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Kinder- und Jugendanwälte halten an Strafmündigkeit ab 14 fest

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften wollen die Strafmündigkeit ab 14 Jahren beibehalten und setzen auf mehr Prävention und frühe Unterstützung.

Bei ihrer Herbsttagung am Grillhof in Innsbruck haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ihre Position bekräftigt. Die neun Anwaltschaften wollen das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren belassen und verweisen auf Empfehlungen aus einem Positionspapier von 2024.

Nach ihrer Einschätzung lässt sich delinquentem Verhalten außerhalb des Strafrechts besser entgegenwirken. Eine Senkung werde auch keine Generalprävention bewirken. Kinder vor Erreichen der Strafmündigkeit könnten zwar nicht förmlich angeklagt werden, ihr Verhalten bleibe aber nicht folgenlos, sagt Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin für die Steiermark. Sie fordert Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, die an den Ursachen ansetzen.

Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern mehr Prävention

Für Kinder und Jugendliche unter dem Strafmündigkeitsalter, die strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen, verlangen die Anwaltschaften mehr Prävention und frühe Intervention. Programme in Familien sollen besonders bei verletzlichen Konstellationen oder Gewaltneigung ausgebaut werden. Zu den geforderten niedrigschwelligen Angeboten zählen Erziehungsberatung, flexible Hilfen, Lernunterstützung und Freizeitpädagogik. Der Diskurs soll sich nach ihrem Willen von einer Senkung der Strafmündigkeit hin zu wirksamen Interventions- und Präventionsmaßnahmen verlagern.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften wollen außerdem ambulante sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Angebote erweitern, um stationäre Betreuung zu vermeiden. Auch die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, mobiler und Offener Jugendarbeit, Gerichten, Polizei, Kindergärten und Schulen soll stärker werden.

Aufsuchende Beratung und Unterstützung für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiteren Einrichtungen mit stationärer Betreuung sehen die Anwaltschaften als Beitrag zum Kinderschutz. Das Angebot fördert die Beteiligung junger Bewohnerinnen und Bewohner und den Zugang zu ihren Rechten. Lukas Trentini, Kinder- und Jugendanwalt für Tirol, fordert einen bedarfsgerechten Ausbau und die dafür nötigen Ressourcen in allen Bundesländern.

Kinder- und Jugendanwaltschaften verlangen eigene Gesetze

Die Anwaltschaften fordern eigenständige Gesetze für ihre Einrichtungen in allen Bundesländern. Derzeit ist ihr Auftrag in den meisten Ländern in einzelnen Paragrafen der Kinder- und Jugendhilfegesetze geregelt. Vorarlberg hat dafür ein eigenes Gesetz.

Zusätzlich verlangen die Kinder- und Jugendanwaltschaften einheitlich gesetzlich festgelegte Befugnisse, darunter umfassende Auskunftsrechte bei Behörden. Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt für Wien, begründet die Forderung damit, dass sich die Einrichtungen in den vergangenen 30 Jahren über ihren ursprünglichen Auftrag hinaus entwickelt hätten und für junge Menschen in allen Lebensbereichen zuständig seien.

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