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Neuverhandlung in Innsbruck zum Krida-Vorwurf gegen René BenkoBild mit KI erstellt

In Innsbruck wird der Vorwurf der betrügerischen Krida gegen René Benko erneut verhandelt. Auslöser ist ein aufgehobener Teilfreispruch.

Am Landesgericht Innsbruck beginnt am Dienstag die Neuverhandlung gegen den 49-jährigen René Benko. Vor einem Schöffengericht geht es um den Verdacht der betrügerischen Krida.

Anfang Juli hob der Oberste Gerichtshof einen Teilfreispruch auf, weshalb der entsprechende Verfahrensabschnitt dem Landesgericht zugewiesen wurde. Gegenstand ist eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

Landesgericht prüft Strafmaß erneut

Das Landesgericht Innsbruck verhängte im Oktober 2025 über Benko in einem ersten Verfahren eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der Oberste Gerichtshof ließ den Schuldspruch bezüglich einer Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter bestehen. Benko soll dieses Geld den Gläubigern nicht zur Verfügung gestellt haben.

Die Aufhebung des Teilfreispruchs führt dazu, dass das Landesgericht die Mietangelegenheit erneut prüfen und das Strafmaß anders bestimmen muss. Sieben Zeugen wurden einbestellt, die Verhandlung dauert von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Benko befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Ob er vor Gericht Auskunft geben wird, blieb zunächst offen. Ein mögliches Urteil steht noch am Dienstag an, der Strafrahmen liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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