Nach Flick-Entführung: 72-Jähriger in Klagenfurt wegen Kindesentziehung angeklagt
Bild mit KI erstellt Ein 72-Jähriger steht in Klagenfurt wegen unrechtmäßiger Kindesentziehung vor Gericht. Das Verfahren am Landesgericht wurde vertagt.
Ein 72-jähriger Kärntner muss sich am Landesgericht Klagenfurt wegen unrechtmäßiger Kindesentziehung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine siebenjährige Tochter im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ohne Wissen der Mutter mitgenommen zu haben.
Der Mann hatte 1991 wegen erpresserischer Entführung des Schwagers von Friedrich Karl Flick eine zwölfjährige Haftstrafe verbüßt. Das aktuelle Verfahren fand vor Richter Gernot Kugi statt.
Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht selbstbewusst und verwies darauf, seine Vorstrafe sei getilgt. Der Richter belehrte ihn, dass die Einträge bis 2031 im Register erscheinen.
Der 72-Jährige begründete die Mitnahme der Tochter damit, die Mutter hätte es sonst verboten. Er war nicht obsorgeberechtigt.
Eine Video-Einvernahme der Tochter wurde abgespielt. Darin gab das Mädchen an, nicht mit dem Vater mitgewollt und mehrfach darum gebeten zu haben, nach Hause fahren zu dürfen.
Das Verfahren wurde vertagt, weil weitere Zeugen angehört werden müssen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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