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Achter Fördercall für Kinderbildung läuft im September

Der achte Fördercall für Kinderbildung läuft vom 21. bis 25. September 2026. Gefördert werden neue Gruppen, Barrierefreiheit und längere Öffnungszeiten.

Das Land Steiermark lädt Gemeinden und private Träger ein, Projekte zum Ausbau der elementaren Kinderbildung und -betreuung einzureichen. Es handelt sich um den zweiten Fördercall mit den erhöhten Fördersätzen.

Der achte Call läuft von 21. September 2026, 7 Uhr, bis 25. September 2026, 12 Uhr. Förderungsanträge können ausschließlich in diesem Zeitraum eingebracht werden.

Zuschüsse reichen bis zu 320.000 Euro

Das Land fördert Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit bis zu 30.000 Euro pro Gruppe. Für die Verlängerung der täglichen und jährlichen Öffnungszeiten sind bis zu 15.000 Euro pro Gruppe vorgesehen. Räumliche Qualitätsverbesserungen werden mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr und Einrichtung unterstützt. Die Investitionskosten können bis zu 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden.

Bei einer Kombination der Maßnahmen kann der Zuschuss für die Neuerrichtung einer Krippengruppe bis zu 320.000 Euro betragen. Für die Neuerrichtung einer alterserweiterten Gruppe sind bis zu 175.000 Euro möglich, wenn Barrierefreiheit sowie räumliche Voraussetzungen für VIF-Öffnungszeiten bei der Inbetriebnahme nachgewiesen werden.

Für zusätzliche Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige stehen bis zu 275.000 Euro pro neuer Krippengruppe zur Verfügung. Für alterserweiterte Gruppen können bis zu 130.000 Euro pro Gruppe beantragt werden. Für zusätzliche Kindergartenplätze beträgt der maximale Zuschuss bis zu 50.000 Euro pro Gruppe.

Personalkostenzuschüsse können 2026/27 beantragt werden

Im Betriebsjahr 2026/27 können Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 21 Kinder in der Kindergartengruppe eingeschrieben sind. Gefördert werden können 70 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten, maximal 45.000 Euro für vollzeitbeschäftigtes pädagogisches Personal und maximal 30.000 Euro für vollzeitbeschäftigtes Betreuungspersonal.

Die Antragsunterlagen sind beim Referat Kinderbildung und -betreuung unter „Förderungswesen – Bauförderung“ abrufbar. Investitionskostenzuschüsse setzen voraus, dass die Steiermärkische Landesregierung die Baumaßnahmen vor deren Durchführung genehmigt. Die Endabrechnung für räumliche Qualitätsverbesserungen ist bis spätestens 30. Juni 2027 vorzulegen.

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