Fristlose nach 38 Jahren: AK holt fast 33.000 Euro
Bild mit KI erstellt Nach 38 Jahren im Unternehmen wurde eine Kärntner Dienstnehmerin fristlos entlassen. Durch die Klage der AK Kärnten bekam sie schließlich knapp 33.000 Euro netto.
Eine Kärntner Dienstnehmerin war 38 Jahre lang in einem Unternehmen beschäftigt. Obwohl sie bereits das pensionsfähige Alter erreicht hatte, blieb sie weiterhin für ihren Arbeitgeber tätig.
Fristlose Entlassung nach 38 Jahren
Danach folgte für die Frau die fristlose Entlassung. Weil ihr Arbeitsverhältnis schon seit Jahrzehnten bestand, fiel sie unter die Regelung „Abfertigung Alt“.
Bei einer rechtmäßigen fristlosen Entlassung verlieren Beschäftigte laut Gesetz den Anspruch auf diese Abfertigung. Für die Kärntnerin stand damit eine hohe Summe auf dem Spiel.
AK brachte Klage ein
Erste Versuche der AK Kärnten, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, blieben ohne Ergebnis. Daraufhin brachte AK-Experte Fabio Del Frate Klage ein.
Eine fristlose Entlassung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht und an extrem hohe Hürden geknüpft. In diesem Fall hielten die Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
AK-Experte Fabio Del Frate
Vergleich vor Verhandlungstermin
Kurz vor dem angesetzten Gerichtstermin gab der Arbeitgeber nach. Es kam zu einem Vergleich.
Die Kärntnerin bekam schließlich knapp 33.000 Euro netto. Die Summe setzt sich aus Abfertigung und Kündigungsentschädigung zusammen.
AK verweist auf Rechtsschutz
AK-Präsident Günther Goach zeigte sich über den Fall enttäuscht: „Es ist menschlich zutiefst enttäuschend, wenn langjährige Loyalität am Ende mit haltlosen Vorwürfen beantwortet wird.“
Zugleich verwies Goach auf die Bedeutung des kostenlosen Rechtsschutzes der Arbeiterkammer. Gerade bei langen Dienstverhältnissen gehe es oft um existenzielle Beträge, die sich Menschen über Jahrzehnte erarbeitet hätten.
Wer plötzlich entlassen wird oder mit unklaren Vorwürfen konfrontiert ist, sollte sich laut AK rasch beraten lassen, damit Fristen und Ansprüche gewahrt bleiben.
Kontakt zum Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz der AK Kärnten: 050 477-1004 oder arbeitsrecht@akktn.at
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