Wien: Stadt übernimmt Parkraumüberwachung von der Polizei
Bild mit KI erstellt Die Parkraumüberwachung der Stadt Wien (MA 67) überwacht den ruhenden Verkehr seit 1. Juli 2026. Die Polizei wird dadurch personell entlastet.
Seit dem 1. Juli 2026 liegt die Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Wien beim Magistrat der Stadt Wien. Die MA 67 führt diese Überwachung durch.
Eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien hob die Übertragung dieser Aufgaben an die Landespolizeidirektion Wien auf. Die Parkraumüberwachungsgruppe der Stadt kann neben Parkgebühren nun auch das Halten in zweiter Spur, auf Gehsteigen oder im Kreuzungsbereich ahnden sowie §57a-Plaketten kontrollieren, Abschleppanordnungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen treffen und falsch abgestellte E-Scooter überwachen.
Polizei wird bei der Parkraumüberwachung entlastet
Innenminister Gerhard Karner erklärte, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sei eine wichtige Aufgabe, müsse aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden. Die Neustrukturierung entlastet Personal der Polizei, das bisher auch für administrative und organisatorische Aufgaben der Parkraumüberwachung eingesetzt war.
Für Polizistinnen und Polizisten entfällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet. Falsch abgestellte Fahrzeuge kontrolliert weiterhin die Parkraumüberwachung, während die Wiener Polizei in den Nachtstunden unterstützend tätig ist.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer ändern sich im Alltag weder Umfang noch Intensität der Kontrollen. Die MA 67 ist zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Park- und Verkehrsstrafen. Im Jahr 2025 wurden 54,4 Millionen Kontrollen durchgeführt.
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