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AK Oberösterreich erklärt Schutz bei UnwetterschädenBild mit KI erstellt

Bei Unwetterschäden hängt der Versicherungsschutz von Schadenart und Polizze ab. Die AK rät zur raschen Meldung und Dokumentation.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich informiert über Versicherungsleistungen bei Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung. Heftige Unwetter verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe, etwa an Dächern, Elektronik und Kellern.

Als Sturm gelten Windspitzen von mehr als 60 km/h. Für Schäden an Gebäuden wie einem abgedeckten Dach kommt in der Regel die Eigenheimversicherung in der Sparte Sturm auf, Folgeschäden am Hausrat durch eindringenden Regen deckt die Haushaltsversicherung. Hagelschäden, die Funktion oder Nutzungsdauer beeinträchtigen, sind meist voll versichert. Bei rein optischen Schäden hängt die Leistung vom Versicherungsprodukt ab, oft sind Zusatzdeckungen nötig.

Versicherungsschutz bei Blitzschäden und Baumstürzen

Ein direkter Blitzschlag in ein Gebäude ist durch die Feuerversicherung gedeckt. Führt ein indirekter Blitzschlag zu Überspannungen in Hausleitungen, ist dafür eine entsprechende Deckung in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung erforderlich. Blitzableiter und Schutzschalter können vorbeugend wirken.

Fällt ein eigener oder ein Nachbarbaum auf ein Haus, übernimmt die Eigenheimversicherung Reparatur- und Entsorgungskosten. Trifft der eigene Baum das Nachbarhaus, kann der Nachbar die Gebäudehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, wenn notwendige Sicherheitsmaßnahmen nachweislich unterlassen wurden.

Bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung oder Starkregen bieten die meisten aktuellen Haushalts- und Eigenheimversicherungen begrenzte Deckungen. Diese liegen häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro jeweils für Gebäude und Hausrat. Höhere Versicherungssummen können bei manchen Versicherungen gegen Aufpreis vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann eine Deckung ausbleiben.

AK rät zur raschen Schadensmeldung

Sturmschäden an Autos deckt nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Steht ein Auto in der Werkstatt, haftet deren Betreiber für Hagelschäden, wenn er zumutbare Vorkehrungen nicht getroffen hat. Das gilt unabhängig davon, ob eine Kaskoversicherung besteht.

Die AK rät, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, Schäden umgehend zu melden sowie Fotos oder Videos anzufertigen und Datum und Uhrzeit zu notieren. Zumutbare Maßnahmen wie das Schließen von Fenstern oder das Sichern loser Gegenstände sollen Schäden verhindern oder begrenzen. Beschädigte Gegenstände sollen erst nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen entsorgt werden.

Lehnt eine Versicherung Leistungen ohne nachvollziehbaren Grund ab oder zahlt sie nur einen Teil, bietet die Arbeiterkammer Oberösterreich rechtliche Beratung an. Photovoltaikanlagen, Carports, Poolüberdachungen und Wintergärten müssen häufig ausdrücklich mitversichert sein.

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