Steiermark verlangt Verhaltenskatalog bei Grundversorgung
Für Menschen in der steirischen Grundversorgung gilt nun ein dreiteiliger Verhaltenskatalog. Regelverstöße können Folgen für die Leistungen haben.
Für Menschen, die in der Steiermark Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, gilt künftig ein dreiteiliger Verhaltenskatalog. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) stellte das Dokument am Montag vor.
Der Katalog macht deutlich, dass ein Asylantrag nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt in Österreich führt. Auch nach einem positiven Asylbescheid gilt der Schutz demnach nur befristet.
Wird ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt oder entfällt der Schutzgrund, soll eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland erfolgen. Geschieht das nicht, können die zuständigen Behörden eine Rückführung veranlassen.
Mit ihrer Unterschrift erklären die Betroffenen, dass sie die österreichischen Gesetze einhalten und die christlich-abendländische Leitkultur anerkennen. Als grundlegende Werte werden Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann sowie Meinungs- und Religionsfreiheit angeführt. Zudem spricht sich der Katalog gegen religiösen und politischen Extremismus aus.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass fundamentalistische Symbole sowie Bekleidungsvorschriften wie Burka und Niqab nach Ansicht des Landes nicht zu den gesellschaftlichen Werten und Normen in der Steiermark passen. Die Unterzeichner bestätigen außerdem, die Hausordnung der Grundversorgungsquartiere zur Kenntnis genommen zu haben. Diese muss eingehalten werden.
Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit Folgen für die Leistungen aus der Grundversorgung rechnen. Das Land hatte bereits zuvor das Grundversorgungsgesetz geändert. Mitte Juni traten strengere Hausordnungen in Kraft. Bei wiederholter Missachtung der Regeln fallen die Konsequenzen strenger aus. Bewohner müssen in den Quartieren Hilfsarbeiten übernehmen. Bargeld wird nur noch in begrenztem Umfang ausgezahlt. Meist wird stattdessen eine Bezahlkarte verwendet.
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Aktueller Stand
Was jetzt gilt
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Verstöße gegen den Verhaltenskatalog können Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen aus der Grundversorgung haben. · ab sofort
Betrifft: Grundversorgung in der Steiermark
Belegt durch: 5min.at (27. Juli, 14:10 Uhr)
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Hilfstätigkeiten in den Quartieren wurden verpflichtend. · seit Mitte Juni
Betrifft: Grundversorgungsquartiere in der Steiermark
Belegt durch: 5min.at (27. Juli, 14:10 Uhr)
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Die Auszahlung von Bargeld wurde weitgehend durch eine Bezahlkarte ersetzt. · seit Mitte Juni
Betrifft: Grundversorgung in der Steiermark
Belegt durch: 5min.at (27. Juli, 14:10 Uhr)
Der Stand im Verlauf
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Lage erstmals erfasst.
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