Steirerpack: Sanierungsverfahren in Pölstal eröffnet
Bild mit KI erstellt Am Landesgericht Leoben wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. 75 Gläubiger und 67 Beschäftigte sind betroffen.
Über das Vermögen der Steirerpack GmbH ist beim Landesgericht Leoben ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Helmut Fetz, Rechtsanwalt in Leoben, bestellt.
Das Unternehmen mit Sitz in Pölstal/Möderbrugg verarbeitet Papier und Karton. Es stellt insbesondere Wellpappe und Verpackungslösungen für Industriekunden her und produziert in der Hauptstraße 21 in Pölstal.
Antragstellerin nennt Branchenkrise als Insolvenzursache
Die Antragstellerin führt die Insolvenz auf die anhaltende Markt- und Branchenkrise in der Wellpappenindustrie, rückläufige Absatzzahlen, steigende Energiepreise sowie Material- und Personalkosten und Liquiditätsprobleme zurück. Als wesentliche Auslöser nennt sie einen deutlichen Rückgang des Auftragseingangs, operative Produktionsstörungen, die Kündigung des Factoringvertrags durch das finanzierende Institut sowie verschärfte Liefer- und Zahlungsbedingungen wichtiger Geschäftspartner.
Vom Verfahren sind 75 Gläubiger mit Gesamtforderungen von rund 2.954.941,22 Euro betroffen. Steirerpack beschäftigt aktuell 67 Arbeitnehmer.
Als Aktiva werden Forderungen, Vorräte, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie weitere Vermögenswerte angeführt. Anlagevermögen und vorhandene Bankguthaben werden mit rund 779.000 Euro angegeben, die Vorräte mit rund 1,44 Millionen Euro. Ihre tatsächliche Werthaltigkeit soll im Insolvenzverfahren geprüft werden.
Bereits eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen betreffen den Personalbereich, den Materialeinkauf und den Produktionsprozess sowie die Ertragslage und Liquidität. Der beabsichtigte Abbau von 30 Dienstverhältnissen wurde dem AMS angezeigt.
Fortführung hängt von Vereinbarungen ab
Eine Unternehmensfortführung wird angestrebt. Nach Darstellung der Antragstellerin setzt die Sanierung Vereinbarungen mit wesentlichen Geschäftspartnern und finanzierenden Kreditinstituten voraus.
Der angebotene Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent binnen zwei Jahren vor, davon neun Prozent binnen 14 Monaten und elf Prozent binnen 24 Monaten. Die Anmeldefrist endet am 4. November 2026. Die erste Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung ist für den 7. Oktober 2026 um 12.15 Uhr angesetzt, die Prüfungstagsatzung für den 18. November 2026 um 11.15 Uhr und die Sanierungsplantagsatzung für den 9. Dezember 2026 um 12.00 Uhr. Forderungsanmeldungen können über den AKV erfolgen.
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