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Kärntner Sprit-Bonus ab Juni: 75 Euro für PendlerBild mit KI erstellt

Der Kärntner Sprit-Bonus kann ab 1. Juni beantragt werden. Die einmalige Unterstützung beträgt 75 Euro und richtet sich an berechtigte Berufspendler und Lehrlinge mit Privatfahrzeug.

In Kärnten gibt es ab 1. Juni eine Sonderaktion für Berufspendler und Lehrlinge.

Wer die Voraussetzungen für den aktuellen Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler oder Lehrlinge erfüllt, kann zusätzlich 75 Euro erhalten. Die Unterstützung gilt für Personen, die mit dem Privatfahrzeug unterwegs sind.

Voraussetzung ist eine einfache Strecke von mindestens 30 Kilometern zwischen Wohnsitz und Dienstort. Außerdem muss nachweislich feststehen, dass öffentliche Verkehrsmittel für diese Strecke nicht genutzt werden können.

Der aktuelle Antrag für den Fahrtkostenzuschuss muss bereits eingebracht oder positiv erledigt sein. Alternativ kann er mit einem eigenen Formular gemeinsam mit dem Antrag für die Sonderaktion übermittelt werden.

Die Antragstellung ist ab 1. Juni möglich. Einreichschluss ist der 31. Dezember 2026.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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