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E-Mopeds werden ab Oktober zu KleinkrafträdernBild mit KI erstellt

Ab 1. Oktober 2026 werden L1e-B-Fahrzeuge in Österreich als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft.

Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die als E-Mopeds bekannt sind, in Österreich als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft.

Damit werden Zulassung, Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Führerschein und Helm verpflichtend. Radwege dürfen mit diesen Fahrzeugen dann nicht mehr benutzt werden.

ÖAMTC sieht Hürden bei der Zulassung

Der ÖAMTC bewertet die Umstellung für tausende bisher legal genutzte Fahrzeuge als faktisches Verbot. Nach Einschätzung des Clubs fehlt in vielen Fällen derzeit ein praktikabler Weg, die Anforderungen zu erfüllen und rasch eine Zulassung zu erhalten.

Betroffen sind laut ÖAMTC gewerbliche und private Nutzer:innen. Im städtischen Bereich betrifft dies laut ÖAMTC vor allem Lieferdienste, die auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Auch ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen die Fahrzeuge laut ÖAMTC für Alltagswege.

Der Club geht von mindestens 20.000 privaten Nutzer:innen in Österreich aus, deren Fahrzeuge demnächst praktisch wertlos werden. Er fordert eine „Zulassung light“ für bestehende L1e-B-Fahrzeuge sowie einen runden Tisch mit Politik, Behörden, Herstellern und Interessenvertretungen.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer kritisiert, die Politik habe die Komplexität des Themas unterschätzt. Der ÖAMTC verlangt klare Regeln und keine weiteren Schnellschüsse.

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