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Die Hand einer älteren Person ruht auf der Armlehne eines Rollstuhls

Eine Kärntnerin erhält nach einer Klage der AK rückwirkend Pflegegeld der Stufe 4. Ein Gutachten ermittelte 179 statt 90 Pflegestunden pro Monat.

Eine schwer erkrankte Kärntnerin wurde von der Pensionsversicherungsanstalt zunächst der Pflegestufe 1 zugeordnet. Nach Angaben der Arbeiterkammer Kärnten entsprach diese Bewertung jedoch nicht ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Die Frau benötige wegen erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag umfassende Hilfe und wandte sich deshalb an die AK Kärnten. Gerald Prein, Leiter des Referats Sozialrecht, brachte daraufhin eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt ein.

Ein unabhängiges medizinisches Gutachten kam schließlich zu einem deutlich höheren Pflegeaufwand. Statt der ursprünglich angenommenen 90 Stunden seien monatlich 179 Stunden notwendig. Damit habe die Betroffene Anspruch auf Pflegestufe 4.

Durch das Urteil bekommt die Frau das höhere Pflegegeld rückwirkend ausbezahlt. Für ihre Familie bedeute dies laut AK eine erhebliche finanzielle Entlastung bei der Finanzierung der Betreuung und professioneller Pflegeleistungen.

Die AK Kärnten begrüßt zudem neue PVA-Richtlinien, die ab September für mehr Transparenz und objektivere Begutachtungen sorgen sollen. AK-Präsident Günther Goach bezeichnete die Änderungen als wichtigen Etappensieg.

Die neuen Regeln ab September sind das Eingeständnis, dass im System etwas schiefläuft. Bis die angekündigten Verbesserungen in der Praxis ankommen, bleibt der kostenlose Rechtsschutz der AK die wichtigste Schutzmauer für Pflegebedürftige. Wer Zweifel an seiner Einstufung hat, sollte Kontakt mit uns aufnehmen.

AK-Präsident Günther Goach

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