Vier Wochen nach Papamonat: Steirer wird gekündigt
Bild mit KI erstellt Ein 42-jähriger Obersteirer verlor wenige Wochen nach seinem Papamonat seinen Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer lässt die Kündigung nun gerichtlich prüfen.
Ein 42-jähriger Obersteirer wehrt sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Der Mann war rund zehn Jahre in einem Industriebetrieb beschäftigt und hatte nach der Geburt seines Sohnes einen Papamonat in Anspruch genommen.
Die einmonatige Freistellung nahm der Mitarbeiter im Juni in Anspruch. Danach kehrte er zunächst wieder an seinen Arbeitsplatz zurück.
Rund vier Wochen später teilte ihm das Unternehmen die Kündigung mit. Der 42-Jährige war dort als Messtechniker in der Qualitätssicherung beschäftigt.
Arbeiterkammer ficht Kündigung an
Nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses wandte sich der Obersteirer an die Arbeiterkammer. Diese geht nun gerichtlich gegen die Kündigung vor und macht eine mögliche Sozialwidrigkeit geltend.
Ob der zeitliche Zusammenhang mit dem zuvor beanspruchten Papamonat auch der Grund für die Kündigung war, ist nicht festgestellt.
Das Unternehmen weist einen solchen Zusammenhang ausdrücklich zurück. Nach dessen Darstellung steht die Entscheidung nicht mit dem Papamonat des Mitarbeiters in Verbindung.
Nun muss der Fall gerichtlich geklärt werden.
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