Rechtsanwalt Vouk hält das Volksgruppengesetz für reformunfähig
Bild mit KI erstellt Rechtsanwalt Rudi Vouk sieht beim Volksgruppengesetz grundlegenden Handlungsbedarf. Das 50 Jahre alte Gesetz sollte aus seiner Sicht nicht nur geändert, sondern vollständig neu geregelt werden.
Rudi Vouk hat sich als Rechtsanwalt und Autor mit der Entwicklung des österreichischen Volksgruppengesetzes befasst. Anlass dafür ist das 50-jährige Bestehen der Regelung.
Kleinere Korrekturen reichen nach seiner Einschätzung nicht aus. Er spricht sich für einen kompletten gesetzlichen Neustart aus.
Das Volksgruppengesetz geht auf das Jahr 1976 zurück. Seit Teilen des Gesetzes im Jahr 2000 Verfassungsrang gegeben wurde, seien rechtliche Schritte dagegen kaum noch möglich. Gleichzeitig bewertet Vouk mehrere Bestimmungen als problematisch.
Ein Kritikpunkt betrifft zweisprachige Ortstafeln. Nach Vouks Einschätzung wären mehr als 800 Tafeln nötig, derzeit sind es 190. Beim Ortstafelkompromiss im Jahr 2011 wurden 164 zweisprachige Tafeln festgelegt.
Auch die Volksgruppenbeiräte beurteilt Vouk kritisch. Höchstgerichte hätten bereits mehrfach klargestellt, dass von der FPÖ entsandte Vertreter dort nicht für die Interessen der Volksgruppe stehen würden. Das Bundeskanzleramt akzeptiere diese Vertreter dennoch weiterhin.
Ein weiterer Punkt betrifft Slowenisch als Amtssprache. In Kärnten ist diese Möglichkeit nur in 14 von 36 zweisprachigen Gemeinden vorgesehen. Vouk verweist dabei auf digitale Möglichkeiten und automatische Übersetzungen.
Eine mögliche Veränderung könnte nach seiner Einschätzung von jüngeren Kärntner Sloweninnen und Slowenen ausgehen. Sie könnten mit einer Klage auf Basis der Generationengerechtigkeit bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
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