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Männliche Hand in dunklem Anzug ruht auf einem Stapel Dokumente auf einem Tisch.Bild mit KI erstellt

Die Bundeswettbewerbsbehörde beantragt eine Geldbuße von 65.000 Euro gegen die Messezentrum Salzburg GmbH wegen unrichtiger Angaben bei einem Zusammenschluss.

Eine Geldbuße von 65.000 Euro gegen die Messezentrum Salzburg GmbH hat die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht eingereicht.

Der Antrag erfolgte am 23. März 2026. Grundlage sind unrichtige und irreführende Angaben in der Anmeldung eines Zusammenschlusses.

Die Behörde prüfte die eingereichten Unterlagen und stellte die Abweichungen fest. Der Fall liegt nun beim Kartellgericht zur Entscheidung.

Die Messezentrum Salzburg GmbH betreibt den Veranstaltungsort in Salzburg und war an dem Zusammenschluss beteiligt.

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