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Grazer Beirat appelliert für würdige Umsetzung des KopftuchverbotsBild mit KI erstellt

Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz hat eine Note veröffentlicht und appelliert an Schulen sowie Bildungsbehörden.

Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz befasste sich in seiner Sitzung am 14. September 2026 mit dem Kopftuchverbot und veröffentlichte dazu eine Note.

Bürgermeisterin Elke Kahr unterstützt das Schreiben in Inhalt und Absicht. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die betroffenen Mädchen, ihre Würde und ein verantwortungsvoller Umgang an Schulen im Mittelpunkt stehen.

Verbot stellt Schulen und Familien vor neue Situation

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 stellt das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag Schulen, Familien und insbesondere die betroffenen Mädchen vor eine neue Situation.

Der Beirat appelliert an Schulleitungen, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Bildungsbehörden, das Gesetz mit besonderer Umsicht und unter Wahrung der Würde der betroffenen Schülerinnen umzusetzen.

Beirat plädiert für vertrauliche Gespräche

Der Beirat betont, die Umsetzung eines mit Schutz und Selbstbestimmung junger Mädchen begründeten Gesetzes dürfe betroffene Mädchen nicht beschämen, ausgrenzen oder öffentlich vorführen.

Zugleich würdigt der Beirat Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen, die mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt sensibel und verantwortungsbewusst umgehen. Die politische Auseinandersetzung um das Kopftuchverbot dürfe nicht auf den Köpfen der betroffenen Mädchen ausgetragen werden.

Der Beirat plädiert für vertrauliche und respektvolle Gespräche mit den Schülerinnen und ihren Eltern sowie für einen schulischen Umgang, der gesetzliche Vorgaben mit pädagogischer Verantwortung und Menschenwürde verbindet.

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