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Polizei verlängert Schutzzone im Grazer MetahofparkBild mit KI erstellt

Ab 1. Oktober 2026 gilt die Schutzzone weitere sechs Monate. Sie soll Straftaten vorbeugen und den Park besonders für Kinder und Jugendliche sichern.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat auf Grundlage von § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eine neue Regelung für die Schutzzone im Grazer Metahofpark erlassen. Ab 1. Oktober 2026 bleibt sie weitere sechs Monate in Kraft.

Die Maßnahme soll Straftaten vorbeugen, die Grünanlage für Anrainerinnen und Anrainer, vor allem für Kinder und Jugendliche, als sicheren Aufenthaltsort erhalten und das Sicherheitsgefühl in der Stadt verbessern.

Polizei darf Personen aus dem Bereich wegweisen

Die Polizei kann Personen aus dem abgegrenzten Bereich wegschicken, wenn sie dort mutmaßlich gerichtlich strafbare Handlungen setzen, vor allem im Zusammenhang mit Suchtgiftkriminalität, oder die öffentliche Ordnung gefährden. Wer das Betretungsverbot missachtet, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Als Reaktion auf den starken Zuwachs bei Suchtgiftdelikten führte die Polizei 2024 in Graz Schutzzonen im Volksgarten und im Metahofpark ein. Die Zone im Volksgarten wurde im Juli, jene im Metahofpark im Oktober eingerichtet. Seit ihrer Einrichtung wurde der Geltungszeitraum im Metahofpark mehrmals ausgeweitet.

Am 19. Juli 2026 wurde die Schutzzone im Volksgarten für weitere sechs Monate verlängert. Auch im Grazer Stadtpark gab es 2021 eine Schutzzone. Derzeit bestehen Schutzzonen nur im Metahofpark und im Volksgarten.

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