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Blick auf historische Wiener Gebäude und eine Baustelle mit Kränen unter klarem Himmel

Der VwGH hat Revisionen zum Heumarkt abgewiesen: Für „Heumarkt Neu 2021“ und „Heumarkt Neu 2023“ ist eine UVP nötig.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Revisionen zu den Projektvarianten „Heumarkt Neu 2021“ und „Heumarkt Neu 2023“ zurückgewiesen. Damit ist für beide Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.

Die Entscheidung zur Variante „Heumarkt Neu 2023“ hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits am 31. Jänner 2026 getroffen. Vorgesehen ist dabei unter anderem ein 49,95 Meter hohes Gebäude. Die Wiener Landesregierung hatte im November 2024 noch keine UVP für diese Variante verlangt. Nach Beschwerden von 63 Privatpersonen und zwei Umweltorganisationen hob das BVwG diesen Bescheid auf. Das Gericht sah eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung des geschützten UNESCO-Welterbes „Historisches Zentrum Wien“.

Dem Verfahren gingen ein Sachverständigengutachten und eine mündliche Verhandlung Anfang Dezember voraus. Für die Projektwerberin besteht bei der Variante von 2023 die Möglichkeit, bei der Wiener Landesregierung die Durchführung einer UVP zu beantragen.

Rund um den Heumarkt gab es seit 2016 mehrere Planungsvarianten. Eine 2019 behandelte Ausführung sah Gebäude mit bis zu 68,2 Metern Höhe vor. Nach einer ordentlichen Revision am VwGH beseitigte das BVwG 2021 den Bescheid der Wiener Landesregierung aus formalen Gründen. Für „Heumarkt Neu 2021“ mit einer vorgesehenen Gebäudehöhe von 56,5 Metern entschied das BVwG im November 2025 ebenfalls zugunsten einer UVP. Davor waren 35 Beschwerden eingebracht worden.

Das von Wertinvest des Unternehmers Michael Tojner geplante Bauvorhaben betrifft das Gebiet bei Hotel Intercontinental, Eislaufverein und Konzerthaus. Die vorgesehenen Hochhäuser stoßen bei Organisationen des Welterbeschutzes seit Jahren auf Kritik, auch nachdem die Pläne mehrfach verändert worden waren.

Das historische Zentrum Wiens steht seit 2017 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten. Das UNESCO-Welterbekomitee tagt seit Sonntag in Busan in Südkorea.

Christian Schuhböck von Alliance For Nature erklärte, die negativen visuellen Folgen für wichtige Blickpunkte des Wiener Welterbes begründeten die UVP-Pflicht unabhängig von einer möglichen Streichung Wiens von der Roten Liste. Der Rechtsanwalt Piotr Pyka, der die Umweltorganisation im Verfahren vertritt, wertete Bemühungen um eine solche Streichung deshalb als nicht zielführend.

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