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Markus Wallner sitzt in dunklem Anzug an einem Konferenztisch mit verschränkten Händen.

Nach 13 Stunden im Bundeskanzleramt liegt eine Verständigung zur Staatsreform vor. Markus Wallner führt nun die Landeshauptleutekonferenz.

Die Eckpunkte einer Staatsreform sind nach 13-stündigen Verhandlungen im Bundeskanzleramt vereinbart. Bund, Länder und Gemeinden erzielten die Verständigung in der Nacht auf Mittwoch; viele Details blieben offen.

Der Einigungsprozess hatte ein Jahr gedauert. Genannt wurden die Bereiche Bildung, Gesundheit, Energie und Verwaltung. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) will das restliche Jahr nutzen, um die Vorhaben in Gesetze zu fassen.

Gesundheit und Bildung als Kernfelder

Im Gesundheitsbereich soll die Steuerung stärker gebündelt werden. Kosten sollen von den Spitälern in den günstigeren niedergelassenen Bereich verlagert werden; für Fachärztezentren ist eine einheitliche Finanzierung geplant. Als Ziel wurde auch eine Verkürzung von Wartezeiten genannt.

Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) verwies auf Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wahlärztinnen und Wahlärzte sollen, wenn nötig und wie im Regierungsprogramm vorgesehen, auch Kassenpatientinnen und Kassenpatienten übernehmen.

In der Bildung sollen die Bildungsdirektionen der Länder die gesamte Personalplanung für Schulen übernehmen. Markus Wallner (ÖVP) verwies darauf, dass an Schulen neben Pädagoginnen und Pädagogen auch Sozialarbeiter, Schulpsychologen und Verwaltungspersonal tätig sind; die Steuerung solle in den Bildungsdirektionen gebündelt werden.

Wallner übernimmt Vorsitz

Wallner übernahm um Mitternacht von Anton Mattle (ÖVP) den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz. In dieser Funktion vertritt Vorarlbergs Landeshauptmann die gemeinsamen Positionen der Bundesländer gegenüber dem Bund. Zusätzliche Befugnisse sind mit dem Vorsitz nicht verbunden.

Wallner bezeichnete die Verständigung als Weichenstellung, sprach zugleich aber von einem langen weiteren Weg. Bei der Gesundheitsversorgung kündigte er für die Länderebene eine verbindliche Planung von Angeboten in und außerhalb der Spitäler an. Bis zum Jahresende sollen aus den Plänen konkrete Gesetze werden.

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