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Versicherung: Mündliche Zusage schützt nicht vor SelbstbehaltBild mit KI erstellt

Nach einer AK-Intervention verzichtete ein Versicherer auf einen Selbstbehalt von knapp 500 Euro.

Eine Kärntnerin erkundigte sich vor einem Krankenhausaufenthalt bei ihrem Versicherungsvertreter nach möglichen Kosten. Sie erhielt die Auskunft, dass alles gedeckt sei.

Kurz darauf erhielt sie eine Rechnung über knapp 500 Euro. Sie wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, weil sie die telefonische Auskunft für verbindlich hielt.

AK erläutert Anspruch auf Selbstbehalt

Die fehlende Information im Telefonat begründet rechtlich keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts, erklärte AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig. Der Selbstbehalt war beim Vertragsabschluss vereinbart.

Konatschnig intervenierte dennoch beim Versicherungsunternehmen und erreichte eine kulante Lösung. Der Versicherer verzichtete in diesem Fall auf den Selbstbehalt.

AK-Präsident Günther Goach warnte, viele Versicherte vertrauten auf mündliche Auskünfte und stünden am Ende vor unerwarteten Kosten.

Die AK Kärnten empfiehlt schriftliche Bestätigungen. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots können bei Missverständnissen helfen. Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen stehen im Vertrag. Bei Unklarheiten soll vor Vertragsabschluss nachgefragt werden, besonders bei Krankenhaus-, Zahn- oder Spezialbehandlungen. Kostenlose Unterstützung bietet die AK Kärnten unter konsument@akktn.at oder 050 477-2002.

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