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Luftaufnahme des türkisfarbenen Flusses Gail mit Kiesufer und bewaldetem Gelände bei Villach

In Villach bleibt offenes Feuer im Wald und in Waldnähe wegen der hohen Waldbrandgefahr untersagt. Auch der Grillplatz an der Gail ist von der Verordnung betroffen.

Wegen der weiterhin extrem trockenen Witterung dürfen im Wald und in Waldnähe keine offenen Feuer entzündet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Auch der Grillplatz an der Gail fällt unter diese Regelung.

In Villach gilt seit Ende März eine Waldbrandverordnung. Obwohl es in den vergangenen Tagen geregnet hat, bleibt der Umgang mit offenem Feuer in Waldgebieten und in deren Nähe bis auf Widerruf nicht erlaubt.

Auch Grillplatz an der Gail betroffen

Die Verordnung umfasst auch den Grillplatz an der Gail. Grillen ist dort für die Dauer der Waldbrandverordnung nicht erlaubt.

Untersagt sind außerdem rauchende, glimmende oder pyrotechnische Gegenstände sowie feuergefährliche Materialien. Bei einem Verstoß gegen die behördliche Anordnung können Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen folgen.

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