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Stapel aus rosa und schwarzen Aktenordnern auf einem Tisch in einem Gerichtssaal mit Mikrofonen

Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte für den Ex-Pächter und seinen Helfer jeweils dreieinhalb Jahre unbedingte Haft.

Nach dem Brand im Innsbrucker Stiegl Bräu hat das Oberlandesgericht Innsbruck die erstinstanzlichen Strafen bestätigt. Der 44-jährige Helfer und der 37-jährige frühere Pächter, beide Bulgaren, müssen jeweils dreieinhalb Jahre unbedingt in Haft bleiben.

Das Landesgericht hatte den Helfer im März wegen Brandstiftung verurteilt. Gegen den Ex-Pächter erging damals wegen Anstiftung zur Brandstiftung und schweren Betrugs dieselbe Strafe.

Die gleiche Strafhöhe begründete das Gericht mit der unterschiedlichen Zahl der angelasteten Taten und den Vorstrafen: Dem bis dahin unbescholtenen Ex-Pächter wurden zwei Taten zugerechnet, dem vorbestraften Helfer eine.

Das Feuer war in der Nacht auf den 2. Juni 2025 in dem nahe dem Landhaus gelegenen Gasthaus ausgebrochen. Der Betrieb brannte vollständig aus, der Schaden wurde mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert. Acht Menschen mussten ihre Wohnungen über dem Lokal verlassen. Fünf von ihnen, darunter zwei Kinder, kamen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in eine Klinik.

Für die Tat wurden Papier, Papierrollen und ein Kanister mit Benzin verwendet. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte die Urteile und verlangte höhere Strafen. Die Verteidiger verzichteten dagegen auf Rechtsmittel. Das Oberlandesgericht ergänzte die Erschwernisgründe geringfügig, sah aber keinen Anlass, das Strafmaß zu ändern. Es bewertete die Strafen als für die General- und Spezialprävention ausreichend.

Alexander Huber, der Verteidiger des Helfers, verwies auf dessen Geständnis, seine Unterstützung bei der Aufklärung und nicht einschlägige Vorstrafen in Bulgarien. Markus Abwerzger erklärte für den Ex-Pächter, dessen spätes Geständnis beruhe auf Reue. Er verwies auf dessen früheren Lebenswandel und darauf, dass dieser inzwischen drogenfrei sei. Abwerzger bestritt auch, dass eine Verführung zur Tat als Erschwernisgrund vorliege.

In ihren Schlussworten äußerten beide Angeklagten Bedauern. Der Ex-Pächter hatte in der Hauptverhandlung eine drohende Zwangsräumung, Kokainsucht und finanzielle Nöte als Gründe genannt, die Brandstiftung in Auftrag zu geben. Der Helfer verwies auf eigene Geldprobleme und Solidarität mit seinem langjährigen Freund. Nach seiner Darstellung erhielt er dafür insgesamt 5.000 Euro und sollte die Tat mit einer weiteren Person ausführen.

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