Kärnten will Conibear-Fallen ab 2027 aus der Fischotterjagd nehmen
Kärnten will Conibear-Fallen ab 2027 aus der Fischotterjagd nehmen. Bis 13. Dezember sind sie unter Auflagen erlaubt. Der WWF verlangt ein sofortiges Ende.
Kärnten will Conibear-Fallen mit der nächsten Fischotterverordnung ab 2027 nicht mehr für die Jagd auf Fischotter zulassen. Derzeit ist Kärnten das einzige Bundesland Österreichs, in dem diese Fallen noch verwendet werden.
Die geltende Fischotterverordnung endet am 13. Dezember und muss danach von der Landesregierung neu beschlossen werden. Bis zu ihrem Auslaufen bleibt der Einsatz von Conibear-Fallen zulässig. Eine kurzfristige Änderung lehnte das Land ab: Der Aufwand für eine Verordnung, die nur wenige Wochen gelten würde, sei zu hoch.
Schon jetzt gelten für die Fallen Vorgaben. Sie dürfen nur in einer festgelegten Mindestgröße, mit bestimmten Ködern und unter Wasser aufgestellt werden. Zudem sind zwei Kontrollen täglich vorgeschrieben. Von März bis Ende Oktober ist für den Fischotterfang ausschließlich der Einsatz von Lebendfallen erlaubt.
Pro Jahr dürfen derzeit höchstens 55 Fischotter bejagt und getötet werden. Das Land begründet diese Zahl mit dem jährlichen Populationszuwachs. Nach Angaben aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) wurden die Conibear-Fallen zuletzt ohnehin nur eingeschränkt eingesetzt. Die vorgegebenen Kontingente könnten auch ohne sie erreicht werden.
Kritik an Fangmethode und Aufschub
Conibear-Fallen sind Drahtbügelfallen, die Fischotter am Hals oder Brustkorb erfassen können. Gerät ein Tier ungünstig in die Falle, kann es schwer gequetscht werden, statt sofort durch einen Genickbruch zu sterben. Dabei werden Blutgefäße und lebenswichtige Organe zusammengedrückt. Der Tod kann durch einen Zusammenbruch des Kreislaufs eintreten. Auch Haustiere und andere Tiere können in solche Fallen geraten.
Der WWF bewertet diese Tötungsart als besonders qualvoll und verlangt ein sofortiges Ende des Einsatzes. Die Organisation verweist zudem auf Bedenken des internationalen Komitees der Berner Artenschutzkonvention gegen die in Kärnten weiterhin erlaubten Fangmethoden.
Der streng geschützte Fischotter soll aus Sicht des WWF nicht über pauschale Abschusskontingente reguliert werden. Die Organisation fordert stattdessen wieder strenge Prüfungen im Einzelfall. Seit 2020 wurden in Kärnten mindestens 258 Fischotter getötet.
WWF fordert Schutz der Gewässer
Nach Einschätzung des WWF tragen Fischotter zum ökologischen Gleichgewicht bei, weil sie Fischbestände regulieren und vor allem kranke oder geschwächte Fische fangen. Die Organisation sieht die zunehmende Verbauung, Begradigung und Verschmutzung von Gewässern als einen Grund dafür, dass Otter Nahrung auch in Fischteichen suchen. Sie fordert daher Investitionen in gesunde Gewässer, Prävention und fachlich fundiertes Management.
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