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Polizeifahrzeug mit aktiviertem Blaulicht vor einem Gebäude mit GlasfassadeBild mit KI erstellt

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ordnete die Einlieferung eines 38-Jährigen zur Schubhaft an.

Am 7. August 2026 gegen 11.15 Uhr führte eine Polizeistreife im Stadtgebiet von St. Veit an der Glan eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch.

Dabei kontrollierten die Beamten einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der sich unter anderem mit einem estnischen Führerschein auswies.

Der Mann verfügt weder in Österreich noch in seinem Heimatland über eine gültige Lenkberechtigung. Zum Erwerb des estnischen Führerscheins machte er widersprüchliche Angaben.

Es besteht der Verdacht, dass er sich die Lenkberechtigung unter Verwendung gefälschter Daten erschlichen haben könnte.

Ein Amtsarzt stellte beim 38-Jährigen eine Suchtmittelbeeinträchtigung fest.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und ordnete die Einlieferung des Mannes in das Polizeianhaltezentrum Klagenfurt zum Zwecke der Schubhaft an.

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