Österreichs Erneuerbaren-Zubau übertrifft den Zielpfad um rund ein Viertel
Bild mit KI erstellt Ab 1. Oktober erleichtern neue Regeln das Teilen selbst erzeugten Stroms. Von 2021 bis 2025 kamen rund 10.200 Megawatt erneuerbare Leistung hinzu.
Der EAG-Monitoringbericht 2026 der E-Control weist für Österreich von 2021 bis 2025 einen Zubau von rund 10.200 Megawatt erneuerbarer Erzeugungsleistung aus. Damit lag der Gesamtzubau rund ein Viertel über dem rechnerischen Zielpfad des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.
Besonders dynamisch entwickelte sich die Photovoltaik. 2025 kamen rund 1.600 Megawatt hinzu, während die Stromerzeugung aus Sonnenenergie um 28 Prozent auf 9,8 Terawattstunden stieg. Ende 2025 war rund fünfmal so viel Photovoltaikleistung installiert wie 2020.
Regierung will Speicher und Netze stärker einbinden
Die Bundesregierung will künftig stärker darauf setzen, erneuerbare Energie zu speichern und verfügbar zu machen, wenn sie gebraucht wird. Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nannte Speicher und intelligente Energiemanagementsysteme als Schwerpunkte.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer sagte, Erzeugung, Netze und Speicher müssten gemeinsam weiterentwickelt werden. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wolle die Bundesregierung Projekte durch schnellere Verfahren und klare Rahmenbedingungen rascher umsetzen. Wetterbedingte Schwankungen bei der Wasserkraft unterstrichen laut Hattmannsdorfer die Bedeutung eines breiten Energiemixes aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse.
Mitte 2026 gab es österreichweit knapp 6.000 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, rund 2.100 mehr als ein Jahr zuvor. Ab 1. Oktober 2026 gelten nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz neue Rahmenbedingungen für alle Bürgerenergiemodelle, auch für bestehende Energiegemeinschaften. Die an diesem Tag in Kraft tretenden Peer-to-Peer-Regeln erleichtern es, selbst erzeugten erneuerbaren Strom auf Vertragsbasis direkt zu verkaufen oder zu verschenken, ohne dafür eigens einen Verein oder eine Gesellschaft gründen zu müssen.
Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds unterstützt bestehende Gemeinschaften und neue Bürgerenergiemodelle bei der Vorbereitung. Bereitgestellt wurden Vorlagen zu Peer-to-Peer-Verträgen und den künftig geltenden Lieferantenverpflichtungen. Weitere Muster zu allgemeinen Lieferbedingungen, Vereinsstatuten und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sollen in den kommenden Wochen folgen.
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