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Zwei Verdachtsfälle bei Kontrollen am Salzburg AirportBild mit KI erstellt

Bei Kontrollen am Salzburg Airport erhärtete sich bei zwei Bezieherinnen der Verdacht auf nicht gemeldete Auslandsaufenthalte.

Am Salzburg Airport W. A. Mozart kontrollierten das Arbeitsmarktservice, die Finanzpolizei, die Polizei und der Zoll gemeinsam 52 Personen aus sieben Flügen.

Die von der polizeilichen Task Force Sozialleistungsbetrug koordinierte Kontrolle konzentrierte sich auf die Aufdeckung und Verhinderung von Sozialleistungsbetrug sowie auf finanz- und zollrechtliche Bestimmungen. Dabei wurden 63 Dokumente der kontrollierten Personen überprüft.

Bei zwei Frauen erhärtete sich der Verdacht

Bei zwei der 52 kontrollierten Personen konkretisierte sich der ursprüngliche Anfangsverdacht. Es handelt sich um zwei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe.

Bei einer 41-jährigen Salzburgerin, die seit kurzer Zeit Arbeitslosengeld bezieht, wurde zumindest ein nicht gemeldeter Auslandsaufenthalt festgestellt. Bei einer 30-jährigen Oberösterreicherin, die seit 2023 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe im Gesamtwert von rund 40.000 Euro bezogen hat, wurden mehrere nicht gemeldete Auslandsaufenthalte festgestellt. Die Sachverhalte werden weiter geprüft.

Bei den übrigen 50 kontrollierten Personen werden weiterführende Detailabfragen unter anderem bei der Pensionsversicherungsanstalt und der Österreichischen Gesundheitskasse durchgeführt. Geprüft werden mögliche Unregelmäßigkeiten beim Bezug von Pflegegeld, Ausgleichszulage und Krankengeld in Verbindung mit nicht gemeldeten Auslandsaufenthalten. Eine abschließende Beurteilung und die Benennung einer Schadenssumme sind derzeit nicht möglich.

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