Tirol verordnet Besenderung eines Bären im Obergricht
Ein im Obergricht umherziehender Bär soll besendert und vergrämt werden. Heuer gab es in Landeck acht Nachweise, erhöhte Gefahr sieht das Land nicht.
Das Land Tirol hat für einen Bären im Obergricht eine Verordnung zur Besenderung erlassen. Das Tier soll auch vergrämt werden.
Der Schritt folgt auf mehrere Nachweise in Landeck. Heuer wurde dort achtmal die Präsenz eines Bären festgestellt.
Im Obergricht ist derzeit ein Bär unterwegs. Die Verordnung betrifft die Besenderung dieses Tieres.
Das Land Tirol geht weiterhin nicht von einer erhöhten Gefahr für die Bevölkerung durch Bären aus.
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