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Elektriker arbeitet mit einem Schraubendreher an Schaltern eines geöffneten Verteilerkastens mit bunten Kabeln

Nach dem Einschreiten der Arbeiterkammer erhielt ein Elektriker aus dem Bezirk Neunkirchen 7.600 Euro an offenen Ansprüchen.

Ein Elektriker aus dem Bezirk Neunkirchen hat 7.600 Euro erhalten, nachdem die Arbeiterkammer offene Ansprüche für ihn geltend gemacht hatte.

Kurz nach Weihnachten wurde ihm mitgeteilt, dass er im neuen Jahr eine andere Stelle suchen müsse. Er blieb dennoch noch bis Ende Februar, also rund zwei Monate, im Betrieb.

Als im Jänner sein Lohn ausblieb, wandte sich der Mann an die AK-Bezirksstelle Neunkirchen.

Lohn, Sonderzahlungen und Urlaub betroffen

Bei der Prüfung zeigte sich, dass nicht nur der Monatslohn offen war. Auch bei den aliquoten Zahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld gab es Fehler. Zudem war ein Teil des verbliebenen Urlaubs bereits verfallen.

Die Arbeiterkammer machte die ausstehenden Forderungen geltend. In der Folge wurden dem Elektriker insgesamt 7.600 Euro nachbezahlt.

Für Marianne Landa von der AK-Bezirksstelle Neunkirchen zeigt der Fall einen verbreiteten Irrtum: Nicht konsumierter Urlaub verfällt nach zwei Jahren. Deshalb kann nicht immer der gesamte Resturlaub eingefordert werden.

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