AK Kärnten erreicht 65.000 Euro für Kärntnerin
Bild mit KI erstellt Nach 17 Jahren mit befristeten Verträgen bekam eine Kärntnerin rund 65.000 Euro. Die AK Kärnten unterstützte sie in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Eine Kärntnerin war über viele Jahre für denselben Betrieb im Einsatz. Eine dauerhafte Anstellung bekam sie dabei nicht. Stattdessen wurde ihr Arbeitsverhältnis immer wieder zeitlich begrenzt geregelt.
Als keine weitere Verlängerung mehr vorgesehen war, holte sich die Frau Unterstützung bei der Arbeiterkammer Kärnten. Die AK befasste sich daraufhin mit der arbeitsrechtlichen Lage.
Nach der rechtlichen Bewertung wurde zunächst eine Lösung ohne Gerichtsverfahren gesucht. Das erste Angebot des Arbeitgebers lag jedoch deutlich unter den Erwartungen.
Die Arbeiterkammer stellte der Kärntnerin deshalb einen Rechtsanwalt zur Seite. Danach kam eine Einigung zustande.
Am Ende bekam die Frau eine freiwillige Abgangsentschädigung von rund 65.000 Euro.
AK-Juristin Verena Spath macht darauf aufmerksam, dass mehrere befristete Arbeitsverhältnisse hintereinander arbeitsrechtlich heikel sein können. Dafür braucht es einen sachlichen Grund, etwa Saisonarbeit. In vielen Fällen kann bereits ab der zweiten Befristung ein unbefristetes Dienstverhältnis anzunehmen sein.
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