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Kärnten führt Betreutes Konto zur Delogierungsprävention ein

Das Betreute Konto zahlt Miete, Betriebskosten und Energie zuerst. Frühwarnungen helfen betreuenden Stellen, rechtzeitig zu reagieren.

Kärnten ergänzt die Delogierungsprävention mit dem Betreuten Konto. Das Angebot richtet sich an Menschen, denen es schwerfällt, Miete und andere existenzsichernde Zahlungen verlässlich zu leisten. Die Bevorrechtete Schuldnerberatung Kärnten setzt es um.

Einkommen oder Sozialleistungen fließen auf ein Einnahmenkonto. Nach einem Kontoplan werden zuerst Miete, Betriebskosten und Energie bezahlt, gegebenenfalls auch Alimente. Der verbleibende Betrag geht auf ein Auszahlungskonto, über das die Nutzerinnen und Nutzer selbst verfügen. Frühwarnungen bei fehlenden Zahlungseingängen oder nicht möglichen Zahlungen ermöglichen den betreuenden Stellen, rechtzeitig zu reagieren.

Das Konto ergänzt die persönliche oder sozialarbeiterische Begleitung, ersetzt sie aber nicht. Das System verbindet die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber, eine betreuende Sozialeinrichtung und das Team des Betreuten Kontos in der Schuldnerberatung. Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig erläuterte das Angebot bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. Es solle früh ansetzen, Mietrückständen und drohendem Wohnungsverlust entgegenwirken und die Selbstbestimmung der Betroffenen wahren, sagte sie. Wer die eigene Wohnung sichern könne, gewinne Stabilität und die Chance, finanzielle Schwierigkeiten Schritt für Schritt zu bewältigen.

Andreas Pregl, Geschäftsführer der Bevorrechteten Schuldnerberatung Kärnten, sagte, kleine finanzielle Schwierigkeiten könnten große Folgen haben. Wenn früh auffalle, dass eine Miete nicht bezahlt werden könne oder ein Einkommen ausbleibe, könnten die Schuldnerberatung und betreuende Stellen gemeinsam mit den Betroffenen reagieren, bevor Zahlungsrückstände entstünden. Schaunig verwies auf Hemmschwellen bei der Suche nach früher Hilfe und rief dazu auf, Anlaufstellen aufzusuchen und sich zu informieren. Sie bezeichnete Hilfestellungen als Rechtsansprüche, nicht als Almosen. Das Betreute Konto könne fallweise auch verhindern, dass es zu einer Erwachsenenvertretung kommt.

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