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KI-generiertes Bild: Eine rot-weiße Straßensperre versperrt die Zufahrt zu einem Tunnel.KI-Bild

Das Verwaltungsgericht in Paris gab Vigie Liberté im Eilverfahren recht. Die nächtliche Sperre für Minderjährige gilt in Teilen der Hauptstadt nicht mehr.

In Teilen von Paris gilt die nächtliche Ausgangssperre für Minderjährige nicht mehr. Der Verein Vigie Liberté hatte die Regelung vor Gericht angefochten. Das Verwaltungsgericht entsprach seinem Eilantrag.

Das Gericht wertete die Einschränkung als schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit Minderjähriger. Für eine besondere Bedrohung durch unter 18-Jährige zu den in der Verordnung festgelegten Zeiten und an den dort genannten Tagen vermisste es konkrete Belege des Pariser Polizeipräfekten.

Der Erlass schränkte auch Versammlungen ein

Am 19. Oktober begann die von der Pariser Polizeipräfektur angeordnete nächtliche Ausgangssperre zu gelten. Sie dauerte täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr. Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte durften sich nachts weder auf öffentlichen Straßen bewegen noch dort aufhalten. Am Montag wurde die Sperre verlängert. Danach galt sie nur noch am Place de la République. Ursprünglich sollte sie bis Donnerstagmorgen dauern.

Für Versammlungen, die nicht angemeldet waren, bestand ebenfalls ein Verbot. Das Verbot galt auf den Champs-Élysées, im Umfeld von Bahnhöfen sowie vor dem Senat, der Nationalversammlung und dem Élysée-Palast.

Schwere Ausschreitungen und Plünderungen erfassten am 17. Oktober ganz Frankreich und ereigneten sich am Rand von Großdemonstrationen, die friedlich verliefen. Die Ausschreitungen verwüsteten Geschäfte und öffentliche Gebäude. Unter den Einsatzkräften gab es zahlreiche Verletzte. Nach Einschätzung der französischen Regierung gingen die Ausschreitungen von Gewalttätern aus, die sie dem Milieu der extremen Linken und durch Einwanderung beeinflussten Vorstädten zuordnete. Auch andere französische Städte führten Ausgangssperren ein.

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