Raser im Fokus: Regierung plant strengere Verkehrsstrafen
Die Bundesregierung plant einheitliche und teils höhere Strafen für Verkehrsdelikte. Besonders Raserei soll stärker sanktioniert werden, während Parkstrafen nicht pauschal steigen sollen.
Die Bundesregierung will die Strafrahmen für bestimmte Verkehrsdelikte österreichweit vereinheitlichen und teilweise anheben. Dazu werden eine Novelle der Straßenverkehrsordnung und Änderungen bei Anonymverfügungen zur Begutachtung vorgelegt. Die neuen Regeln sollen ab 2027 gelten.
Hintergrund sind gestiegene Unfallzahlen. Laut Jahresbilanz der Statistik Austria gab es 2025 mehr Verkehrsunfälle mit Verletzten und mehr Verkehrstote. Besonders stark im Fokus steht überhöhte Geschwindigkeit. Während 2024 rund 14 Prozent der Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückgingen, waren es 2025 bereits mehr als 16 Prozent.
Bei tödlichen Verkehrsunfällen spielte zu hohe Geschwindigkeit in rund einem Drittel der Fälle die Hauptrolle. Im Vergleich zum Vorjahr kamen dadurch 15 Menschen zusätzlich ums Leben.
Einheitliche Strafen in ganz Österreich
Derzeit fallen Strafen für vergleichbare Verkehrsdelikte je nach Bundesland unterschiedlich aus. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung will die Strafrahmen für Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlichen und an die aktuelle Entwicklung anpassen.
Besonders bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen sind höhere Strafen vorgesehen. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, soll künftig mit einem Strafrahmen von 200 bis 5.000 Euro rechnen müssen. Bisher lag dieser bei 150 bis 5.000 Euro.
Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets soll der Strafrahmen von bisher 300 bis 5.000 Euro auf künftig 400 bis 6.000 Euro steigen.
Keine pauschale Erhöhung aller Strafen
Gezielte Anpassungen soll es vor allem bei Delikten geben, die für die Verkehrssicherheit besonders relevant sind. Dazu gehören insbesondere massive Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bei Delikten ohne direkten Bezug zur Verkehrssicherheit, etwa bestimmten Parkverstößen, geht es vor allem um eine bundesweite Angleichung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau. Die Änderungen betreffen unterschiedliche Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, darunter auch den Radverkehr.
Für uns ist zentral, dass wir die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass es zu keiner pauschalen Erhöhung aller Verkehrsstrafen – etwa bei Parkstrafen – kommt, sondern dass gezielt jene Delikte erfasst werden, die die Verkehrssicherheit betreffen. Wer auf der Autobahn massiv zu schnell fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade weil die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich im internationalen Vergleich niedrig sind und die Unfallzahlen zuletzt wieder gestiegen sind, ist diese Maßnahme mit präventiver Wirkung sinnvoll. Zudem setzen wir mit der Harmonisierung der Strafen österreichweit klare und einheitliche Standards.
NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer
Weitere Maßnahmen bereits umgesetzt
Bereits Anfang des Jahres wurden Änderungen in der StVO, im Kraftfahrgesetz und im Führerscheingesetz beschlossen. Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Dazu zählen eine ausgeweitete Helmpflicht für E-Scooter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und für E-Bikes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie neue technische Vorgaben für E-Scooter.
Mit 1. Oktober 2026 werden auch E-Mopeds neu geregelt. Sie gelten künftig rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren.
Zusätzlich wurde im April der Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen. Dafür stellt der Bund rund 400 Millionen Euro bereit.
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