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Leerer Gerichtssaal mit hölzerner Richterbank, drei schwarzen Sesseln und österreichischem Adler an der WandMit KI erstellt

Vier 16- bis 25-Jährige müssen sich am 4. August in Innsbruck wegen des Vorwurfs verantworten, einen Kater zu Tode gequält zu haben.

In Innsbruck müssen sich am 4. August vier Männer im Alter von 16 bis 25 Jahren wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklage betrifft den Kater „Schmotzer“, der am 30. April in Brixen im Thale vor laufender Kamera zu Tode gequält worden sein soll. Dabei sollen ein Bolzenschussgerät und eine Schneeschaufel eingesetzt worden sein.

Im Internet verbreitete sich das Video weit. Auch Kommentare und Hasspostings fanden dort große Verbreitung.

In einem Fall umfasst die Anklage zudem den Vorwurf der Nötigung. Ein Angeklagter soll einem mutmaßlichen Mittäter Konsequenzen angedroht haben, falls dieser die Polizei einschalte.

Ein Angeklagter verlor seinen Arbeitsplatz. Ein weiterer wurde aus einem Krampusverein ausgeschlossen.

Das Strafgesetzbuch ermöglicht bei Tierquälerei höchstens zwei Jahre Haft.

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