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Zwei rote Verbotszeichen an einem Holzpfahl in einem trockenen Waldgebiet mit Nadelbäumen

Im Bezirk Spittal sind die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden derzeit besonders begünstigt. Das Anzünden von Feuer sowie Rauchen ist im Wald und auf waldnahen Flächen verboten.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der Windböen, die das Risiko für Waldbrände deutlich erhöhen, gilt laut einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal bis auf Weiteres ein Feuerverbot im gesamten Bezirk Spittal an der Drau.

Untersagt sind das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Dazu gehören auch alle Flächen in Waldnähe, unabhängig von ihrer jeweiligen Nutzung. Die Stadtgemeinde Spittal weist darauf hin: „Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.“

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