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Zwei Personen bei Führerscheinprüfung in Tirol überführtBild mit KI erstellt

In Tirol wurden zwei Personen bei einer theoretischen Führerscheinprüfung mit technischen Hilfsmitteln überführt. Sie werden für 18 Monate gesperrt.

Am 1. September 2026 überführten Prüfungsaufsichtsorgane der LPD Tirol in Zusammenarbeit mit der PI Saggen in Tirol zwei Personen bei einer theoretischen Führerscheinprüfung.

Sie absolvierten die theoretische Führerscheinprüfung mit technischen Hilfsmitteln oder versuchten dies.

Seit dem 1. September 2026 gilt im Führerscheingesetz § 11 Abs. 6 eine neue Regelung zu Täuschungsversuchen bei Führerscheinprüfungen. Wer bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Hilfsmittel einsetzt, um sich von dritten Personen helfen zu lassen, wird für 18 Monate für weitere Prüfungen gesperrt. Als Hilfsmittel nennt die Polizei in der Regel Minikameras, Mobiltelefone und Kopfhörer.

Auch wer solche Hilfe anbietet, organisiert oder durchführt, macht sich seit dem 1. September 2026 nach § 37 des Führerscheingesetzes strafbar. Das Verkehrsamt der LPD sperrt beide Personen für 18 Monate für weitere Prüfungen. Ermittlungen gegen weitere Personen nach dem Verwaltungsstrafgesetz werden geführt.

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