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KI-generiertes Bild: Aktenstapel, Ordner und ein Stift auf einem Schreibtisch.KI-Bild

Sechs Gläubiger sind mit Forderungen von rund 1,96 Millionen Euro betroffen. Obrist Engineering beschäftigt 25 Dienstnehmer.

Das Landesgericht Feldkirch hat am 28. Oktober 2026 ein Konkursverfahren über das Vermögen der Obrist Engineering GmbH eröffnet. Es wird unter der Geschäftszahl 13 S 75/26y geführt.

Zum Insolvenzverwalter wurde Mag. Andreas Droop bestellt. Sechs Gläubiger sind mit Gesamtforderungen von rund 1,96 Millionen Euro betroffen. Das Unternehmen beschäftigt 25 Dienstnehmer.

Die Gesellschaft mit Sitz in Lustenau entwickelt und lizenziert Technologien, Komponenten und Systeme für das Thermomanagement von Klimaanlagen und Wärmepumpen. Zu ihren Schwerpunkten zählen Scroll-Kompressoren und trockenlaufende Luft-Scroll-Verdichter für verschiedene industrielle Anwendungen. Obrist Engineering gehört zur international tätigen Obrist-Gruppe. Geschäftsführer ist Frank Obrist. Laut den vorliegenden Unterlagen hält die Gesellschaft außerdem Beteiligungen an mehreren verbundenen Unternehmen.

Die Schuldnerin führt die Insolvenz auf Verflechtungen und die Kreditlinie zurück

Die Insolvenzschuldnerin führt ihre Insolvenz auf Verflechtungen mit ebenfalls insolventen verbundenen Unternehmen der Gruppe sowie auf wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zurück. Als weitere wesentliche Ursache nennt sie, dass die Hausbank die Kontokorrentkreditlinie nicht über den 15. Oktober 2026 hinaus verlängert hat. Dadurch sei die Gesellschaft nicht mehr in der Lage gewesen, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen, insbesondere laufende Entgeltansprüche und öffentliche Abgaben.

Zu den Aktiva zählen insbesondere Kundenforderungen, Bankguthaben, Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und weiteres Betriebsvermögen. Die Werthaltigkeit wesentlicher Beteiligungen wird im Insolvenzverfahren noch geprüft. Ob die Schuldnerin eine Fortführung des Unternehmens und eine anschließende Entschuldung im Rahmen eines Sanierungsplans beabsichtigt und finanzieren kann, soll ebenfalls im Verfahren geklärt werden.

Falls die Schuldnerin keinen entsprechenden Antrag stellt, muss der Insolvenzverwalter etwaiges Vermögen bestmöglich verwerten und offene Forderungen einbringlich machen. Ein allfälliges Masseguthaben ist am Ende des Verfahrens als Verteilungsquote an die Gläubigerschaft auszuschütten.

Forderungen können bereits über den AKV angemeldet werden. Die Anmeldefrist endet am 4. Jänner 2027. Die Prüfungstagsatzung ist für den 18. Jänner 2027 angesetzt.

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