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Gelber Baukran steht auf einer Baustelle mit Bewehrungsstäben vor einem mehrstöckigen weißen Gebäude

Zusätzlich beschloss die Gesundheitsplattform ein dreijähriges Paket gegen Wartezeiten mit bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich.

Die Kärntner Gesundheitsplattform hat für die Umsetzung des Trauma-Orthopädiezentrums Kärnten am Gelände des Klinikums Klagenfurt einen Investitionszuschuss des Kärntner Gesundheitsfonds beschlossen.

Der Zuschuss beträgt maximal 60 Millionen Euro. Er soll zwischen 2027 und 2032 in Jahresteilbeträgen fließen.

Die AUVA soll in einem Neubau am Standort der ehemaligen Chirurgie Ost die ambulante, tagesklinische und stationäre unfallchirurgische sowie orthopädische Versorgung übernehmen. Die KABEG soll die intensivmedizinische Versorgung und die Behandlung von Polytraumen verantworten. Die AUVA soll dafür die bestehende Infrastruktur der KABEG nutzen. Im neuen Gebäude sollen 32 Betten für die Alterstraumatologie entstehen, die von der KABEG betrieben werden.

Die AUVA rechnet mit der Vergabe der Bauleistungen spätestens Anfang 2027. Die Inbetriebnahme des Trauma-Orthopädiezentrums ist bis 2031 beziehungsweise 2032 vorgesehen.

Die Gesundheitsplattform beschloss zudem ein vorerst auf drei Jahre angelegtes Maßnahmenpaket von Österreichischer Gesundheitskasse und Ärztekammer für Kärnten. Es soll Wartezeiten im niedergelassenen Bereich reduzieren, die Patientenlenkung gezielter gestalten und die Primärversorgung bei Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern sowie Fachärztinnen und Fachärzten stärken. Der Kärntner Gesundheitsfonds stellt dafür jährlich bis zu 3,5 Millionen Euro bereit.

Nach einer Projektvorlaufzeit von bis zu drei Monaten sollen zusätzliche Behandlungskapazitäten bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten geschaffen, die Gesundheitsberatung 1450 stärker in die Patientenlenkung eingebunden und ein digitales Patientenportal aufgebaut werden. Das Portal soll über Ordinationszeiten, Vertretungen und verfügbare Termine informieren. Die Kärntner Ärztekammer bereitet das Portal vor. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können auf freiwilliger Basis gegen Sonderhonorierung teilnehmen.

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