Tirol verschickt Leitfaden zum Schutz des Kindeswohls

Der neue Leitfaden ging an alle 940 Kinderkrippen, Kindergärten und Horte und richtet sich an das gesamte Personal.
Das Land Tirol hat einen neuen Leitfaden zum Schutz des Kindeswohls an alle 940 Kinderkrippen, Kindergärten und Horte übermittelt. Das Dokument mit dem Titel „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für elementare Bildungseinrichtungen und Horte“ steht online zur Verfügung.
Die Orientierungshilfe wurde von den Landesabteilungen für Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen sowie Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol ausgearbeitet. Sie ergänzt die bestehenden Kinderschutzkonzepte an den jeweiligen Einrichtungen.
Der Leitfaden richtet sich nicht nur an pädagogisches, sondern an das gesamte Personal in Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Bei begründetem Verdacht auf eine konkrete und erhebliche Kindeswohlgefährdung müssen elementare Bildungseinrichtungen gesetzlich eine Mitteilung bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe einbringen, etwa bei Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch. Der Leitfaden enthält ein Ablaufschema für Verdachtsfälle und konzentriert sich auf häusliche Gewalt sowie empfohlene Handlungsschritte. Er erläutert außerdem Rollen und Zuständigkeiten, das Verfahren für eine Mitteilung sowie die weitere Abklärung und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe.
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