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Offene blaue Plastiktüte mit vielen bunten Einweg-E-Zigaretten in verschiedenen Farben.

Ab 2027 sind Einweg-E-Zigaretten in Österreich verboten. Der Nationalrat beschloss die Regel wegen Jugend- und Brandschutzes.

Der Nationalrat hat eine Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Ab 2027 sind elektronische Einweg-Zigaretten mit oder ohne Nikotin in Österreich verboten. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für die Regelung.

Mit dem Verbot sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt und Probleme bei der Entsorgung verringert werden. In den Geräten eingebaute Batterien können sich entzünden und Brände in der Abfallwirtschaft auslösen.

Eine Studie zeigt, dass im vergangenen Monat knapp 30 Prozent der 14- bis 17-Jährigen eine E-Zigarette konsumiert haben. Farben und Geschmacksrichtungen machen die Produkte besonders attraktiv. Kritiker sehen darin einen möglichen Einstieg in den Nikotinkonsum.

In der österreichischen Abfallwirtschaft kommt es statistisch zu sechs Bränden pro Tag. Der Vorarlberger Gemeindeverband spricht für die vergangenen Jahre von deutlich mehr Brandereignissen. Einweg-E-Zigaretten seien zwar nur ein kleiner Teil des Abfalls, verschärften wegen ihrer kurzen Nutzungsdauer aber das Problem, sagt Lukas Bodner von der Abfallwirtschaft des Verbands.

Ausgediente Einweg-E-Zigaretten sollen gemeinsam mit Lithiumbatterien entsorgt werden. Für Trafikanten dürften die Folgen des Verbots begrenzt bleiben: Christian Hafner, Fachgruppenobmann der Tabaktrafikanten, bezeichnet Einwegprodukte inzwischen als Randprodukt. Viele Kundinnen und Kunden seien bereits auf Mehrweg-Vapes umgestiegen.

Die Gesetzesnovelle verschärft auch die Regeln für weitere Nikotinprodukte. Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Nikotinpouches und nikotinfreie verwandte Produkte sollen künftig wie klassische Tabakprodukte behandelt werden. Dafür sind unter anderem ein Werbeverbot und der Verkauf ausschließlich in Trafiken vorgesehen. Zusätzliche Warnhinweise und Mindestpackungen von 15 Einheiten sollen den Kauf tabakfreier Nikotinerzeugnisse erschweren.

Ab 20. August 2026 ist es außerdem verboten, Zigarettenstummel oder Abfälle verwandter Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen wegzuwerfen. Es drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro, bei Wiederholung bis zu 2.000 Euro. Zur Kontrolle des Versandhandelsverbots können Kontrollorgane künftig auch anonyme Testkäufe durchführen.

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