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Mehrere Stapel von Aktenordnern und losen Dokumenten auf einem SchreibtischBild mit KI erstellt

Nach dem einstimmigen Beschluss müssen angeforderte Unterlagen bis 23. September vorliegen. Erste Zeugenbefragungen sind im Oktober geplant.

Die beantragten Beweismittel sind im Untersuchungsausschuss über den Verkauf von Kärntner Landesvermögen ohne Gegenstimme angenommen worden.

Bis 23. September müssen die zuständigen Stellen die Unterlagen vorlegen. Dazu zählen Mitglieder der Landesregierung, die Kärntner Beteiligungsverwaltung und das Landtagsamt. Die ersten Zeugenbefragungen erwartet die FPÖ im Oktober.

Ausschuss verlangt Unterlagen zu den Verkäufen

Die Anträge könnten einen umfangreichen Aktenbestand umfassen. Erfasst sind Korrespondenz einschließlich E-Mails, Aktenvermerke, Terminkalender, Verträge und Gutachten zu den Verkäufen. Auch die Büros der Regierungsmitglieder Gabriele Schaunig (SPÖ) und Martin Gruber (ÖVP) sind einbezogen.

Der Kärntner Landesrechnungshof prüfte die beiden Verkaufsvorgänge bereits in einem im Sommer 2025 veröffentlichten Bericht und stellte dabei mehrere Malversationen fest. Beim Landesjugendheim Görtschach stand der erzielte Verkaufspreis in Kritik. Beim Feriendorf Ossiacher See blieben die vereinbarte touristische Nutzung und Investitionen aus. Eine Rückabwicklung bei nicht erfüllten Vertragspflichten war im Kaufvertrag nicht vorgesehen.

Die FPÖ hatte den Ausschuss wegen der Veräußerungen des Landesjugendheims Görtschach und des Feriendorfs Ossiacher See verlangt. Sie bezeichnete die Verkäufe als intransparent und ordnete sie SPÖ und ÖVP zu. Der Vorsitzende Erwin Angerer will die Hintergründe der Entscheidungen offenlegen und die politische Verantwortung klären.

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