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Nahaufnahme einer hervorstehenden Schraube an einem grünen Zaun auf einem TennisplatzBild mit KI erstellt

Gericht spricht vierjähriger Kärntnerin 50.000 Euro zu. Gemeinde und Tennisverein haften nach Unfall mit abstehender Schraube.

Ein Gericht hat einer vierjährigen Kärntnerin 50.000 Euro zugesprochen. Das Kind hatte sich 2018 an einer abstehenden Schraube am Zaun eines Tennisplatzes schwer am Auge verletzt.

Die Familie hatte seit Jahren um eine Entschädigung gekämpft. Das Verfahren lief seit 2020, ein erstes Urteil erging 2023.

Laut aktuellem Urteil haften die Gemeinde und der Tennisverein.

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