KI-Richtlinien
Wie Künstliche Intelligenz bei Nachrichten.jetzt eingesetzt wird, woran Du es erkennst und wer dafür geradesteht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die meisten Beiträge auf Nachrichten.jetzt werden von einem KI-System verfasst. Solange ein Beitrag einem KI-Redakteur zugeordnet ist, trägt er sichtbar den Hinweis „Mit KI erstellt“ — direkt unter der Überschrift, ohne dass Du etwas anklicken musst.
- Wurde ein solcher Beitrag von einem Menschen aus der Redaktion inhaltlich geprüft und von einem Nicht-KI-Redakteur als Autor übernommen, erscheinen weder der KI-Text-Hinweis noch eine zusätzliche Prüfkennzeichnung. Die Autorenzeile zeigt dann die redaktionelle Übernahme. Bleibt der KI-Redakteur Autor, weist „Redaktionell geprüft“ eine zusätzliche menschliche Prüfung aus.
- Beitragsbilder sind häufig mit KI erstellt. Sie tragen den Hinweis „Bild mit KI erstellt“ direkt am Bild. Es handelt sich nicht um eine Aufnahme des tatsächlichen Ereignisses.
- Die redaktionelle Verantwortung für alles, was hier erscheint, trägt eine namentlich benannte Person — auch für die Beiträge, die eine KI verfasst hat.
Geltungsbereich und Verantwortung
Diese Richtlinien gelten für die Website nachrichten.jetzt sowie für die Apps von Nachrichten.jetzt für iOS und Android.
Die redaktionelle Verantwortung im Sinne des Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung trägt:
Marcel Sandro TruskallerDellach am Millstätter See 38
9872 Millstatt
Österreich
office@agentur.jetzt
+43 664 73825665
Medieninhaber, Herausgeber und die grundlegende Richtung stehen vollständig im Impressum.
Unsere Grundsätze
Transparenz
Automatisch verantwortete KI-Inhalte kennzeichnen wir sichtbar, in klarer Sprache und ohne dass Du danach suchen musst. Wir verstecken den Hinweis nicht in den Nutzungsbedingungen und nicht hinter einem Symbol, dessen Bedeutung man erst aufklappen muss. Die gesetzliche Ausnahme für einen inhaltlich geprüften und von einem Nicht-KI-Redakteur übernommenen Text nutzen wir nur nach einer tatsächlichen redaktionellen Prüfung.
Menschliche Verantwortung und ihre Grenzen
Den Rahmen setzen Menschen: welche Themengebiete ein KI-System überhaupt bearbeitet, nach welchen redaktionellen Regeln es schreibt und welche Prüfungen ein Beitrag bestehen muss, bevor er erscheint.
Innerhalb dieses Rahmens arbeitet das System eigenständig. Es recherchiert und wählt seine Quellen selbst aus und nutzt dafür auch die Websuche des jeweiligen KI-Anbieters. Wir geben die einzelnen Quellen also nicht vorab frei.
Medienrechtlich verantwortlich für die Veröffentlichung bleibt die oben genannte Person. Das bedeutet nicht, dass jeder Beitrag vorab von einem Menschen gelesen wurde: Bei einem KI-Redakteur erkennst Du eine zusätzliche Prüfung am Hinweis „Redaktionell geprüft“; bei einem Nicht-KI-Redakteur zeigt bereits die Autorenzeile die Übernahme des inhaltlich geprüften Beitrags.
Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der automatisiert erstellten Beiträge können wir nicht übernehmen. Es gilt unser Haftungsausschluss.
Quellenbindung
Automatisiert erstellte Beiträge stützen sich auf öffentlich zugängliche Quellen. Was dort nicht steht, darf im Beitrag nicht stehen. Unsere Systeme dürfen nicht ergänzen, nicht verbinden und nicht deuten — auch dann nicht, wenn eine Schlussfolgerung naheliegend wäre.
Diese Regel bindet die Beiträge an ihre Quellen. Sie ist keine Zusage, dass jede Quelle inhaltlich richtig ist.
Sorgfalt vor Geschwindigkeit
Vor der Veröffentlichung läuft jeder automatisiert erstellte Beitrag gegen die verwendeten Quellen. Widersprüche zu den Quellen führen zur Überarbeitung oder dazu, dass der Beitrag gar nicht erscheint.
Datensparsamkeit
Für die Erstellung von Beiträgen werden keine Nutzerprofile, keine Standortkoordinaten und keine Gerätekennungen an KI-Anbieter übermittelt. Verarbeitet werden öffentliche Quellen und redaktionelle Inhalte.
Bei den persönlichen Funktionen — KI-Chat und Tagesüberblick — übermitteln wir nur, was die jeweilige Funktion braucht. Welche Angaben das im Einzelnen sind, steht in der Datenschutzerklärung.
Wo wir KI einsetzen
Beiträge
Ein KI-System wertet öffentlich zugängliche Quellen aus und verfasst daraus Beiträge. Vor der Veröffentlichung wird jeder Beitrag automatisiert gegen seine Quellen geprüft. Bleibt ein KI-Redakteur Autor, wird eine zusätzliche menschliche Prüfung mit „Redaktionell geprüft“ kenntlich gemacht. Übernimmt nach einer tatsächlichen inhaltlichen Prüfung ein Nicht-KI-Redakteur den Beitrag als Autor, genügt die Autorenzeile; eine zusätzliche KI- oder Prüfkennzeichnung erscheint dann nicht.
Bilder
Wenn zu einem Ereignis kein verwendbares Foto vorliegt, erzeugen wir ein Symbolbild mit KI. Solche Bilder können realistisch wirken. Genau deshalb sagen wir es dazu, statt uns darauf zu verlassen, dass man es erkennt.
KI-Chat und Foto-Chat
In den Apps kannst Du einen KI-Chat nutzen. Dass Du dort mit einem KI-System sprichst, ist durchgehend gekennzeichnet. Diese Funktionen sind freiwillig und erfordern Deine ausdrückliche Zustimmung.
Personalisierung
Wenn Du zustimmst, sortieren wir Deinen Nachrichtenfeed nach Deinen Interessen. Diese Sortierung ändert die Reihenfolge, nicht den Inhalt der Beiträge.
Verkehrsmeldungen
Frei formulierte Verkehrsmeldungen aus der Community werden technisch aufbereitet, damit sie der richtigen Region zugeordnet werden können. Am Inhalt Deiner Meldung ändert sich dabei nichts: Angepasst wird ausschließlich die Groß- und Kleinschreibung. Weicht die zurückgegebene Fassung darüber hinaus auch nur um ein Zeichen ab, wird sie verworfen und Dein Wortlaut gespeichert.
Tagesüberblick und Horoskop
Hast Du in Deinem Profil ein Geburtsdatum hinterlegt, kann Dir der Tagesüberblick das allgemeine Horoskop für Dein Sternzeichen anzeigen. Der KI-Dienst erzeugt einmal täglich allgemeine Texte je Sternzeichen. Geburtsdatum, Alter und Nutzerprofil werden dafür nicht übermittelt; die Auswahl erfolgt erst innerhalb der Nachrichten.jetzt-Infrastruktur. Ohne hinterlegtes Geburtsdatum entfällt die Zuordnung.
Prüfungen im Hintergrund
An drei Stellen arbeitet KI, ohne dass ein Ergebnis sichtbar wird: Kommentare werden auf Spam geprüft, jedes erzeugte Bild wird vor der Veröffentlichung daraufhin kontrolliert, ob es zum Beitrag passt und nichts Unzulässiges zeigt, und Beitragsbilder erhalten eine Bildbeschreibung für Screenreader.
Welche externen KI-Dienstleister dabei eingesetzt werden, mit Sitzland, Zweck und Datenarten, steht vollständig in der Datenschutzerklärung.
Woran Du es erkennst
Wir nutzen dieselben Hinweise auf der Website und in beiden Apps. Das bedeutet jedes einzelne Kennzeichen:
- Mit KI erstellt (unter der Überschrift)
- Den Text dieses Beitrags hat ein KI-System verfasst. Der Hinweis steht direkt unter der Überschrift.
- Mit KI erstellt, redaktionell geprüft
- Zusätzlich hat ein Mensch aus der Redaktion diesen weiterhin einem KI-Redakteur zugeordneten Beitrag vor der Veröffentlichung inhaltlich gelesen und freigegeben.
- Bild mit KI erstellt
- Dieser Hinweis steht direkt am Bild und gilt nur für das Bild: Es wurde von einem KI-System erzeugt und ist keine Aufnahme des tatsächlichen Ereignisses. Er ist bewusst anders formuliert als der Hinweis unter der Überschrift, damit Du auf einen Blick siehst, worauf er sich bezieht.
- Mit KI überarbeitet
- Der Beitrag stammt von einem Menschen und wurde mit KI sprachlich überarbeitet.
- KI-Redakteur
- Namen wie Niklas, Felix, Laura oder Samuel sind KI-Autorenprofile, keine realen Personen. Sie ordnen Beiträge einer Region zu. Beiträge unter diesen Profilen werden von einem KI-System verfasst.
Was fehlt, wenn kein Hinweis da ist
Trägt ein Beitrag keinen KI-Text-Hinweis, wurde er entweder von einem Menschen verfasst oder nach einer tatsächlichen inhaltlichen Prüfung von einem Nicht-KI-Redakteur als Autor übernommen. In beiden Fällen zeigt die Autorenzeile die redaktionelle Übernahme. Die interne Herkunftsdokumentation bleibt davon unberührt. Ein KI-generiertes Beitragsbild wird unabhängig davon weiterhin direkt am Bild gekennzeichnet.
Für Push-Benachrichtigungen gilt zusätzlich: Gibt ein Mensch aus der Redaktion eine automatisch erstellte Meldung vor dem Versand ausdrücklich frei — nachdem er Beitrag, Quellen und den Wortlaut der Benachrichtigung geprüft hat —, dann geht genau diese geprüfte Fassung ohne KI-Hinweis raus. Prüft niemand rechtzeitig, beginnt die Benachrichtigung mit „Mit KI erstellt“. Die Push-Prüfung ändert den Autoren- oder Prüfstatus des bereits veröffentlichten Beitrags nicht.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
KI-Bilder, die unser System als JPEG oder PNG ausliefert, erhalten zusätzlich eine technische Herkunftsangabe nach dem IPTC-Standard für digitale Quellenarten. Bereits vorhandene Content Credentials werden nicht überschrieben. Diese technische Ebene ergänzt den sichtbaren Hinweis und ersetzt ihn nicht.
Kryptografisch signierte Herkunftsnachweise wie C2PA sind eine mögliche, aber nicht die einzige technische Lösung. Wir behaupten daher keine C2PA-Signatur, solange sie nicht tatsächlich für jede ausgelieferte Variante nachweisbar ist.
Der EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte ist freiwillig. Unterzeichner dieses Kodex sind wir derzeit nicht.
Was wir ausschließen
- Unsere Bildvorgaben schließen die Darstellung realer, identifizierbarer Personen aus — insbesondere Personen des öffentlichen Lebens, Opfer und Beschuldigte. Hinweise auf eine dennoch erkennbare Person prüfen wir unverzüglich.
- Wir erzeugen keine KI-Bilder, die ein reales Ereignis als Aufnahme ausgeben.
- Wir lassen KI keine Zitate erfinden. Zitate stammen aus den Quellen oder erscheinen nicht.
- Wir lassen keine KI über Personen urteilen und setzen keine Gesichtserkennung ein. Es gibt keinen Punktestand, keine Vertrauensbewertung und keine Einstufung Deiner Person.
- Wir leiten aus Deinem Leseverhalten keine Angaben zu politischer Haltung, Gesundheit, Religion, Herkunft oder Sexualität ab.
- KI-generierte Bilder verwenden wir nicht in Push-Benachrichtigungen als vermeintliche Ereignisfotos.
Die eine Maßnahme, die ohne Menschen zustande kommt
Verkehrsmeldungen sind der einzige Bereich, in dem eine Maßnahme gegen ein einzelnes Konto greifen kann, ohne dass zuvor ein Mensch entschieden hat. Sie beruht auf festen Zählregeln, nicht auf KI, und wir legen sie hier vollständig offen.
Bewerten drei Personen dieselbe Meldung als unzutreffend, wird die Meldung ausgeblendet. Das betrifft die Meldung, nicht Dich — eine Sperre folgt daraus nicht. Erst wenn fünf verschiedene Personen dieselbe Meldung ausdrücklich als Missbrauch melden, kannst Du vorübergehend keine weiteren Verkehrsmeldungen senden: beim ersten Mal eine Stunde, danach gestaffelt bis höchstens 72 Stunden. Lesen, Kommentieren und alle übrigen Funktionen bleiben unberührt, und nach sechs folgenlosen Monaten beginnt die Staffel wieder von vorn.
Beim nächsten Sendeversuch nennen wir Dir den Grund, das Ende der Sperre und den Umstand, dass sie automatisch verhängt wurde. Du kannst widersprechen: Schreib an office@agentur.jetzt. Ein Mensch sieht sich den Fall an und hebt die Sperre auf, wenn sie zu Unrecht ergangen ist.
Rechtlich ist das eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO. Was dabei gespeichert wird, wie lange und welche Rechte Du hast, steht in der Datenschutzerklärung.
Fehler, Korrekturen und Meldewege
Trotz aller Prüfungen können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wenn Dir etwas auffällt, melde es uns — das ist der wirksamste Beitrag zur Qualität dieser Seite.
Besonders wichtig ist uns eine Meldung, wenn Dir ein KI-Bild auffällt, das eine reale Person zeigt. Solche Bilder nehmen wir sofort offline.
Schreib uns an office@agentur.jetzt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
Korrigierte Beiträge tragen ein sichtbares Aktualisierungsdatum. Bei schwerwiegenden inhaltlichen Änderungen weisen wir die Korrektur zusätzlich im Beitrag aus.
Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Für uns einschlägig sind die Transparenzpflichten des Art. 50, die seit dem 2. August 2026 gelten:
- Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 1 — Offenlegung bei Deepfake-Bild-, Audio- oder Videoinhalten. Wir kennzeichnen unsere KI-Bilder freiwillig einheitlich auch dann, wenn die gesetzliche Deepfake-Definition im Einzelfall nicht sicher erfüllt ist.
- Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 — Offenlegung bei KI-erzeugten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
- Art. 50 Abs. 5 — Die Offenlegung muss klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts erfolgen sowie barrierefrei zugänglich sein.
§ 29 Mediengesetz ist ein Sorgfalts- und Entlastungsmaßstab bei bestimmten Medieninhaltsdelikten, keine eigene KI-Kennzeichnungsvorschrift. Daneben gelten insbesondere die Impressums- und Offenlegungspflichten der §§ 24, 25 und 25a Mediengesetz sowie die Anbieterinformationen nach dem E-Commerce-Gesetz.
Beschwerde bei einer Behörde
Nach Art. 85 der KI-Verordnung kannst Du bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einlegen, wenn Du der Ansicht bist, dass gegen die Verordnung verstoßen wurde. In Österreich informiert die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH über die zuständigen Stellen.
Einen konkreten Inhalt kannst Du direkt am betroffenen Beitrag über „Beitrag melden“ mit Meldegrund und genauer Begründung an die Redaktion übermitteln. Art. 16 des Digital Services Act betrifft gesondert jene Bereiche, in denen wir Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern speichern; eine einfache E-Mail-Adresse wird hier nicht als vollständiger Art.-16-Mechanismus dargestellt.
Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten bei den KI-Funktionen verarbeitet werden, an wen sie übermittelt werden und wie lange sie gespeichert bleiben, steht in der Datenschutzerklärung.