Gericht gibt WWF bei Gepatsch-Unterlagen recht
Das Landesverwaltungsgericht Tirol gab dem WWF bei Unterlagen zum Gepatschspeicher recht. Die TIWAG prüft eine Revision.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat dem WWF im Streit um Unterlagen zum Gepatschspeicher im Kaunertal in zentralen Punkten recht gegeben. Die TIWAG soll demnach Gefahrenanalysen und Alarmpläne übermitteln. Gegen das Erkenntnis ist eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof zulässig. Die TIWAG prüft diesen Schritt.
Nach Angaben des WWF muss die TIWAG die angeordneten Unterlagen binnen zwei Wochen übermitteln. Dazu zählen Berichte und Kartierungen zu Naturgefahrenzonen, die aktuellste Flutwellenabschätzung, Alarmpläne, Überflutungskarten sowie Berechnungen für Störfälle, etwa für einen Felssturz in den Speicher.
Weiters soll die TIWAG darlegen, welche Szenarien für ein mögliches Versagen der Stauanlage untersucht wurden, welche Gebiete von einer Flutwelle betroffen sein könnten und welche Überflutungshöhen sowie Fließgeschwindigkeiten dabei erwartet werden. Auch Unterlagen zur Abstimmung mit Katastrophenschutz und Zivilschutz sowie zur Berücksichtigung klimabedingter Naturgefahren fallen laut WWF unter die Herausgabepflicht.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Informationsbegehren des WWF vom 24. November 2025 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die TIWAG hatte Fragen zu möglichen Sicherheitsrisiken laut WWF nur teilweise beantwortet und zunächst keine Dokumente übermittelt. Der WWF verweist auf mögliche Folgen von Gletscherschwund und tauendem Permafrost. Zudem hatten Fachgutachten im Genehmigungsverfahren für den geplanten Kraftwerksausbau laut Organisation Defizite bei der Untersuchung von Naturgefahren aufgezeigt.
Revision ausdrücklich zugelassen
Das Gericht verwies auf das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur und ließ eine Revision ausdrücklich zu. Es stärkte zudem die öffentliche Wächterfunktion von Umweltorganisationen und folgte nicht der Argumentation der TIWAG, eine Veröffentlichung könne die Bevölkerung in Sorge und Unruhe versetzen.
Ein Sprecher der TIWAG erklärte gegenüber ORF Tirol, das Unternehmen nehme das Erkenntnis zur Kenntnis und prüfe es im Detail. Die TIWAG bekenne sich zu Transparenz und offenem Informationszugang, müsse aber zugleich sicherheitsrelevante Informationen über kritische Infrastruktur schützen. Der WWF will die Unterlagen nach ihrer Übermittlung fachlich prüfen.
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