unser berechtigtes Interesse stützen, kannst Du dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Du musst dafür keinen Grund nennen, kein Konto haben und nichts bezahlen; es entsteht Dir kein Nachteil, alles bleibt vollständig nutzbar. Drei Wege wirken sofort:
- Auf der Website. Öffne unten auf jeder Seite Cookie-Einstellungen. Ganz unten, abgesetzt von den Einwilligungen, steht der Bereich Widerspruch gegen die Reichweitenmessung mit dem Schalter Tageskennung für diesen Browser abstellen. Er wirkt im Augenblick des Umlegens; Du musst nichts speichern und nichts neu laden. Ab dann bilden wir für diesen Browser keine Tageskennung mehr; Aufrufe zählen wir weiter, dann ohne diese Kennung. Der Schalter tut genau das, was auf ihm steht, und nur das: Hast Du daneben in die Cookie-Kategorie „Reichweitenmessung mit Personenzählung“ eingewilligt, bleibt diese Einwilligung bestehen – und mit ihr die weitergehende Auswertung mit Pseudonym-Kennung und Sitzung. Das sind zwei verschiedene Entscheidungen, und über Deine Einwilligung gehen wir nicht stillschweigend hinweg. Widerrufen kannst Du sie im selben Fenster, ein Stück weiter oben bei den Einwilligungskästchen; danach entstehen auch Pseudonym-Kennung und Sitzung nicht mehr. Löschst Du Deine Cookies, ist auch der Widerspruch weg; dann leg ihn bitte erneut ein. Zurücknehmen kannst Du ihn an derselben Stelle jederzeit.
- Automatisch über Deinen Browser. Signalisiert er Global Privacy Control oder Do Not Track, werten wir das als Widerspruch. Ab dann bilden wir für diesen Browser keine Tageskennung mehr, und auch die weitergehende Auswertung unterbleibt – selbst dann, wenn Du ihr zugestimmt hast. Aufrufe zählen wir weiter: anonym, ohne jede Kennung.
- In den Apps entsteht die Tageskennung derzeit gar nicht. Aus iOS- und Android-App zählen wir ausschließlich anonyme Aufrufe ohne jede Kennung – dort gibt es also nichts, dem Du widersprechen müsstest. Die freiwillige Nutzungsanalyse in den App-Einstellungen ist etwas anderes: eine Einwilligung, die Du jederzeit zurücknehmen kannst.
Formlos geht es außerdem immer: Schreib an office@agentur.jetzt. Was ein Widerspruch nicht kann: bereits gebildete Kennungen zurückholen. Sie verschwinden ohnehin von selbst – spätestens 48 Stunden nach ihrem Tag. Und die reine Zahl bleibt, denn sie ist keine Angabe über Dich.
Wiederholungen im Nachrichtenfeed: gesehen, geöffnet und wie lange
Was passiert. Damit Du nach einer Pause nicht dieselbe Liste in derselben Reihenfolge siehst, unterscheidet die Reihung je Beitrag drei Zustände: ungesehen, beim Scrollen gesehen, aber nicht geöffnet und geöffnet. Ungesehene Beiträge stehen vorn, dann die nur gesehenen, dann die geöffneten. Als „gesehen“ gilt ein Beitrag erst, wenn mehr als die Hälfte der Karte länger als eine Sekunde im Bild war – schnelles Durchwischen zählt nicht. Amtliche Warnungen, Blaulicht- und Sicherheitsmeldungen sowie laufende Ereignisse gelten in den ersten Stunden immer als ungesehen und rutschen in dieser Zeit nie nach hinten – das schützt die Erreichbarkeit laufender Gefahren, etwa einer Sperre, die noch in Kraft ist. Danach werden sie wie jeder andere Beitrag eingeordnet. Redaktionell hervorgehobene Beiträge bleiben unbefristet vorn, weil dahinter eine redaktionelle Entscheidung steht.
Die gemessene Verweildauer und wofür sie da ist. Hast Du „Aus Nutzung lernen“ eingeschaltet, wird auf Deinem Gerät je Beitrag festgehalten, wie lange er tatsächlich sichtbar war und wie oft er erschienen ist – höchstens 30 Sekunden je einzelner Erscheinung und höchstens 180 Sekunden je Beitrag. Der einzige Zweck ist, Wiederholungen zu ordnen: Ein Beitrag, bei dem Du stehengeblieben bist, steht beim Wiederauftauchen weiter vorn; einer, den Du mehrfach nur gestreift und nie geöffnet hast, weiter hinten. Die Uhr steht still, sobald die App im Hintergrund liegt, ein Fenster darüberliegt oder Du den Feed verlässt. Gemessen wird ausschließlich im Feed, nie in der Beitragsansicht – das Öffnen eines Beitrags ist ein eigener Zustand.
Was daraus ausdrücklich nicht gebildet wird. Aus der gemessenen Verweildauer werden keine Themenvorlieben abgeleitet. Der Wert bleibt an genau dem einen Beitrag hängen, an dem er entstanden ist, wird nicht über Themen, Orte, Quellen oder Kategorien aufsummiert und dient allein der Reihenfolge der Wiederholungen. Davon zu unterscheiden ist die weiter oben beschriebene persönliche Feinreihung: Dort lernt Nachrichten.jetzt mit Deiner Einwilligung Themengewichtungen aus Deinem übrigen Verhalten – Öffnen, gründliches Lesen, Merken, Teilen, Reaktionen sowie daraus, ob und wie oft Du bei einem Beitrag länger verweilt hast. Wie viele Sekunden genau, fließt dort nicht ein. In beiden Fällen gilt: Die Verweildauer verlässt Dein Gerät nicht. Es wird keine Verweildauer aus dem Feed an Nachrichten.jetzt oder an Dritte übertragen, weder mit noch ohne Einwilligung.
Ohne Deine Einwilligung. Auch ohne „Aus Nutzung lernen“ soll Dir der Feed nach einer Pause nicht dieselbe Liste zeigen. Dafür werden höchstens 300 Beitragskennungen ausschließlich im Arbeitsspeicher gehalten – auf Deinem Gerät wird dabei nichts gespeichert, und beim nächsten Start der App beziehungsweise beim Neuladen der Seite oder in einem neuen Tab ist diese Liste leer. Eine Verweildauer wird ohne Einwilligung nicht gespeichert; festgehalten wird nur, ob ein Beitrag die eine Sekunde überhaupt erreicht hat und ob Du ihn geöffnet hast. Die Reihenfolge wird dadurch nicht persönlich verfeinert – es werden ausschließlich Wiederholungen vermieden.
Speicherdauer, Grenzen und Löschung. Mit Einwilligung: Für die Reihung werden höchstens 120 gesehene und höchstens 120 geöffnete Kennungen herangezogen, und nur solche aus den letzten 48 Stunden. Der zugrunde liegende Anzeige- und Verweilspeicher auf Deinem Gerät hält höchstens 400 Beiträge und wird nach 72 Stunden gelöscht. Ohne Einwilligung: nur der Arbeitsspeicher, Ende mit der Sitzung. Ein Widerruf löscht beides sofort – die gespeicherten Anzeige- und Verweilsignale ebenso wie die flüchtige Liste im Arbeitsspeicher, nicht erst beim nächsten Start.
Keine Kennzeichnung, keine Ausblendung. An der Karte wird nichts als „gelesen“ markiert, und es gibt keine eigene Rubrik für bereits Gesehenes. Ein Beitrag, den Du später lesen wolltest, verschwindet nicht: Er steht weiter unten in derselben Liste. Bevor Wiederholungen überhaupt sichtbar werden, versucht die App zuerst, frische Beiträge nachzuladen.
Rechtsgrundlage. Für die gespeicherten Anzeige- und Verweilsignale gilt unverändert Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in der Fassung 2026-08-19-feed-ranking-v4, für das Speichern und Auslesen auf Deinem Endgerät zusätzlich § 165 Abs. 3 TKG 2021. Für die flüchtige Liste ohne Einwilligung wird auf Deiner Endeinrichtung weder etwas gespeichert noch ausgelesen; sie besteht nur, solange die aufgerufene Ansicht läuft, und dient allein deren Darstellung. Diese Änderung erweitert die Einwilligung nicht: Es kommt kein Empfänger, kein Übermittlungsweg und kein neuer Zweck hinzu, weshalb keine erneute Zustimmung eingeholt wird.
Mindestalter, Altersangabe und Daten von Kindern
Nachrichten.jetzt richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Das Mindestalter ist in den Nutzungsbedingungen (AGB) als Nutzungsvoraussetzung festgelegt; die iOS- und die Android-App werden in App Store und Google Play mit der Altersfreigabe „ab 18 Jahren“ geführt. Das Lesen der veröffentlichten redaktionellen Beiträge ist davon unabhängig und ohne Konto und ohne Altersangabe möglich.
Welche Altersdaten verarbeitet werden. In den Apps kannst Du Dein Geburtsdatum angeben. Gespeichert werden dann fünf Angaben: das Geburtsdatum als vollständiges Kalenderdatum, das daraus errechnete Alter in vollen Jahren, der Zeitpunkt der Prüfung sowie ein Anlage- und ein Änderungszeitpunkt des Datensatzes. Alle drei Zeitpunkte werden bei jeder Neuangabe gemeinsam neu gesetzt; ein Datum der erstmaligen Erfassung bleibt dadurch nicht erhalten. Die Webanwendung erhebt kein Geburtsdatum; sie kann die Angabe nur anzeigen.
Wofür. Die Altersangabe dient der Prüfung des Mindestalters, der lokalen Auswahl Deines täglichen allgemeinen Sternzeichen-Horoskops und der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bei Gewinnspielen. Der KI-Dienst erzeugt einmal täglich allgemeine Texte je Sternzeichen. Geburtsdatum, Alter und Nutzerprofil werden dafür nicht an den KI-Dienst übermittelt; Nachrichten.jetzt ordnet den passenden Text erst innerhalb der eigenen Infrastruktur zu. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Bereitstellung der von Dir gewählten kontogebundenen Funktionen sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Durchsetzung des erklärten Mindestalters. Die Altersangabe wird nicht für Werbung verwendet, nicht an Datenbroker oder Werbenetzwerke übermittelt und nicht verkauft.
Keine Altersverifikation. Die Altersangabe ist eine Selbstauskunft. Nachrichten.jetzt prüft sie nicht gegen amtliche Dokumente und erhebt dafür bewusst keine Ausweis-, Zahlungs- oder biometrischen Daten: Eine solche Prüfung würde deutlich mehr personenbezogene Daten erfordern, als der Zweck rechtfertigt (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Speicherdauer. Die Altersangabe bleibt gespeichert, solange das Konto besteht, weil ihre Zwecke am Konto hängen. Mit der Kontolöschung wird sie ohne Nachfrist und unwiderruflich entfernt; das gilt für jeden Löschweg.
Daten von Kindern. Nach § 4 Abs. 4 DSG ist in Österreich die Einwilligung in Dienste der Informationsgesellschaft ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wirksam. Nachrichten.jetzt verarbeitet wissentlich keine personenbezogenen Daten von Kindern unter 14 Jahren. Erhalten wir Kenntnis davon, dass für ein Kind unter 14 Jahren ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein Konto angelegt wurde, löschen wir das Konto und die zugehörigen personenbezogenen Daten. Erziehungsberechtigte können sich dafür über die im Impressum genannten Kontaktdaten an uns wenden.
Auslieferungshistorie der persönlichen Feed-Reihung
Zusätzlich zu den bereits genannten Kennungen zuletzt geöffneter Beiträge speichert die App auf Deinem Gerät die Kennungen der zuletzt ausgelieferten Beiträge — höchstens 400 Stück, längstens 48 Stunden. Sie dienen ausschließlich dazu, Dir denselben Beitrag nicht unmittelbar erneut vorzulegen.
Beide Arten von Kennungen – die der zuletzt ausgelieferten und die der zuletzt geöffneten Beiträge – verlassen Dein Gerät nicht: Sie werden weder an uns noch an Dritte übermittelt und nicht in Deinem Konto gesichert. Die Kennungen zuletzt geöffneter Beiträge wurden bis zum 18.08.2026 zusätzlich am Konto geführt; seither werden sie dort nicht mehr gespeichert, und bereits am Konto liegende Kennungen werden beim nächsten Zugriff auf das Profil entfernt. Sie entstehen nur, wenn Du der persönlichen Feed-Reihung zugestimmt hast; nimmst Du die Zustimmung zurück, meldest Dich ab oder löschst Dein Konto, werden sie auf dem Gerät gelöscht. Rechtsgrundlage ist Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für das Speichern und Auslesen auf dem Endgerät zusätzlich Deine Zustimmung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021.
Persönliche Erinnerungen im KI-Chat
Was passiert. Schaltest Du in der App unter „Persönliche Erinnerungen“ das Chat-Gedächtnis ein, kann der KI-Chat aus Deinen eigenen Nachrichten kurze Aussagen über Dich ableiten und dauerhaft an Deinem Konto speichern – etwa eine genannte Vorliebe, ein wiederkehrendes Thema oder eine Angabe, um die Du ausdrücklich gebeten hast, sie Dir zu merken. Diese Aussagen sind von der KI formulierter Freitext über Deine Person. Es wird dafür kein zusätzlicher Chatverlauf archiviert.
Was je Erinnerung gespeichert wird. Der von der KI formulierte Text, dazugehörige Schlagwörter, eine Einordnung nach Art, ein Verlässlichkeitswert zwischen 0 und 1, eine Prüfsumme des Textes zur Erkennung doppelter Einträge, die Kennung der Unterhaltung und der Nachricht, aus der die Erinnerung stammt, sowie die Zeitpunkte der Anlage, der letzten Änderung, der letzten Verwendung und des Ablaufs.
Wofür und an wen. Stellst Du eine Frage, zu der gespeicherte Erinnerungen passen, werden höchstens drei davon als zusätzlicher Systemhinweis gemeinsam mit Deiner Anfrage an den für den KI-Chat eingesetzten Anbieter (derzeit xAI) übermittelt. Ausschließlich dafür werden sie verwendet. Sie fließen nicht in die Reihung des Nachrichtenfeeds, nicht in die Auswahl von Push-Meldungen und nicht in die Auswahl von Anzeigen ein; sie werden nicht an Datenbroker oder Werbenetzwerke übermittelt und nicht verkauft.
Rechtsgrundlage. Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Das Chat-Gedächtnis ist standardmäßig ausgeschaltet; zusätzlich muss die gesonderte Zustimmung zu den KI-Dienstleistern vorliegen. Ohne beides entsteht keine einzige Erinnerung und es wird nichts an den KI-Anbieter übermittelt. Die Einwilligung ist freiwillig, weder Voraussetzung für ein Konto noch für den KI-Chat, und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Speicherdauer: 180 Tage. Eine Erinnerung wird spätestens 180 Tage nach ihrer letzten Änderung automatisch und vollständig aus der Datenbank gelöscht. Wird ein bestehender Eintrag ergänzt oder überschrieben, beginnt diese Frist neu. Erinnerungen sind ein eigener Bestand mit eigener Frist: Sie werden nicht mitgelöscht, wenn Du eine einzelne Unterhaltung im Chat löschst, und sie sind von der Frist für Chatverläufe unabhängig.
Deine Kontrolle. In der App siehst Du unter „Erinnerungen“ jeden gespeicherten Eintrag im Klartext. Du kannst einen Eintrag ändern, einen einzelnen Eintrag löschen oder mit „Alle Erinnerungen löschen“ den gesamten Bestand entfernen; dieser Knopf löscht die Einträge und lässt die Funktion bewusst eingeschaltet. Schaltest Du das Chat-Gedächtnis dagegen aus, werden zusätzlich alle vorhandenen Einträge gelöscht. Mit der Löschung Deines Kontos werden Erinnerungen, Zustimmungsvermerk und zugehörige Protokolle unwiderruflich mitgelöscht. Über eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO werden Dir die Einträge im Klartext ausgegeben.
Apple als Empfänger: iOS-Push, Live-Anzeigen, Anmeldung mit Apple und Ortsauflösung
Diese Angaben ergänzen die Liste der Auftragsverarbeiter und Dritten um Apple Inc. (One Apple Park Way, Cupertino, Kalifornien, USA) und bilden das iOS-Gegenstück zu den Angaben über Google und Firebase Cloud Messaging für Android. Apple ist an vier Stellen Empfänger.
Mitteilungen über den Apple Push Notification service (APNs)
Mitteilungen an iPhone und iPad werden ausschließlich über den Apple Push Notification service zugestellt; einen anderen Weg gibt es auf iOS nicht. Erlaubst Du der App Mitteilungen, erzeugt iOS ein Gerätetoken. Bei bestehender Kontoanmeldung wird es zusammen mit Plattform, Gerätemodell, App-Version und Aktualisierungszeitpunkt an Nachrichten.jetzt übertragen und dort gespeichert, damit Meldungen an das richtige Gerät gehen und ungültige Tokens entfernt werden können. Beim Versand übermittelt der Nachrichten.jetzt-Server an Apple das Gerätetoken sowie die für die konkrete Mitteilung erforderlichen Inhalte und technischen Zielangaben, etwa Titel, Kurztext, Beitrags- oder Zielkennung, Deep-Link, Priorität und Ablaufzeitpunkt. Apple verarbeitet den Push-Dienst als Auftragsverarbeiter; die Zustellung läuft über Apple-Server auch außerhalb der EU. Der kontobezogene Token bleibt bis zu seiner Ersetzung, technischen Ungültigkeit oder Kontolöschung gespeichert; Benachrichtigungsverläufe werden spätestens nach 28 Tagen bereinigt. Es werden dabei keine Profilwerte der persönlichen Feed-Reihung, keine Anzeigendaten und keine Erinnerungen aus dem KI-Chat an Apple übermittelt.
Live-Anzeigen auf dem Sperrbildschirm
Startest Du eine Live-Anzeige, werden zusätzlich die technischen Tokens zum Starten und Aktualisieren dieser Anzeige verarbeitet; der jeweils aktuelle Anzeigestand wird ebenfalls über den Apple Push Notification service zugestellt. Diese Tokens werden bei Widerruf, Ende der Anzeige, Abmeldung oder Kontolöschung entfernt oder ungültig gemacht.
Anmeldung mit Apple
Meldest Du Dich mit Apple an, führt Apple den Anmeldevorgang selbst durch. Der Nachrichten.jetzt-Server löst den Anmeldecode anschließend bei Apple ein und prüft die Bestätigung gegen die öffentlichen Apple-Schlüssel. Aus dem Ergebnis verarbeitet Nachrichten.jetzt nur die eindeutige Apple-Nutzerkennung, die von Apple übermittelte oder weitergeleitete E-Mail-Adresse und, falls von Dir freigegeben, Deinen Namen. Löschst Du Dein Konto, widerruft Nachrichten.jetzt die Anmeldeberechtigung zusätzlich bei Apple. Für die Verarbeitung bei Apple gilt Apples eigene Datenschutzerklärung.
Ortsauflösung über die Apple-Standort- und Kartendienste
Ermittelt die App Deine Region automatisch, werden die Koordinaten Deines Geräts an die Standort- und Kartendienste von Apple übermittelt, um daraus Ort, Gemeinde, Bezirk und Bundesland zu bestimmen. Diese Auflösung findet auf Deinem Gerät gegen Apple-Dienste statt: Die Koordinaten gehen an Apple, nicht an Nachrichten.jetzt. Nachrichten.jetzt erhält und speichert daraus nur die groben Ortsstufen, keine Breiten- oder Längengrade. Derselbe Weg wird bei aktiver Verkehrs- und Blitzerwarnung genutzt, um die aktuell befahrene Straße zu benennen; auch dabei erhält Nachrichten.jetzt keine Koordinaten. Was Apple mit den übermittelten Koordinaten macht, richtet sich nach Apples eigener Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die von Dir angeforderte Zustellung von Mitteilungen, für die Anmeldung mit Apple und für die von Dir gewählte automatische Regionsermittlung; für freiwillige Mitteilungsarten und Live-Anzeigen zusätzlich Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für Übermittlungen in die USA bestehen geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO.
Regionale Auswahl eigener Anzeigen
Was passiert. Eigene Anzeigen auf Nachrichten.jetzt können auf Land, Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Ort eingegrenzt sein. Um zu entscheiden, welche Anzeigen Du überhaupt zu sehen bekommst, wird Deine grobe Region ausgelesen. Bist Du angemeldet, wird dafür die an Deinem Konto gespeicherte Standort- und Regionsangabe verwendet. Bist Du nicht angemeldet, werden im Web die auf Deinem Gerät bereits vorhandenen Regionsangaben gelesen: die Cookies nj_country, nj_state beziehungsweise nj_bundesland, nj_district beziehungsweise nj_bezirk, nj_locality, nj_municipality und nj_place. Dieselbe grobe Region wird verwendet, um die Ausspielung einer Anzeige über die Regionen hinweg gleichmäßig zu verteilen.
Abgrenzung zu den bisherigen Angaben. Die Region war bisher nur als Nachrichten-, Wetter- und Highlight-Funktion beschrieben. Diese Werte werden weiterhin nicht für Werbung erhoben, sondern für die redaktionellen Funktionen; die Anzeigenauswahl liest sie zusätzlich mit. Für das Speichern und Auslesen dieser Angaben auf Deinem Endgerät gelten die Angaben im Abschnitt über Cookies und lokale Speicherung.
Was dabei nicht passiert. Für die Anzeigenauswahl werden keine Breiten- oder Längengrade, keine Geräte- oder Werbekennungen und keine Drittanbieter-Werbeprofile verarbeitet. Die Auswahl findet ausschließlich auf unseren eigenen Servern statt; es sind keine externen Werbenetzwerke eingebunden, es werden keine Daten an Datenbroker weitergegeben und es findet keine geräte- oder anbieterübergreifende Verfolgung statt. Es entsteht dafür kein Profil: Gelesen wird nur die jeweils aktuelle Region, nicht ihr Verlauf.
Rechtsgrundlage und Widerspruch. Die regionale Auswahl beruht auf unserem berechtigten Interesse an einer regional passenden Finanzierung des redaktionellen Angebots nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Du kannst ihr nach Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen und Deine Region in den App-Einstellungen beziehungsweise über die Cookie-Einstellungen ändern oder entfernen; ohne Regionsangabe werden nur überregionale Anzeigen ausgespielt. Davon getrennt bleiben zwei Zwecke, die weiterhin von Deiner Einwilligung abhängen: die Messung von Sichtkontakten und Klicks (Kategorie Reichweiten- und Anzeigenmessung) und die zusätzliche Personalisierung von Anzeigen nach freiwillig gewählten Interessen. Ohne diese Einwilligungen bleibt allein die hier beschriebene regionale Auswahl bestehen.
Ergänzende Angaben zu bereits beschriebenen Verarbeitungen
Die folgenden Absätze vervollständigen Angaben zu Verarbeitungen, die weiter oben bereits beschrieben sind. Zweck, Rechtsgrundlage und Widerrufsmöglichkeit bleiben dort jeweils unverändert; hier steht, was zusätzlich gespeichert wird. Weicht eine Angabe von einer früheren ab, gilt die hier genannte.
Anmelde- und Sitzungsdiagnose
Zusätzlich zu den bereits genannten Angaben werden je Ereignis festgehalten, welcher technische Bereich das Ereignis gemeldet hat, und die gekappte Anzahl der dabei erneuerten Tokens. Beides ist rein technisch und ohne Bezug zu Inhalten. Es bleibt dabei, dass weder Zugriffs- oder Erneuerungs-Tokens, Token-Prüfsummen, Sitzungskennungen, Klartext-Konto-IDs, Gerätenamen, IP-Adressen noch User-Agents gespeichert werden. Die Frist von 30 Tagen bleibt unverändert.
Push-Kontrollzentrum: automatisch gelernte und interne Werte
Neben den bereits genannten Einstellungen speichert Nachrichten.jetzt am Konto drei automatisch ermittelte Werte: eine gelernte Relevanzschwelle zwischen 40 und 85, ein gelerntes Häufigkeitsband (gedrosselt, relevant oder bevorzugt) und den Zeitpunkt, zu dem beide zuletzt neu berechnet wurden. Sie werden aus dem Verhältnis von versandten zu geöffneten Mitteilungen abgeleitet, sobald mindestens sechs Mitteilungen versandt wurden; Du stellst sie nicht selbst ein. Hinzu kommen zwei rein technische Felder: eine interne Fassungsnummer der Kanalsteuerung und ein internes Intensitätsfeld. Das Intensitätsfeld steht dauerhaft auf dem einen internen Standardwert; es gibt weiterhin keine auswählbare Intensität, das Feld wird hier nur genannt, weil es gespeichert wird. Ebenfalls am Konto gespeichert wird die von Dir gewählte Stufe der Verkehrsmitteilungen (nur wichtige oder alle).
Verkehrsmeldungen: vollständige Liste der gespeicherten Angaben
Zu einer von Dir gesendeten Verkehrsmeldung werden gespeichert: Dein Nutzerkonto als Urheber, der Meldungstext, die Art der Meldung, Land, Bundesland, Bezirk, Gemeinde und eine Straßen- oder Detailbezeichnung, bei standortbasierten Meldungen Breiten- und Längengrad, horizontale Genauigkeit und optionale Fahrtrichtung, der Stand der Ortsauflösung sowie bei mehrdeutigem Ort bis zu vier Ortsvorschläge. Hinzu kommen technische Merkmale: eine Prüfsumme aus Text und Bezirk zur Erkennung doppelter Meldungen, eine vom Gerät mitgesendete Auftragskennung, eine Prüfsumme des Wiederholungsschlüssels, der Status, ein Verlässlichkeitswert der KI-Prüfung zwischen 0 und 1 und deren textliche Begründung, die Zahl der Missbrauchsmeldungen, die Zahl der Bestätigungen und Ablehnungen anderer Nutzer:innen, gegebenenfalls der Grund einer Ausblendung sowie Zeitpunkte für Erstellung, Gültigkeitsende und Ausblendung.
Speicherdauer. Eine Meldung ist standardmäßig drei Stunden gültig; die Redaktion kann diese Gültigkeit zwischen einer und 24 Stunden einstellen. Danach gilt sie als abgelaufen und wird zwei Tage nach ihrer Erstellung endgültig aus der Datenbank gelöscht; dasselbe gilt für ausgeblendete Meldungen. Missbrauchsmeldungen werden nach 30 Tagen, Bestätigungen und Ablehnungen nach zwei Tagen gelöscht. Löschst Du Dein Konto, wird die Meldung nicht gelöscht, sondern der Personenbezug entfernt: Urheber, Auftragskennung und Wiederholungsschlüssel werden geleert, damit die öffentliche Verkehrslage nicht rückwirkend verfälscht wird.
Abgelehnte Meldungen. Wird eine Meldung von der Prüfung abgelehnt, wird sie nicht verworfen, sondern gesondert festgehalten: der eingegebene Freitext im Original und in normalisierter Form, die Ortsangaben, der Ablehnungsgrund samt Begründung und Verlässlichkeitswert der KI-Prüfung sowie, falls Du Einspruch erhebst, Dein Einspruchstext und dessen Bearbeitungsstand. Zweck ist ausschließlich die Nachvollziehbarkeit der Ablehnung und die Bearbeitung eines Einspruchs. Diese Einträge werden nach 14 Tagen gelöscht und bei einer Kontolöschung sofort entfernt.
Warteschlange. Bis eine Meldung fertig geprüft ist, liegt sie in einer Warteschlange. Dort werden zusätzlich zum Text die Ortsangaben Deiner Anfrage gespeichert; bei einer standortbasierten Schnellmeldung gehören dazu auch Breiten- und Längengrad, Genauigkeit und Fahrtrichtung. 24 Stunden nach der Einsendung werden Text, Ortsangaben und Koordinaten aus der Warteschlange geleert, sobald der Auftrag abgearbeitet ist; der verbleibende technische Eintrag wird sieben Tage nach der Einsendung vollständig gelöscht. Bei einer Kontolöschung werden diese Einträge sofort entfernt.
Dritter Gerätespeicher der Feed-Reihung: acht Tage
Neben den Kennungen zuletzt geöffneter und zuletzt ausgelieferter Beiträge führen App und Browser einen dritten, ausschließlich lokalen Speicher. Zu jedem Beitrag werden festgehalten: wann er sichtbar war, wann er geöffnet wurde, wie lange er insgesamt betrachtet wurde (höchstens 180 Sekunden), wie oft das geschah (höchstens 24-mal) und wann zuletzt; im Web zusätzlich die Reichweitenstufe des Beitrags (lokal, Bundesland, Österreich, global). Diese Einträge werden nach acht Tagen entfernt. Im Web werden höchstens 400 Beiträge geführt, in der iOS-App gilt allein die Achttagesfrist. Sie verlassen Dein Gerät nicht: Sie werden weder an uns noch an Dritte übermittelt und nicht in Deinem Konto gesichert. Sie entstehen nur, wenn Du der lokalen Feed-Personalisierung zugestimmt hast, und werden beim Widerruf, bei Abmeldung und beim Kontowechsel gelöscht.
Lesefortschritt je Beitrag
Die Angabe, dass die Scrolltiefe nur als grobe 50-/90-Prozent-Schwelle erhoben wird, gilt für die Reichweitenmessung. Davon getrennt wird für einzelne Beiträge das Leseinteresse gemessen; dabei wird der höchste erreichte Lesefortschritt als exakter Prozentwert zwischen 0 und 100 gespeichert, dazu die aktive Lesezeit in Sekunden, die Zahl der Aufrufe innerhalb eines Dreistundenfensters und ein daraus abgeleitetes Merkmal, ob der Beitrag als gelesen gilt. Bei angemeldeten Nutzer:innen wird die Konto-ID mitgeführt, bei Gästen nur eine zeitlich begrenzte Pseudonym-Prüfsumme ohne Cookie. Diese Werte werden spätestens nach zwei Tagen gelöscht und mit der Kontolöschung sofort entfernt. Bei Global Privacy Control oder Do Not Track unterbleibt die Messung.
Gelernte Themenwerte aus Reaktionen: 365 Tage
Aus Deinen Reaktionen auf Beiträge entsteht je Themenklasse ein einzelner Zahlenwert mit der Zahl der zustimmenden und ablehnenden Reaktionen. Es gibt dafür genau elf feste Klassen: Verkehr und Einsätze, Wetter und Umwelt, Politik, Wirtschaft, Sport, Justiz, Bildung und Gesundheit, Kultur und Freizeit, Wissen und Technik, regionaler Service sowie Global. Diese Themenwerte werden spätestens 365 Tage nach ihrer letzten Änderung gelöscht, unerhebliche Werte bereits nach 180 Tagen. Sie sind ein anderer Bestand als die Profilwerte der persönlichen Feed-Reihung, für die weiterhin 180 Tage gelten; die zugrundeliegenden Reaktionen selbst werden nach 180 Tagen, die rohen Interaktionsereignisse nach 45 Tagen gelöscht.
Gelernte Ortsaffinitäten und Gruppenschlüssel
Für den Startwert aus einer Gruppe wird nicht nur die grobe Ortsstufe verwendet. Gespeichert werden zusätzlich gelernte Ortsaffinitäten: bis zu 24 Bezirke und bis zu 9 Bundesländer, jeweils mit einem Zahlenwert zwischen −8 und +8, ohne Zeitstempel je Eintrag. Der Schlüssel, aus dem Deine Gruppe gebildet wird, besteht aus vier Angaben: Bezirk, Bundesland, Nutzungsprofil und Tonpräferenz. Ist kein Bezirk oder Bundesland ausdrücklich gewählt, wird dafür die stärkste gelernte Affinität herangezogen. Diese Werte liegen im Profil-Schnappschuss Deines Kontos und werden spätestens 180 Tage nach der letzten Berechnung gelöscht; in die Berechnung fließen nur Interaktionen der letzten 45 Tage ein. In den App-Einstellungen kannst Du einzelne gelernte Bezirke und Bundesländer gezielt unterdrücken oder den gesamten Lernstand zurücksetzen.
Weitere Empfänger: Kartenkacheln, Geodienste und redaktionelle Datenquellen
Neben den bereits genannten Empfängern spricht Nachrichten.jetzt weitere externe Dienste an. Diese Angaben trennen bewusst zwei Fälle, die datenschutzrechtlich nicht dasselbe sind: Bei einem Dienst verlassen Daten Deines Geräts das Gerät und gehen an einen Dritten. Alle übrigen Dienste werden ausschließlich vom Nachrichten.jetzt-Server beziehungsweise von unserem Cloudflare Worker abgerufen; sie sehen dabei die Serveradresse, nie die IP-Adresse Deines Geräts, und erhalten keine Angaben über Dich. Das ist keine Übermittlung personenbezogener Daten von Nutzer:innen – wir nennen diese Dienste dennoch, damit die Herkunft der Inhalte nachvollziehbar ist.
Mit Daten Deines Geräts: OpenFreeMap (Kartenkacheln der Android-App)
Öffnest Du in der Android-App die Karte der Verkehrslage, lädt Dein Gerät das Kartenmaterial unmittelbar von tiles.openfreemap.org (OpenFreeMap). Dieser Dienst erhält dabei die IP-Adresse Deines Geräts sowie die angeforderten Kartenausschnitte und Zoomstufen. Ist Dein Standort in der Karte aktiv, richtet sich der angezeigte Ausschnitt unter anderem nach Deiner Position; aus den angeforderten Kacheln lässt sich dann auf die Gegend schließen, in der Du Dich aufhältst. Es werden dabei keine Kontokennung, keine Anmeldedaten, keine Koordinaten als Zusatzangabe und keine Werbe-IDs übermittelt; die Kachelanfrage enthält nur das, was für das Zeichnen der Karte nötig ist. Nachrichten.jetzt erhält aus diesen Anfragen nichts – sie laufen an unserem Server vorbei.
Solange Du die Karte nicht öffnest, werden keine Kacheln angefordert. Die iOS-App verwendet für Karten- und Ortsdarstellung stattdessen die Apple-Dienste (siehe den Abschnitt „Apple als Empfänger“), die Website enthält keine solche Karte. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die von Dir aufgerufene Kartenansicht. Für die Verarbeitung bei OpenFreeMap gelten die dort veröffentlichten eigenen Bedingungen; was der Dienst mit der IP-Adresse macht, entzieht sich unserer Kenntnis und unserem Einfluss.
Ohne Daten Deines Geräts: Abrufe unseres Servers
Nominatim und OSRM (Streckencheck) – plattformübergreifend. Der Streckencheck ist weiter oben unter der Android-Überschrift beschrieben. Diese Beschreibung gilt unverändert auch für die iOS-App und für die Website: Alle Oberflächen rufen denselben Endpunkt auf unserem Server auf, und ausschließlich unser Server spricht mit den externen Diensten. An Nominatim geht nur der von Dir eingegebene Suchtext, an OSRM gehen die aufgelösten Start- und Zielkoordinaten. Beide Dienste erhalten die Server-IP von Nachrichten.jetzt, nicht die IP Deines Geräts.
Overpass-API (Radarstandorte aus OpenStreetMap). Um die öffentlich dokumentierten Standorte fester Geschwindigkeitsmessstellen in Österreich einzulesen, fragt unser Server in größeren Abständen eine Overpass-Schnittstelle ab. Die Abfrage gilt dem gesamten Staatsgebiet und enthält keinerlei Angaben zu einzelnen Nutzer:innen; sie wird auch dann nicht ausgelöst, wenn Du die Karte oder die Warnfunktion benutzt. Verwendet werden overpass-api.de und, falls dieser Dienst nicht antwortet, overpass.kumi.systems. Der zweite Endpunkt wird von einem anderen Anbieter betrieben; für ihn gelten dessen eigene Bedingungen und nicht die Datenschutzinformationen der OpenStreetMap Foundation.
Statistik Austria (Gemeindereferenz). Für die Zuordnung von Gemeinden zu Bezirken lädt unser Cloudflare Worker einen offenen Geodatensatz mit den Gemeindepunkten Österreichs von statistik.gv.at und hält ihn zwischengespeichert vor. Der Abruf gilt dem vollständigen Datensatz, nicht Deinem Ort; er enthält keine Angaben zu Dir und wird nicht durch Deine Nutzung ausgelöst.
USGS Earthquake Hazards Program (Erdbebenmeldungen). Die an anderer Stelle beschriebenen Erdbebenbeiträge stützen sich auf den öffentlichen Erdbebenkatalog des United States Geological Survey. Unser Server ruft dafür regelmäßig earthquake.usgs.gov ab und übernimmt Messwerte wie Zeitpunkt, Region, Magnitude, Tiefe und Messstatus. Der Abruf ist eine allgemeine Gebietsabfrage; Nutzerstandorte werden dabei weder übermittelt noch verwendet.
APA-OTS (Presseaussendungen). Für redaktionell verwertete Presseaussendungen ruft unser Server die Schnittstelle des Originaltext-Service unter ots.at ab, einschließlich des dort veröffentlichten Verzeichnisses zurückgezogener Aussendungen. Übermittelt werden dabei nur die technischen Abfrageparameter unseres Servers, keine Angaben zu Leser:innen.
Meta Platforms (Facebook- und Instagram-Kanäle von Nachrichten.jetzt). Werden Beiträge zusätzlich auf den eigenen Kanälen von Nachrichten.jetzt veröffentlicht, überträgt unser Server dafür redaktionelle Beitragsinhalte an die Schnittstellen von Meta Platforms. Was übertragen wird, unterscheidet sich je Kanal. Auf Facebook gehen ausschließlich Titel, ein Textauszug und der Beitragslink; ein Bild wird dorthin nicht übertragen. Für Instagram erzeugt unser Server aus dem Beitrag eine eigene Grafik und überträgt diese: Sie enthält Titel, Ressort, einen Textauszug, gegebenenfalls die Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO – und, wenn das Beitragsbild aus einer Leser-Einsendung stammt, den Bildnachweis, den die einsendende Person bei der Übermittlung selbst angegeben hat. Diese Angabe kann ein Name sein; sie steht dort, weil das Urheberrecht die Namensnennung verlangt (§ 20 UrhG). Abgesehen davon läuft die Übertragung in eine Richtung: Es werden keine weiteren Daten über Leser:innen, keine Kontokennungen, keine Reichweiten- oder Feed-Daten und keine Gerätetoken übermittelt. Rufst Du diese Kanäle bei Facebook oder Instagram selbst auf, ist das eine Verarbeitung von Meta, für die deren eigene Datenschutzerklärung gilt und auf die wir keinen Einfluss haben. Die Website selbst bindet keine Facebook- oder Instagram-Skripte, keine Zählpixel und keine Gefällt-mir-Schaltflächen ein; die Teilen-Funktion öffnet lediglich die jeweilige Plattform, wenn Du sie anklickst.
Rechtsgrundlage der Server-Abrufe. Die vorstehenden Abrufe dienen der Bereitstellung und Aktualisierung redaktioneller und ortsbezogener Inhalte und stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Da sie keine personenbezogenen Daten von Nutzer:innen enthalten, findet insoweit keine Übermittlung Deiner Daten an diese Dienste statt.
Speicherdauer der Tokens für Live-Anzeigen
Für Live-Anzeigen auf dem Sperrbildschirm speichert Nachrichten.jetzt zu Deinem Konto zwei Arten technischer Apple-Tokens: je laufender Live-Anzeige einen Aktualisierungs-Token, über den der jeweils aktuelle Anzeigestand zugestellt wird, und einen Start-Token, mit dem eine Live-Anzeige überhaupt erst gestartet werden kann. Zu jedem Token werden die zugehörige Anzeigenkennung, die Umgebung und der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gespeichert. Diese Tokens sind Gerätemerkmale mit Kontobezug.
Feste Fristen. Ein Aktualisierungs-Token wird spätestens 24 Stunden nach seiner letzten Aktualisierung gelöscht, ein Start-Token spätestens 90 Tage nach seiner letzten Aktualisierung. Die Löschung geschieht automatisch im laufenden Aufräumbetrieb und unabhängig davon, ob Du die App weiter nutzt. Zuvor bestand für diese Tokens keine eigene Frist: Ein Eintrag verschwand nur bei Kontolöschung, beim ausdrücklichen Entfernen durch die App oder dann, wenn sich dasselbe Gerät später an einem anderen Konto anmeldete. Diese Lücke ist geschlossen.
Unabhängig von diesen Fristen werden die Tokens weiterhin sofort entfernt oder ungültig gemacht, wenn die Live-Anzeige endet, Du die Erlaubnis widerrufst, Dich abmeldest oder Dein Konto löschst. Rechtsgrundlage und Zweck bleiben gegenüber dem Abschnitt „Apple als Empfänger“ unverändert; hier steht ausschließlich, wie lange gespeichert wird.
Verweilsignale auf dem Gerät, Radarwarnpunkte und Ortung von Freitextmeldungen
Dieser Abschnitt stellt drei Punkte abschließend klar. Er geht früheren Angaben dazu vor: Weicht eine Aussage weiter oben von einer der folgenden ab, gilt die hier genannte.
Verweil- und Anzeigesignale auf Deinem Gerät: 72 Stunden
Damit die persönliche Reihung erkennen kann, welche Beiträge Dir bereits vorgelegen haben und welche Du tatsächlich gelesen hast, führt die App auf Deinem Gerät zu jedem Beitrag mehr als nur eine Kennung: den Zeitpunkt, zu dem er Dir angezeigt wurde, den Zeitpunkt des Öffnens, die aufsummierte Verweildauer, die Zahl der Verweilvorgänge und den Zeitpunkt des letzten davon. Das sind Verhaltensdaten und nicht bloße Kennungen – deshalb steht die Frist hier ausdrücklich.
Diese Signale werden nach 72 Stunden gelöscht, gerechnet ab der letzten Berührung des jeweiligen Beitrags. Die Frist gilt seit dem 18.08.2026 einheitlich in der iOS-App, in der Android-App und in der Webanwendung; zuvor waren es acht Tage. Zusätzlich greift eine Mengengrenze von 400 Beiträgen je Zusammenstellung; in der iOS-App werden außerdem höchstens 16 solcher Zusammenstellungen geführt. Wird eine Grenze überschritten, entfällt zuerst das Älteste.
Diese Signale verlassen Dein Gerät nicht: Sie werden weder an uns noch an Dritte übermittelt und nicht in Deinem Konto gesichert. Sie entstehen nur, wenn Du der persönlichen Feed-Reihung zugestimmt hast; nimmst Du die Zustimmung zurück, meldest Dich ab oder löschst Dein Konto, werden sie auf dem Gerät gelöscht. Rechtsgrundlage ist Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für das Speichern und Auslesen auf dem Endgerät zusätzlich Deine Zustimmung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021.
Woher die Radarwarnpunkte im öffentlichen Paket stammen
Im öffentlichen Radar-Paket, aus dem sich Karte und geräteinterne Warnfunktion bedienen, erscheinen österreichische Punkte aus fünf benannten Herkunftsarten:
- OpenStreetMap – übernommen aus dem offenen Kartenwerk, ohne Einzelprüfung. Lizenz ODbL 1.0, Namensnennung „© OpenStreetMap contributors“. Das ist der Grunddatensatz; ohne ihn wäre die Radarwarnung praktisch leer.
- Redaktionell angelegte Punkte – von der Redaktion selbst eingetragen.
- Redaktionell geprüfte Community-Hinweise – von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet und von der Redaktion bestätigt.
- Von einem verifizierten Nutzer bestätigte Community-Hinweise – bestätigt von einer Person, der ausdrücklich ein Radar-Moderationsrecht erteilt wurde, unmittelbar und ohne Vier-Augen-Prinzip.
- Automatisch bestätigte Community-Hinweise – freigegeben, nachdem drei voneinander unabhängige Meldungen denselben Punkt beschrieben haben, ohne Beteiligung eines Menschen.
Eine redaktionelle Bestätigung sind damit nur die zweite und die dritte Herkunftsart. Eine frühere Angabe, wonach erst redaktionell bestätigte Punkte im öffentlichen Paket erscheinen, trifft nicht zu. Jeder ausgelieferte Punkt führt seine Herkunft sowie, wo vorhanden, Lizenz und Namensnennung mit, sodass die Zuordnung nachvollziehbar bleibt. Was Du selbst als Kandidat meldest, erscheint erst, wenn es über einen dieser Wege bestätigt wurde.
Freitextmeldungen: Ort aus dem Text, nie aus Deiner Position
Sendest Du eine Verkehrsmeldung als freien Text statt über eine der Vorlagen, wird die Position Deines Geräts nie übernommen. Sie wird bereits beim Einlesen der Meldung verworfen, und unmittelbar vor dem Speichern prüft eine zweite, davon unabhängige Sperre noch einmal die Herkunft der Koordinate; ist sie unbekannt, wird nichts gespeichert.
Nennt Dein Meldungstext aber selbst einen Ort, kann die Meldung dort auf der Karte erscheinen. Die Koordinate ist dann der Mittelpunkt dieses Ortes und damit Inhalt Deiner Meldung, nicht Dein Aufenthaltsort. Genauigkeit und Fahrtrichtung bleiben in diesem Fall leer, weil beide aus der Ortung stammen und an einem Ortsmittelpunkt keine Bedeutung hätten. Eine frühere Angabe, wonach Freitextmeldungen ohne Standortabgabe reine Listenmeldungen blieben, trifft nicht zu. Willst Du keinen Kartenpunkt, nenne in der Meldung keinen Ort.
Automatische Entscheidungen, Fassungsstand und der Weg für Deine Rechte
Dieser Abschnitt ergänzt drei Punkte und geht früheren Angaben dazu vor: Weicht eine Aussage weiter oben von einer der folgenden ab, gilt die hier genannte.
Wenn Du vorübergehend keine Verkehrsmeldungen mehr senden kannst
Was passiert. Verkehrsmeldungen sind der einzige Bereich, in dem eine Maßnahme gegen Dein Konto greifen kann, ohne dass zuvor ein Mensch entschieden hat. Melden fünf verschiedene Personen dieselbe Meldung von Dir als Missbrauch, wird die Meldung ausgeblendet und Du kannst vorübergehend keine weiteren Verkehrsmeldungen senden – beim ersten Mal eine Stunde, danach gestaffelt sechs, vierundzwanzig und höchstens zweiundsiebzig Stunden. Lesen, Kommentieren, Push, Chat und alle übrigen Funktionen bleiben unberührt; Dein Konto wird nicht gesperrt.
Was ausdrücklich keine Sperre auslöst. Bewerten drei Personen eine Meldung von Dir als unzutreffend, wird nur die Meldung ausgeblendet. Gegen Dich folgt daraus nichts außer einem Vermerk, den die Redaktion einsehen kann. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer allein führen also nie zu einer Sperre – das war bis zum 18.08.2026 anders und ist bewusst geändert worden.
Nach welcher Logik entschieden wird. Nach festen Zählregeln: Anzahl der Missbrauchsmeldungen zu einer Meldung, Anzahl früherer Vorfälle, daraus die Dauer. Es ist keine KI beteiligt, es entsteht kein Punktestand und keine Bewertung Deiner Person, und weder Dein Leseverhalten noch Dein Standort noch Deine Personalisierungsdaten fließen ein.
Was dazu gespeichert wird und wie lange. An Deinem Konto: die Zahl der Vorfälle, der Zeitpunkt des letzten Vorfalls, das Ende einer laufenden Sperre und ein Vermerk mit dem Grund. Der Vorfallszähler verfällt nach 180 folgenlosen Tagen und beginnt dann wieder bei null; das Ende einer Sperre wird mit ihrem Ablauf gelöscht; der Vermerk spätestens 30 Tage nach Ende der Sperre. Mit der Löschung Deines Kontos entfällt alles davon.
Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, dass sicherheitsrelevante Verkehrsmeldungen verlässlich bleiben und einzelne Konten sie nicht missbrauchen können. Es handelt sich um eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO.
Was Du dagegen tun kannst. Beim nächsten Sendeversuch nennen wir Dir den Grund, das Ende der Sperre und den Umstand, dass sie automatisch verhängt wurde. Du hast das Recht, Deinen Standpunkt darzulegen, die Entscheidung anzufechten und das Eingreifen eines Menschen zu verlangen: Schreib an office@agentur.jetzt. Ein Mensch sieht sich den Fall an und hebt die Sperre auf, wenn sie zu Unrecht ergangen ist. Darüber hinaus treffen wir keine automatisierten Entscheidungen, die Dir gegenüber rechtliche Wirkung entfalten.
Fassung und Stand dieser Erklärung
Stand: . Dieses Datum bezeichnet die Fassung. Es wird automatisch mitgeführt und ergibt sich aus dem Zeitpunkt, zu dem der Text dieser Seite zuletzt geändert wurde – es kann deshalb nicht veralten, ohne dass sich der Text ändert. Wir ergänzen diese Erklärung fortlaufend um neue Abschnitte, wenn eine Funktion hinzukommt oder sich ändert. Welche Fassung zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt galt, teilen wir Dir auf Anfrage mit.
Der Weg für Auskunft, Löschung und Widerspruch
Am besten direkt. Schreib an office@agentur.jetzt oder per Post an Marcel Sandro Truskaller, Dellach am Millstätter See 38, 9872 Millstatt am See, Österreich. Dieser Weg ist dauerhaft: Dein Antrag bleibt in Deinem eigenen Postausgang und bei uns nachweisbar. Wir antworten innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Sende dabei niemals Dein Passwort, einen Apple- oder Google-Code oder ein Zugriffs-Token.
Ohne Anmeldung. Du kannst Deinen Antrag auch über das öffentliche Kontaktformular stellen; es leitet Deine Nachricht sofort an die Redaktion weiter. Sei Dir dabei bewusst: Die im Formularsystem gespeicherte Kopie wird nach sieben Tagen gelöscht. Das Formular ist der loginfreie Zugang, nicht Deine Nachweisakte – willst Du einen Beleg in der Hand haben, nimm den E-Mail-Weg. Für die Löschung Deines Kontos steht unter Konto und Daten löschen eine eigene, ebenfalls loginfreie Anleitung.
Dein Bildnachweis auf Instagram
Diese Angabe geht früheren Aussagen zu den Meta-Kanälen vor.
Für Instagram erzeugt unser Server aus dem Beitrag eine eigene Grafik; das Beitragsbild selbst wird nicht übertragen. An Facebook geht überhaupt kein Bild, sondern nur Titel, Textauszug und Link.
Stammt das Beitragsbild aus einer Leser-Einsendung, trägt diese Grafik den Bildnachweis, den Du beim Hochladen selbst im Feld „Copyright / Quelle der Medien“ eingetragen hast – häufig ein Name. Er ist dort gewollt sichtbar: Das Urheberrecht verlangt, dass die Urheberin oder der Urheber genannt wird (§ 20 UrhG), und diese Nennung dürfen wir nicht weglassen. Was Du in dieses Feld schreibst, entscheidest Du: Möchtest Du nicht mit Deinem Namen erscheinen, trag dort eine andere Bezeichnung ein – etwa „privat“, ein Kürzel oder den Namen einer Organisation.
Eine frühere Angabe, wonach an Meta Platforms keinerlei Daten über Leser:innen übermittelt würden, trifft insoweit nicht zu. Darüber hinaus bleibt es dabei: keine Kontokennungen, keine Reichweiten- oder Feed-Daten, keine Gerätetoken. Der Bildnachweis steht ausschließlich in der Grafik und nicht im Begleittext der Veröffentlichung.
Automatische Maßnahmen im Überblick
An einigen Stellen entscheidet Technik allein, ob etwas von Dir erscheint oder ob Du eine Funktion gerade nutzen kannst. Damit Du die eine findest, die Dich betrifft, steht jede einzeln hier – mit Auslöser, Dauer und dem, was Du tun kannst. Keine dieser Maßnahmen sperrt oder löscht Dein Konto.
Dein Kommentar erscheint nicht
Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung nach festen Regeln bewertet: Zahl und Anteil enthaltener Links, Wortwiederholungen, durchgehende Großschreibung ab etwa 70 Prozent, ein Sonderzeichenanteil ab etwa 45 Prozent, gesperrte Domains und wortgleiche Doppelungen. Überschreitet die Summe einen Schwellenwert, erscheint Dein Kommentar nicht sofort, sondern wartet auf die Freigabe durch einen Menschen. Eine feste Frist gibt es dafür nicht.
Du erfährst es dort, wo Du geschrieben hast. Wird Dein Kommentar zurückgehalten, erscheint unmittelbar nach dem Absenden ein Hinweis darauf, dass er geprüft wird und dass Du ihn bis dahin nur selbst siehst. Das ist keine Push-Benachrichtigung – wir schicken Dir dazu nichts auf Dein Gerät. Auf nachrichten.jetzt erscheint der Hinweis bereits, in den Apps mit einem der nächsten Updates; bis dahin gilt dort: Taucht ein Kommentar von Dir nicht auf, ist eine solche Prüfung der wahrscheinlichste Grund.
Der Hinweis nennt weder eine Punktzahl noch die Grenze noch das ausgelöste Merkmal. Das ist Absicht: Wer die Grenze kennt, schreibt beim nächsten Mal knapp darunter, und die Abwehr wäre wertlos. Möchtest Du nachfragen, schreib an office@agentur.jetzt; dann sieht sich ein Mensch den Kommentar an und gibt ihn frei, wenn nichts dagegen spricht. Der errechnete Wert bezieht sich auf den einzelnen Kommentar, nicht auf Dich; über Deine Person entsteht daraus kein Punktestand.
Ist die zusätzliche Prüfung durch einen KI-Dienst eingeschaltet – standardmäßig ist sie es nicht –, kann sie einen zurückgehaltenen Kommentar ausschließlich freigeben. Sperren kann sie nie.
Anmelden, Registrieren, Passwort zurücksetzen
Nach mehreren Fehlversuchen wird der Vorgang befristet gesperrt: beim Anmelden ab dem achten Versuch innerhalb von 15 Minuten, beim Registrieren ab dem sechsten innerhalb von 30 Minuten, beim Zurücksetzen des Passworts ab dem sechsten innerhalb einer Stunde. Die erste Sperre dauert 45, 60 beziehungsweise 90 Sekunden und verdoppelt sich mit jedem weiteren Fehlversuch, höchstens jedoch bis auf eine Stunde. Die Meldung nennt Dir die verbleibende Wartezeit, und sobald ein Vorgang gelingt, sind alle Zähler sofort gelöscht.
Der Bestätigungscode für Deine E-Mail-Adresse
Nach acht falschen Eingaben ist der Code endgültig verbraucht; Du forderst dann eine neue Bestätigungsmail an. Auch die ist begrenzt: Zwischen zwei Mails liegt mindestens eine Minute, und ab der fünften Mail innerhalb einer Stunde geht es erst weiter, wenn diese Stunde abgelaufen ist.
Nachrichten im KI-Chat
Der KI-Chat hat ein Kontingent je Drei-Stunden-Fenster: fünf Nachrichten ohne Konto, zehn mit Konto, dreißig für redaktionelle Zugänge. Diese Staffelung nach Art des Zugangs ist selbst eine Unterscheidung nach Deinem Konto und deshalb hier genannt. Das Fenster läuft nicht mit, sondern beginnt alle drei Stunden neu – brauchst Du Dein Kontingent gleich zu Beginn auf, wartest Du bis zum nächsten Wechsel. Den Zeitpunkt zeigt Dir die App an.
Einsendungen an die Redaktion
Sendest Du in kurzer Zeit auffallend viele Beiträge, greift eine Sperre von 30 Minuten oder von 24 Stunden. Hat die Redaktion binnen sieben Tagen dreimal eine Beitragsmeldung von Dir als unzutreffend eingestuft, kannst Du 72 Stunden lang keine weiteren senden; ein Mensch beurteilt dabei nur die einzelne Meldung, die Sperre selbst fällt automatisch. Einzelheiten stehen in den AGB unter „Automatische Maßnahmen“.
Verkehrsmeldungen
Melden fünf verschiedene Personen dieselbe Meldung von Dir als Missbrauch, kannst Du vorübergehend keine Verkehrsmeldungen senden. Das ist oben im Abschnitt „Wenn Du vorübergehend keine Verkehrsmeldungen mehr senden kannst“ vollständig beschrieben.
Gewinnspiele
Ausschluss von der Ziehung. Ein Konto kann von der Verlosung ausgenommen sein. Das betrifft in erster Linie Redaktion und Testzugänge, ist technisch aber für jedes einzelne Konto möglich. Du kannst dann weiterhin einchecken, Flammen sammeln und einen Preis auswählen – bist aber nicht im Lostopf, und wir teilen es Dir nicht von selbst mit. Der Ausschluss wird im Augenblick Deiner Teilnahme festgehalten und wirkt für diese Teilnahme fort, auch wenn die Markierung später entfernt wird. Ob er auf Dich zutrifft, erfährst Du auf Anfrage unter office@agentur.jetzt.
Verfall eines Gewinns. Nimmst Du einen Gewinn nicht innerhalb der Frist an, die in der Gewinnmail steht, verfällt er endgültig und automatisch. Eine Erinnerung vor dem Ablauf und eine Nachricht danach gibt es nicht.
Was für alle diese Maßnahmen gilt
Auch Unbeteiligte können betroffen sein. Die Sperren bei Einsendungen und bei der Anmeldung gelten zusätzlich für Deine Internetadresse. Teilst Du sie mit anderen – im Mobilfunknetz, im Firmennetz, im öffentlichen WLAN –, kann Dich eine Sperre treffen, obwohl Du selbst nichts getan hast. Wir sagen das ausdrücklich, weil es sich nicht an der Meldung erkennen lässt. Schreib uns; wir heben sie auf.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse an Betriebssicherheit, Missbrauchsschutz und der Verlässlichkeit dessen, was hier veröffentlicht wird. Bei Gewinnspielen tritt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO hinzu. Gespeichert werden dafür nur Zählerstände, Zeitpunkte und das Ende einer laufenden Sperre.
Deine Rechte. Soweit eine dieser Maßnahmen Dich erheblich beeinträchtigt, ist sie eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO. Du kannst Deinen Standpunkt darlegen, die Entscheidung anfechten und das Eingreifen eines Menschen verlangen – bei jeder einzelnen davon, auch bei denen, zu denen Du von uns keine Nachricht bekommst. Schreib an office@agentur.jetzt.
Wenn Deine Einsendung ungeprüft verfällt
Sieht niemand aus der Redaktion rechtzeitig hin, wird Deine Einsendung automatisch gelöscht, ohne dass sie jemand beurteilt hat: eine Story-Einsendung 24 Stunden nach Eingang, eine Beitrags-Einreichung 48 Stunden nach Eingang. Hochgeladene Fotos und Videos werden dabei mitgelöscht.
Wird Deine Einsendung abgelehnt, bekommst Du eine Benachrichtigung. Für diesen Zeitverfall gibt es keine – deshalb steht die Frist hier. Ist Dir eine Einsendung wichtig, behalte Deine Datei; wir können sie nach Ablauf nicht wiederherstellen. Verfällt sie und Du möchtest es noch einmal versuchen, schick sie einfach erneut.
Dein Profilbild
Was gespeichert wird. Du kannst in Deinem Konto ein Profilbild hinterlegen. Gespeichert werden die Bilddatei und einige technische Angaben dazu: ein interner Dateischlüssel, der Dateityp, der Zeitpunkt der letzten Änderung und zwei Merkmale zur Story-Freigabe. Zulässig sind JPEG, PNG und WEBP bis 8 MB. Deine Datei wird dabei nicht so übernommen, wie Du sie schickst: Unser Server schneidet aus der Mitte ein Quadrat aus und speichert das Bild mit 512 × 512 Pixeln neu. Aufnahmedaten Deiner Ausgangsdatei – etwa Aufnahmezeit und Aufnahmeort – entfallen dabei.
Wo es liegt und wer es bekommt. Die Bilddatei liegt in einem eigenen Verzeichnis außerhalb des über das Internet erreichbaren Bereichs – nicht in der Mediathek und nicht unter einer frei aufrufbaren Bildadresse. Ausgeliefert wird sie über einen eigenen Abruf, der eine Anmeldung verlangt und ausschließlich Dein eigenes Bild herausgibt. Rufst Du Nachrichten.jetzt im Browser auf, legt die Website zusätzlich eine verkleinerte Kopie Deines eigenen Bildes (längste Kante 192 Pixel) im lokalen Speicher Deines Browsers ab, damit sie beim Seitenwechsel nicht erneut geladen werden muss; beim Abmelden wird sie dort entfernt.
Gibst Du es ausdrücklich für Storys frei, wird es öffentlich. Der Schalter „Profilbild öffentlich bei Storys anzeigen“ ist aus, solange Du ihn nicht selbst einschaltest. Schaltest Du ihn ein, erscheint Dein Profilbild neben Deinen veröffentlichten Storys – in den Apps und auf der Website, auch für Personen ohne Konto. Du kannst die Freigabe in den Einstellungen jederzeit zurücknehmen; der Zwischenspeicher unseres Rand-Netzwerks wird dabei geleert, damit das Bild nicht weiter öffentlich ausgeliefert wird.
Wie lange, und wie es wieder weggeht. Eine automatische Löschfrist gibt es nicht: Das Bild bleibt, bis Du es in den Einstellungen entfernst oder Dein Konto löschst – es ist Deine eigene Angabe und kein Messwert. Bei der Löschung Deines Kontos und bei einem Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO, bei dem Dein Konto ausdrücklich bestehen bleibt, werden die Bilddatei und alle genannten technischen Angaben entfernt. Grundlage für die Speicherung ist die Durchführung des Nutzungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); die öffentliche Anzeige neben Storys beruht ausschließlich auf Deiner Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Was ein Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO nicht entfernt
Verlangst Du die Löschung Deiner Daten, ohne Dein Konto zu löschen, bleiben zwei Einwilligungsnachweise bestehen: der Nachweis Deiner Einwilligung in die persönliche Reihung des Nachrichtenfeeds und der Nachweis Deiner Zustimmung zur Übermittlung an externe KI-Anbieter. Sie halten fest, worin und wann zugestimmt wurde, dazu einen bereits erklärten Widerruf. Sie enthalten keine IP-Adresse und keinen Gerätebezug.
Warum sie bleiben. Wir müssen nachweisen können, dass eine Verarbeitung, die bereits stattgefunden hat, erlaubt war (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Beim KI-Nachweis wiegt das besonders schwer: Was auf ihm beruht, ist die Übermittlung an Empfänger außerhalb der EU, und die ist nicht zurückholbar. Fiele der Beleg, ließe sich die Grundlage dafür nicht mehr vorlegen; Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO lässt die Aufbewahrung dafür ausdrücklich zu.
Was dabei sehr wohl fällt. Die Erlaubnisse selbst: Nach dem Löschverlangen wird nichts mehr an KI-Anbieter übermittelt, und der Lernstand der persönlichen Feed-Reihung ist fort. Ein Löschverlangen wird ausdrücklich nicht als Widerruf vermerkt – Du hast eine Löschung verlangt und keinen Widerruf erklärt. Mit der Löschung Deines Kontos werden auch diese beiden Nachweise gelöscht.
Zwei weitere Angaben an Deinem Konto
Zeitpunkt Deiner letzten Anmeldung. Meldest Du Dich mit E-Mail und Passwort, über Apple oder über Google an, wird dieser Zeitpunkt an Deinem Konto gespeichert und dabei überschrieben. Es entsteht keine Anmeldehistorie; frühere Anmeldungen sind daraus nicht ablesbar. Der Wert steht für die Fehlersuche bei Anmeldeproblemen zur Verfügung und wird derzeit an keiner Stelle ausgewertet. Er bleibt, bis die nächste Anmeldung ihn ersetzt, und wird bei der Löschung Deines Kontos wie auch bei einem Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO entfernt.
Die von Dir gewählte Betriebsart des Chats. Sie bestimmt, welches KI-Modell Deine Fragen beantwortet, und wird an zwei Orten gespeichert: als interne Kennung und als lesbare Beschriftung an Deiner Kontozeile. Eine automatische Frist gibt es nicht, weil es Deine eigene Einstellung ist; sie bleibt, bis Du eine andere wählst oder Dein Konto löschst. Bei einem Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO wird die interne Kennung entfernt und die Beschriftung auf den Voreinstellungswert „Standard“ zurückgesetzt – also auf den Zustand eines Kontos, das nie eine Wahl getroffen hat.
KI-Funktionen und Drittanbieter
Nachrichten.jetzt nutzt externe KI-Dienstleister für Chat, Fotochat, Verkehr-Freitext, eine gesonderte optionale KI-Auswertung freiwilliger Interessenangaben und redaktionelle KI-Unterstützung wie Quellenprüfung, Beitragsentwürfe, je nach Backend-Auswahl finale Artikelprüfung oder Grok-only-Veröffentlichung mit lokalen Qualitätsgates, Evergreen-Recherche, Bildbeschreibung redaktioneller Uploads und die Erzeugung von SEO-Schlüsselwörtern. Aktuell können die für die jeweils aufgerufene KI-Funktion freigegebenen Daten an Cloudflare, xAI / Grok, OpenAI übermittelt werden. Von Leserinnen und Lesern eingesendete Fotos aus Story- und Beitragseinsendungen werden nicht an KI-Dienstleister übermittelt; die Bildbeschreibung erfasst ausschließlich redaktionelle Uploads. Das davon getrennte Kohorten- und Lernprofil des Nachrichtenfeeds wird ausschließlich in der Nachrichten.jetzt-Infrastruktur verarbeitet.
Mit Deiner Zustimmung dürfen Deine Eingaben, Chattexte mit aktuellem grobem Ortskontext, hochgeladene Bilder inklusive redaktioneller Beitrags- und Galeriebilder, Verkehr-Freitext mit aktuellem Orts-/Bezirkskontext und freiwillige Interessenangaben für die genannten KI-Funktionen an Cloudflare, xAI / Grok, OpenAI übermittelt und verarbeitet werden. Serverseitig gespeicherte KI-Chatverläufe und Chat-Anhänge werden spätestens nach 12 Monaten oder beim Überschreiten von 50 Chats gelöscht; öffentliche Chat-Links laufen spätestens nach 90 Tagen ab.
Auffällige Kommentare werden zunächst lokal erkannt. Nur wenn die externe Spamprüfung vertraglich und technisch freigeschaltet ist und die angemeldete Person der aktuellen KI-Dienstleister-Offenlegung ausdrücklich zugestimmt hat, kann der Kommentartext ohne Name oder E-Mail-Adresse über das Cloudflare AI Gateway an xAI übermittelt werden. Zweck ist der Schutz vor Spam und Missbrauch (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); die zusätzliche Zustimmung erfüllt die strengere Plattformvorgabe für Drittanbieter-KI. Eine ablehnende KI-Einschätzung veröffentlicht den Kommentar nicht automatisch als Spam, sondern hält ihn zur Prüfung zurück.
Betroffene Funktionen
- Chat
- Fotochat
- Verkehr-Freitext
- gesonderte optionale KI-Auswertung freiwilliger Interessenangaben
- Redaktionelle KI-Unterstützung für Quellenprüfung, Beitragsentwürfe, optionale finale Artikelprüfung je nach Backend-Auswahl, Evergreen-Recherche und Bildbeschreibung
- Erzeugung von SEO-Schlüsselwörtern zu bereits veröffentlichten redaktionellen Beiträgen; Entwürfe und Einsendungen bleiben ausgenommen
- Allgemeine Tageshoroskope je Sternzeichen; die kontobezogene Auswahl erfolgt erst innerhalb der Nachrichten.jetzt-Infrastruktur
Betroffene Datenarten
- Texteingaben und Chatverlauf im jeweiligen KI-Kontext
- aktueller grober Ortskontext im Chat, wenn automatische Standortnutzung aktiv ist
- hochgeladene Bilder im Fotochat sowie redaktionelle Beitrags- und Galeriebilder zur Bildbeschreibung
- frei formulierte Verkehrsmeldungen mit aktuellem Orts-/Bezirkskontext
- freiwillige Interessen- und Personalisierungsangaben
- öffentliche Quellen, xAI-Rohentwürfe, vorhandene Verifikationsquellen für optionale Grok- oder GPT-Finalprüfung, veröffentlichte und redaktionell vorbereitete Evergreen-Titel, Entwurfsstatus und aggregierte Performance-Signale ohne Nutzerlisten für redaktionelle Artikel- und Evergreen-Entwürfe
- serverseitig gespeicherte KI-Chatverläufe und Chat-Anhänge mit 12-Monats-/50-Chat-Limit
- zur Erzeugung von SEO-Schlüsselwörtern ausschließlich bei bereits veröffentlichten Beiträgen: Titel, Beschreibung, Auszug, erster Absatz, bis zu 6.000 Zeichen des Beitragstextes sowie Kategorien, Schlagwörter und Ortskontext
- für allgemeine Tageshoroskope: Datum und jeweiliges Sternzeichen; kein Geburtsdatum, Alter oder Nutzerprofil
- technische Anfrage-Metadaten zur sicheren Verarbeitung
- bei freigeschalteter Spamprüfung und aktueller ausdrücklicher KI-Dienstleister-Zustimmung: auffälliger Kommentartext sowie Beitrags- und Parent-ID, ohne Name oder E-Mail-Adresse
Aktuelle Dienstleister
- Cloudflare (Cloudflare, Inc.)
Sicherheits-, CDN- und AI-Gateway-Dienstleister | Sitz/Verarbeitung auch außerhalb der EU: USA | Funktionen: Technisches AI-Gateway, Schutz vor Missbrauch, Auslieferung der Rechtstexte | Datenarten: Verbindungsdaten, Anfrage- und Antwortdaten, soweit sie über das AI-Gateway laufen
Datenschutzhinweise des Dienstleisters - xAI / Grok (xAI Corp.)
KI-Dienstleister für Text- und Suchfunktionen | Sitz/Verarbeitung auch außerhalb der EU: USA | Funktionen: Chat, Follow-up-Fragen, Verkehr-Freitext, Personalisierungsoptimierung, Redaktionelle Quellenprüfung, Hybride RSS-Quellenprüfung mit optionaler Web-/X-Suche, Automatisierte Beitragsentwürfe aus einem serverseitig geprüften öffentlichen Quellenpaket, Grok-Finalcheck für automatisierte Beiträge je nach Backend-Auswahl ohne zusätzliche Web-/X-Suche, Evergreen-Recherche und Entwurfserstellung, Spam- und Missbrauchsprüfung auffälliger Kommentare, sofern vertraglich und technisch freigeschaltet, Redaktionelle Alt-Text- und Bildunterschrift-Erstellung für redaktionelle Bild-Uploads; Story- und Beitragseinsendungen von Leserinnen und Lesern sind davon ausgenommen, Erzeugung von SEO-Schlüsselwörtern zu bereits veröffentlichten redaktionellen Beiträgen; Entwürfe und Einsendungen bleiben ausgenommen, Allgemeine Tageshoroskope je Sternzeichen; die Auswahl für ein Konto erfolgt ausschließlich innerhalb der Nachrichten.jetzt-Infrastruktur | Datenarten: Chattexte inkl. aktuellem grobem Ortskontext, Follow-up-Kontext, Verkehr-Freitext inkl. aktuellem Orts-/Bezirkskontext, freiwillige Interessenangaben, Prompts, bereinigte Volltexte, URLs, Datums- und Kontextdaten aus öffentlichen Quellen, xAI-Rohentwürfe und vorhandene Verifikationsquellen für Grok-Finalcheck je nach Backend-Auswahl, redaktionelle Evergreen-Titel und Entwurfsstatus, aggregierte Beitrags- und KPI-Signale ohne Nutzerlisten, auffällige Kommentartexte sowie Beitrags- und Parent-ID ohne Name oder E-Mail-Adresse, redaktionell hochgeladene Bilder samt vorhandener Bildfelder und Beitragskontext zur Bildbeschreibung, zur SEO-Schlüsselworterzeugung ausschließlich bei bereits veröffentlichten Beiträgen: Titel, Beschreibung, Auszug, erster Absatz, bis zu 6.000 Zeichen des Beitragstextes sowie Kategorien, Schlagwörter und Ortskontext, für allgemeine Tageshoroskope: Datum und jeweiliges Sternzeichen; kein Geburtsdatum, Alter oder Nutzerprofil, technische Anfrage-Metadaten
Datenschutzhinweise des Dienstleisters - OpenAI (OpenAI, L.L.C.)
KI-Dienstleister für Bild-/Textverarbeitung je nach aktivem Modell | Sitz/Verarbeitung auch außerhalb der EU: USA | Funktionen: Chat je nach Backend-Einstellung, Follow-up-Fragen je nach Backend-Einstellung, Verkehr-Freitext je nach Backend-Einstellung, Fotochat, Bildgenerierung, Bild-/Textanalyse je nach Backend-Einstellung, Semantische Motivprüfung generierter redaktioneller Beitragsbilder in definierten Risikofällen, Unabhängiger GPT-Finalcheck jedes RSS-Entwurfs gegen das bereinigte geschlossene Quellenpaket, GPT-Finalcheck für finale redaktionelle Faktenprüfung und Umschreibung automatisierter öffentlicher Beiträge je nach Backend-Auswahl, insbesondere für kritische Meldungen wie Insolvenz-, Brand-, Blaulicht-, Scanning- und Gerichtsberichte | Datenarten: Chattexte inkl. aktuellem grobem Ortskontext, Follow-up-Kontext, Verkehr-Freitext inkl. aktuellem Orts-/Bezirkskontext, Texteingaben, Prompts, bereinigte öffentliche Quellenvolltexte, Quellenmetadaten und xAI-Rohentwürfe für den GPT-Finalcheck, hochgeladene Bilder, redaktionelle Beitragsbilder und Galeriebilder zur Motivprüfung, technische Anfrage-Metadaten
Datenschutzhinweise des Dienstleisters
Stand: 2026-08-19, Richtlinienversion: 2026-08-19-ai-transparency-and-moderation-v4-341ec20408cefc1f. Ändert sich ein KI-Dienstleister oder der Zweck der Verarbeitung wesentlich, wird diese Offenlegung angepasst und in der App erneut eine Zustimmung verlangt.