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Ein mobiles Radargerät auf Stativ neben einer Straße mit Auto im HintergrundMit KI erstellt

Die Polizei untersagte einem 25-jährigen Deutschen nach einer Messung von 190 km/h die Weiterfahrt und zeigte ihn an.

Die Landesverkehrsabteilung Wien wurde am 2. August um 23.15 Uhr auf der A22 im 22. Bezirk auf einen Pkw-Lenker aufmerksam.

Der Wagen fuhr durch den Kaisermühlentunnel zur Rampe Richtung Reichsbrücke. Dort beschleunigte der Lenker auf 92 km/h, obwohl 50 km/h erlaubt waren. Auf der Reichsbrücke lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 154 km/h. Bei der Nachfahrt wurde mit einer geeichten Videomessanlage eine Spitzengeschwindigkeit von 190 km/h gemessen.

Die Polizei hielt den Lenker auf der Lassallestraße an. Der 25-jährige deutsche Staatsangehörige hatte keine gültige Lenkberechtigung. Der Pkw war ein Mietfahrzeug, das ein Bekannter angemietet und dem Mann unbefugt überlassen hatte.

Von einer vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde deshalb abgesehen. Die Beamten nahmen dem Mann den Fahrzeugschlüssel ab und untersagten ihm die Weiterfahrt. Er wurde wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen angezeigt, insbesondere wegen der Geschwindigkeitsüberschreitungen und des Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung.

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