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PartyLite stellt Betrieb ein, Konkursverfahren in Wien beantragtBild mit KI erstellt

Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Das Insolvenzgericht hat das beantragte Verfahren noch nicht eröffnet. PartyLite strebt eine Liquidation an.

Die PartyLite Handelsgesellschaft m.b.H. hat beim Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren beantragt. Das Insolvenzgericht hat das Verfahren noch nicht eröffnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wien.

PartyLite ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der schweizerischen PartyLite Trading S.A. und Teil eines internationalen Konzerns für Home Decor und Duftprodukte. Das Unternehmen vertreibt Duftwachskerzen, unparfümierte Kerzen, Raumdüfte, weitere Wachsprodukte und Zubehör. Der Vertrieb erfolgte überwiegend direkt über selbstständige Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner sowie über einen Online-Shop.

IT-Dienstleister stellt Leistungen ein

Die Antragstellerin führt die Insolvenz auf die Entscheidung des US-amerikanischen Konzern-Eigentümers zurück, sich aus dem europäischen Markt zurückzuziehen und das Europageschäft nicht fortzuführen. In weiterer Folge geriet die Muttergesellschaft PartyLite Trading S.A. in Liquiditätsschwierigkeiten. Dadurch verschlechterten sich auch die Warenversorgung und die finanzielle Unterstützung für die Antragstellerin. Im August 2026 stellte ein wesentlicher IT-Dienstleister wegen offener Forderungen seine Leistungen ein. Abrechnungen und Bestellabwicklungen waren dadurch insbesondere nicht mehr möglich. Der Online-Shop musste geschlossen werden, der operative Geschäftsbetrieb wurde eingestellt.

Nach Angaben der Antragstellerin ist eine Fortführung nicht darstellbar. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere gegenüber der Muttergesellschaft, werden als nicht werthaltig angesehen. Eine positive Fortbestehensprognose konnte nicht erstellt werden, und die Antragstellerin hat ihre Zahlungen eingestellt. Noch vorhanden sind offene Forderungen und Bankguthaben sowie ein Kundenstock, dessen Verwertbarkeit ungeklärt ist. Wesentliche Anlagewerte oder Warenbestände sind nicht vorhanden.

Wegen ausgegebener Gutscheine sind zahlreiche Gläubigerinnen und Gläubiger betroffen. Die Antragstellerin beziffert ihre Gesamtverbindlichkeiten mit rund 703 Millionen Euro. Bei Antragstellung war ein Dienstnehmer beschäftigt. Sein Gehalt wurde laut Antrag bis einschließlich September 2026 bezahlt. PartyLite strebt keinen Sanierungsplan an. Das beantragte Verfahren soll der Verwertung des vorhandenen Vermögens dienen. Eine Unternehmensfortführung ist nicht geplant, das Unternehmen soll liquidiert werden. Forderungsanmeldungen können ab sofort über den Alpenländischen Kreditorenverband erfolgen.

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