Pkw nach 158 km/h auf A23 vorläufig beschlagnahmt
Nach 158 km/h statt erlaubten 80 km/h auf der A23 in Wien-Simmering wurde der Pkw eines 19-Jährigen vorläufig beschlagnahmt.
Am 23. April um 23.30 Uhr wurde die Landesverkehrsabteilung Wien auf der A23 in Wien-Simmering auf einen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit aufmerksam.
Der Lenker war auf der A23 in Fahrtrichtung Süden mit 158 km/h unterwegs, obwohl dort 80 km/h erlaubt waren. Er verließ die Autobahn im Bereich Altes Landgut und wurde schließlich an der Kreuzung Grenzackerstraße und Neuburgergasse angehalten.
Der 19-jährige Lenker aus Deutschland konnte keine gültige Lenkberechtigung vorweisen. Der Pkw wurde nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung vorläufig beschlagnahmt. Der 19-Jährige wurde mehrfach angezeigt.
Bei weiteren Übertretungen im Planquadrat kam es außerdem zu einer Führerscheinabnahme, nachdem die Vorführung zum Amtsarzt wegen des Verdachts einer Suchtmittelbeeinträchtigung verweigert worden war. In einem weiteren Fall wurde nach einer klinischen Untersuchung durch den Amtsarzt wegen Suchtmittelbeeinträchtigung ein Führerschein abgenommen.
Zudem wurden Suchtmittel sichergestellt, zwei Lärmmessungen vorgenommen, 14 Organmandate ausgestellt und 24 Alkovortests durchgeführt. Die Polizei verzeichnete außerdem 38 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung, dem Führerscheingesetz und dem Kraftfahrgesetz.
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