Kärnten: Kinderschutz erstmals im Gesetz verankert – Begutachtung bis 3. Juni
Bild mit KI erstellt Kärnten arbeitet an Änderungen beim Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Ein Kinderschutzkonzept soll künftig gesetzlich geregelt sein.
Das Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll überarbeitet werden. Ein wichtiger Punkt ist ein Kinderschutzkonzept, das künftig im Gesetz geregelt sein soll.
Die Begutachtungsphase endet am 3. Juni.
Für Diskussionen sorgt weiterhin die Frage, ob Eltern bei der Auswahl einer Einrichtung ausreichend frei entscheiden können.
Neben dem Kinderschutzkonzept sind weitere Anpassungen vorgesehen.
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