Mordanklage gegen Cobra-Beamten nach Tod in Tillmitsch
Bild mit KI erstellt Die Anklage umfasst auch Störung der Totenruhe. Der 31-Jährige bestreitet den Mordvorwurf, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Am 24. September erhob die Staatsanwaltschaft Graz gegen einen 31-jährigen Cobra-Beamten Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Graz bezieht sich darauf, dass der Beschuldigte die 34-jährige Johanna G. aus Tillmitsch am 9. Jänner mit einem Gürtel stranguliert haben soll. Anschließend soll er den Leichnam in einem Wald in der Umgebung versteckt haben.
Der Angeklagte bestreitet den Mordvorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Frau galt mehrere Tage als vermisst. Mitte Jänner entdeckten Ermittler den Leichnam.
Zweites Ermittlungsverfahren bleibt vorerst eingestellt
Der Angeklagte hatte bislang keine Vorstrafen. Bei einer Verurteilung kann eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und zwanzig Jahren oder lebenslange Haft verhängt werden. Ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest.
In einem weiteren Verfahren ging es um den Vorwurf, der Mann habe eine Waffe aus dem Polizeidienst und Material zur Ausbildung beim Einsatzkommando Cobra Süd entwendet sowie Feuerwaffen ohne Erlaubnis besessen. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren mit Blick auf die Mordanklage vorerst ein und behält sich vor, die Ermittlungen später weiterzuverfolgen.
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